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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 33/2023

1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

1.1 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.07.2023 - L 3 AS 493/23

Leitsätze


Eine Berufungseinlegung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin per Fax erfüllt seit dem 01.01.2022 nicht die Voraussetzungen einer Übermittlung als elektronisches Dokument. Wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass und warum eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war, ist die Berufung unwirksam und als unzulässig zu verwerfen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174169

 

1.2 LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 02.06.2023 - L 5 SF 66/23 B E

Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bedeutung der Angelegenheit im Grundsicherungsrecht - elektronischer Rechtsverkehr - Nutzungspflicht - Beschwerdeverfahren nach dem RVG

Leitsatz


1. Steht im Grundsicherungsrecht eine einmalige Leistung in Höhe von 500 € in Streit, ist es vertretbar, wenn der Rechtsanwalt die Bedeutung der Angelegenheit als überdurchschnittlich bewertet, auch wenn die Leistung im engeren Sinne keine existenzsichernde Funktion hat (hier: Gleitsichtbrille für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit). (Rn.6)

2. Zur Nutzungspflicht nach § 65d SGG bei Beschwerden des Kostenprüfungsbeamten (hier offen gelassen). (Rn.2)

Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230049541/part/L

 

 

2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 SG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.2023 - S 18 AS 1781/17

Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit - Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs 4 S 2 SGB 10

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.


Die Jahresfrist des § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X beginnt, wenn der Behörde alle Umstände bekannt sind, deren Kenntnis es ihr objektiv ermöglicht, ohne weitere Sachaufklärung über die Rücknahme zu entscheiden.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174170

 

 

 3. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

3.1 Sozialgericht Stuttgart – Beschluss vom 04.08.2023 – Az.: S 11 AY 2444/23 ER

Normen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Leistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG, Sozialgericht Stuttgart

Auch bei Grundleistungen (§ 3a AsylbLG) ist für Alleinstehende Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren.


Weiter bei RA Sven Adam: https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/08/ ... 444-23-er/

 

 

4. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

4.1 Wegen neuem Mietspiegel in Ludwigshafen – Mietobergrenzen beim Bürgergeld steigen zum 01.08.2023

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder        angemessene Bruttokaltmiete bisher angemessene Bruttokaltmiete ab 1. August 2023

1          438,50 Euro    471,50 Euro

2          527,40 Euro    561,60 Euro

3          701,60 Euro    747,20 Euro

4          783,00 Euro    841,50 Euro

5          974,40 Euro    1.019,55 Euro

Quelle: https://www.ludwigshafen24.de/ludwigshafen/aenderung-wohnungssuche-beduerftige-stadt-buergergeld-neuer-mietspiegel-mietobergrenze-92437068.html

 

4.2 Harald Thomé (Tacheles) : Wuppertaler gibt Leitfaden zum neuen Bürgergeld heraus

weiter: https://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-gibt-leitfaden-zum-neuen-buergergeld-heraus_aid-95321437

 

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

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