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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 25/2023

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

1.1 BSG, Urt. v. 06.06.2023 - B 11 AL 1/22 R

Arbeitsförderung - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Pflege von Angehörigen - Versicherungspflichtverhältnis - intertemporales Recht - Pflegetätigkeiten vor 1.1.2017

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit?

Leitsatz Redakteur von Tacheles e. V.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit.

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

1. § 26 Absatz 2b Satz 1 SGB III stellt nach seinem Wortlaut allein darauf ab, ob “unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit“ Versicherungspflicht oder ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bestand, ohne dies auf Fälle zu begrenzen, in denen die Pflegetätigkeit am oder nach dem 1. Januar 2017 aufgenommen worden ist.

2. Der Wortlaut der Vorschrift fordert auch nicht, dass die Versicherten unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2017 bereits zu dem durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Personenkreis gehört haben müssen. Vielmehr reicht ein Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Versicherungspflicht und einer entsprechenden Pflegetätigkeit aus.

Quelle:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_06_06_B_11_AL_01_22_R.html

 

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.04.2023 - L 37 SF 127/20 EK AS

Leitsätze


1. Ein Zuwarten auf Ergebnisse oder Ermittlungen in einem Parallelverfahren kann nur dann als Aktivitätszeit im Ausgangsverfahren gewertet werden, wenn für das Entschädigungsgericht hinreichend erkennbar ist, dass das Ausgangsverfahren wegen des Parallelverfahrens vorerst nicht gefördert wurde (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 20.02.2018 - 5 B 13/17 D - juris Rn. 6).

2. In sozialgerichtlichen Verfahren besteht erst dann im Sinne von § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG Anlass zur Besorgnis, dass das Verfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen wird, wenn aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens bereits absehbar ist, dass das Gericht nicht mehr mit einer zwölfmonatigen Vorbereitungs- und Bedenkzeit auskommen wird (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2022 - L 6 SF 11/21 EK AS - juris Rn. 43).

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173781

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

3.1 SG Trier, Urt. v. 21.04.2023 - S 4 AS 160/20

Die Gewährung eines Mehrbedarfs für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in tagesstrukturierenden Angeboten (entsprechend § 42b Abs 2 SGB XII) kann im SGB 2 im Grundsatz nicht erfolgen.

Leitsatz


1. § 42b Abs 2 SGB 12 ist im SGB 2 nicht entsprechend anwendbar.

2. Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 kommt bei rein tagestrukturierenden Angeboten nicht in Betracht, weil es der Maßnahme an dem unmittelbaren Ziel der Eingliederung in Arbeit fehlt.

3. Die Mittagesverpflegung eines nach dem SGB II Leistungsberechtigten ist auch kein unabweisbarer Bedarf i.S. des § 21 Abs 6 SGB II, wenn die Einnahme des Mittagessens nicht Teil der Maßnahme selbst ist. Es ist dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuzumuten, diesen Bedarf aus dem Regelbedarf zu decken.

Quelle: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/JURE235005880

 

Anmerkung: Monatlich 65 € muss so der Hilfebeziehende monatlich aus seinem Regelsatz bezahlen, keine gute Regelung, hier muss und sollte nachgebessert werden.

 

 

3.2 SG Detmold, Gerichtsbescheid v. 26.03.2023 - S 35 AS 101/19

Leitsätze


Bei bestandskräftiger Feststellung des Bestehens eines Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens dem Grunde nach (Grundlagenbescheid) findet eine inhaltliche Prüfung des Vorliegens eines sozialwidrigen Verhaltens aufgrund der durch die Beteiligten und das Gericht zu beachtenden Bindungs- und Tatbestandswirkung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe nach (Leistungsbescheid) nicht mehr statt.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173799

 

 

3.3 SG Hannover, Urt. v. - S 38 AS 1052/22

Bürgergeld: Jobcenter muss Eigentümern extreme Heizöl-Kosten zahlen


Das Jobcenter muss deutlich gestiegene Heizkosten übernehmen, wenn diese auf höhere Ölpreise zurückzuführen sind.

weiter auf www.evangelisch.de

 

Hinweis: Datum Urteilsverkündigung wird nachgereicht

 

 

4. Entscheidungen der Landessozialgerichte und Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

4.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.05.2023 - L 2 SO 3161/22

Eine § 82 Abs. 1 SGB XII entsprechende Ausnahme für Vermögen, welches aus Leistungen nach dem SGB XII resultiert, besteht nicht.

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.

Keine Leistungen zur Pflege ( § 61a SGB XII ) vom Sozialamt, wenn der Antragsteller über ausreichend Vermögen verfügt, auch wenn es aus Nachzahlungen des SGB XII stammt, denn dessen Herkunft ist grundsätzlich unerheblich.

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.


Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daraus, dass bei einer Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen, die grds. nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XII nicht zum Einkommen im Sinne des SGB XII gehört, auch das Vermögen, das aus der Nachzahlung stammt, generell nicht einzusetzen ist oder generell eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2013, - 4 PA 184/13 -). Denn für den Einsatz des Vermögens nach § 90 SGB XII ist dessen Herkunft grundsätzlich unerheblich (BSG, Urteil vom 30. 4. 2020 - B 8 SO 12/18 R ).

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173809

 

 

5. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

5.1 Sozialgericht Darmstadt – Beschluss vom 18.04.23 – Az.: S 16 AY 33/23

Normen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 193 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Leistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG, Kostenentscheidung, Anerkenntnis, Sozialgericht Darmstadt

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.


Auch bei Grundleistungen (§ 3a AsylbLG) ist für Alleinstehende Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.

Quelle: RA Sven Adam: https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/06/07/sozialgericht-darmstadt-beschluss-vom-18-04-23-az-s-16-ay-33-23/

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock


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