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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 28/2026

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 28/2026

Stand: 12. Juli 2026
Redaktion: Detlef Brock
Herausgeber: Tacheles Rechtsprechungsticker

Rechtsprechungsübersicht

Grundsicherung · Sozialhilfe · Asylbewerberleistungsgesetz · Grundsicherung/Bürgergeld · Arbeitsförderungsrecht


1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Neuen Grundsicherung/Bürgergeld nach dem SGB II

1.1 LSG Hamburg, Urteil vom 16.04.2026 – L 4 AS 253/25 –

Thema

Zu den Voraussetzungen einer sog. Nullfestsetzung von Leistungen des Bürgergeldes nach § 41a SGB II.

Leitsätze

  1. Zur abschließenden Festsetzung der nach § 7 SGB II bewilligten Leistungen gemäß § 41a SGB II ist der Leistungsberechtigte verpflichtet, die leistungserheblichen Tatsachen nach §§ 60 ff. SGB I nachzuweisen.
  2. Weigert er sich, vollständige Kontoauszüge sowie vollständige Unterlagen zu den Betriebseinnahmen und -ausgaben dem Leistungsträger vorzulegen, kann dieser gemäß § 41a Abs. 3 SGB II feststellen, dass im maßgeblichen Bewilligungszeitraum keinerlei Leistungen zu erbringen waren.
  3. Die Festsetzung auf null hat innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, für den vorläufig Leistungen bewilligt worden sind, zu erfolgen.

Quelle: LSG Hamburg

Anmerkung von Detlef Brock

Ab dem 01.07.2026 wurde mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes (vormals Bürgergeld) eine harte materielle Ausschlussfrist eingeführt. Legen Selbstständige die angeforderten Unterlagen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht fristgerecht vor, entfällt der Leistungsanspruch für diesen Zeitraum endgültig.

Was bislang nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts durch eine Nachreichung der Unterlagen noch im Klageverfahren geheilt werden konnte, ist nun ausgeschlossen. Wer erforderliche Nachweise verspätet einreicht, riskiert, dass vorläufig bewilligte Leistungen endgültig auf null festgesetzt und bereits gezahlte Leistungen vollständig zurückgefordert werden.

Tipp: Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen können, beantragen Sie unbedingt vor Ablauf der Frist schriftlich eine Fristverlängerung.


1.2 LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.06.2026 – L 2 AS 727/26 B ER –

Thema

Zu den Voraussetzungen des § 65a SGG.

Das E-Mail-to-Fax- sowie das Web-to-Fax-Verfahren genügen nicht den Anforderungen an die gesetzliche Schriftform.

Entscheidung

Kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld/Bürgergeld im Beschwerdeverfahren bei nicht formwirksamer Einreichung.

Ein vom Antragsteller nach seinen Angaben über den Faxdienst „simple-fax.de“ mittels E-Mail-to-Fax- oder Web-to-Fax-Verfahren übersandtes Dokument, das weder eine eigenhändige noch eine eingescannte handschriftliche Unterschrift erkennen lässt, erfüllt nicht die Mindestanforderungen an eine formwirksame Beschwerde.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de


2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Neuen Grundsicherung/Bürgergeld

2.1 SG Hannover, Urteil vom 20.03.2026 – S 31 AS 1755/25 –

Thema

Berücksichtigung von Tilgungsraten bei der Anschaffung einer privaten Solaranlage

Tilgungsraten sind bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage nicht vom Einkommen absetzbar. Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden, andernfalls drohen erhebliche Rückforderungen.

Entscheidung

Tilgungszahlungen stellen keine mit der Einkommenserzielung verbundenen notwendigen Ausgaben (Werbungskosten) im Sinne des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II dar.

Für die Bereinigung von Einkommen aus der Vermietung von Wohneigentum hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass Tilgungsleistungen – anders als Schuldzinsen – keine nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II absetzbaren Aufwendungen sind (BSG, Urteil vom 17.07.2024 – B 7 AS 7/23 R).

Wer als Empfänger von Grundsicherungsgeld Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage dem Jobcenter verschweigt, muss damit rechnen, dass Bewilligungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden.

Im vorliegenden Fall führte dies zu einer Rückforderung von rund 21.500 Euro.

Quelle: SG Hannover

 
 
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