Tacheles Rechtsprechungsticker KW 27/2026
Stand: 05. Juli 2026
Redaktion: Detlef Brock
Herausgeber: Tacheles Rechtsprechungsticker
Rechtsprechungsübersicht
Grundsicherung · Sozialhilfe · Asylbewerberleistungsgesetz · Bürgergeld · Arbeitsförderungsrecht
1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II
1.1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.04.2026 – L 34 AS 1095/22 –
Thema:
Auszahlung der Risikolebensversicherung des Kindsvaters ist Vermögen des Kindes trotz Entziehung der Vermögenssorge der Mutter durch das Familiengericht – bereite Mittel – Zurechnung des den Kindesbedarf überschießenden Einkommens zum Kindergeldberechtigten
Entscheidung:
Ein Beschluss des Familiengerichts, mit dem der (das Kind allein vertretenden) Mutter die Vermögenssorge „betreffend den Nachlass des Kindsvaters“ entzogen wird, ändert nichts daran, dass die auf das Konto des Kindes ausgezahlte Risikolebensversicherungssumme als bereites Mittel zur Deckung des Bedarfs des Kindes weiterhin zur Verfügung steht.
Anmerkung von Detlef Brock:
Das Urteil – noch zu Hartz IV ergangen – stellt klar, dass einmalige Einnahmen aus Versicherungen bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Bürgergeld) nicht per se anrechnungsfrei sind. Sie sind zunächst als Einkommen zu berücksichtigen und werden erst in den Folgemonaten als geschütztes oder ungeschütztes Vermögen bewertet.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung / Bürgergeld
2.1 Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 02.01.2026 – S 13 AS 2/26 ER –
Thema:
Ist ein selbsternannter Menschenrechtsverteidiger vertretungsbefugt?
Leitsätze
Ein selbsternannter Menschenrechtsverteidiger ist in dieser Eigenschaft nicht nach § 73 Abs. 2 SGG vertretungsbefugt.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
2.2 Sozialgericht Dresden, Urteil vom 22.06.2026 – S 12 AS 756/24 FS – Berufung zugelassen
Thema:
Ist Insolvenzgeld Erwerbseinkommen oder sonstiges Einkommen?
Von der Nachzahlung von Insolvenzgeld sind sowohl der Erwerbstätigenfreibetrag als auch der Grundfreibetrag abzusetzen.
Leitsätze
- Bei einer Nachzahlung von Insolvenzgeld ist für jeden Monat, für den das Insolvenzgeld gezahlt wird, neben dem Erwerbstätigenfreibetrag auch der Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung (Art. 1 des Gesetzes vom 26.07.2016, BGBl. I S. 1824) in Abzug zu bringen.
- Das als einmalige Einnahme nachgezahlte Insolvenzgeld ist wie Erwerbseinkommen zu bereinigen.
- Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundessozialgericht vom 18.05.2022 zur Nachzahlung einer Überstundenvergütung (B 7/14 AS 9/21 R).
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
3. Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
3.1 Sozialgericht Nordhausen, Urteil vom 28.05.2026 – S 18 AL 1212/25 –
Thema:
Höhe des Arbeitslosengeldes I – Berücksichtigung von Wertguthaben
Leitsätze
Die durch § 151 Abs. 3 Nr. 2 Halbsatz 1 SGB III bestimmte Berücksichtigung des Arbeitsentgelts, das der Arbeitslose ohne eine Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV erzielt hätte, wird nicht durch § 151 Abs. 2 Nr. 2 SGB III, der lediglich die Behandlung der Auszahlung eines solchen Guthabens regelt, modifiziert.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
4. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII)
4.1 Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.05.2026 – L 2 SO 26/26 B ER –
Thema:
Leistungen zur Beschäftigung als Teilhabe am Arbeitsleben zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen – Voraussetzungen für Budget für Arbeit und Arbeitsassistenz nach § 61 SGB IX
Leitsätze
Für ein Budget für Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe (Teilhabe am Arbeitsleben) zur Beschäftigung bei einem Arbeitgeber muss der Leistungsberechtigte grundsätzlich in der Lage sein, im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Dabei kommt es nicht auf die konkreten Anforderungen und Bedingungen des abgeschlossenen Arbeitsvertrages an.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
Anmerkung von Detlef Brock:
Zwei Gerichte haben nun innerhalb kurzer Zeit entschieden, dass die besonderen Leistungen im Eingangsverfahren einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) voraussetzen, dass der Mensch mit Behinderung nach Teilnahme an diesen Leistungen voraussichtlich in der Lage sein wird, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (Prognoseentscheidung).
Dabei dürfen keine übersteigerten Anforderungen an dieses Mindestmaß gestellt werden. Andernfalls könnte das Eingangsverfahren seine gesetzlich vorgesehene Erprobungsfunktion nicht erfüllen. Das erforderliche Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung muss vielmehr erst nach der Teilnahme am Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich zu erwarten sein (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.03.2025 – L 9 AL 119/24 B ER –).
4.2 Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2025 – L 2 SO 71/25 B ER –
Thema:
Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für eine Schulbegleitung – 8-jährige behinderte Grundschülerin hat Anspruch auf Schulbegleitung
Entscheidung:
Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist einer in einer ländlichen Region lebenden Grundschülerin mit Behinderung Eingliederungshilfe in Form einer Assistenz für den Besuch einer Grundschule sowie eines Hortes in freier Trägerschaft zu gewähren.
Quelle: https://www.schulrecht-dresden.de/gerichtsentscheidungen-details/eingliederungshilfe-in-form-der-kostenuebernahme-fuer-eine-schulbegleitung.html
5. Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
5.1 Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 05.12.2025 – S 20 AY 86/25 ER –
Thema:
§ 1 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG ist europarechtswidrig
Leitsätze
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§ 84 Abs. 1 Satz 1 SGG ist auch in Verfahren nach dem AsylbLG anwendbar, da für diese Verfahren gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Sozialrechtsweg eröffnet ist.
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§ 1 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG ist europarechtswidrig und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vorerst nicht anwendbar.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
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Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
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Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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