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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 34/2016

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)



1. 1 BSG, Urteil v. 23.06.2016 - - B 14 AS 4/15 R

Leitsatz ( Redakteur )

1. Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB II-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB II-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB II.

2. Grundsicherungsträger nach dem SGB II können von unterhaltspflichtigen Eltern nicht grenzenlos Auskunft über deren Einkommen und Vermögen fordern. Denn haben sich getrennt lebende Eltern in einem familiengerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von Kindesunterhalt geeinigt, kann die Behörde nicht später per Bescheid Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen verlangen.

3. Es fehlt der für die Anwendung des § 60 Abs 2 Satz 1 Alt 1 SGB II erforderliche Leistungsfall. Dieser beginnt mit der Stellung des Antrags auf eine bestimmte Leistung und endet, wenn der Leistungsantrag abgelehnt oder zurückgenommen worden ist (BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 38/13 R ).



Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14358&pos=0&anz=73 





1. 2 BSG, Urteil v. 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Überprüfung der Ermessensentscheidung - Nichtvorliegen eines atypischen Falls - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz ( Redakteur )


Zur Rechtmäßigkeit einer Aufforderung, die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zu beantragen ( hier bejahend )



Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14355&pos=0&anz=71





2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II )

2. 1 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER

Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum eigens zu erfolgen

Leitsatz ( Juris )


1. Das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum eigens zu erfolgen. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Beurteilung eines früheren Bewilligungszeitraums als eheähnliche Gemeinschaft hat keine Bindungswirkung für folgende Zeiträume. (amtlicher Leitsatz)

3. KdUH sind im Eilverfahren nicht zu gewähren, wenn keine Gefährdung der Unterkunft ersichtlich ist. (amtlicher Leitsatz)

4. Regelbedarf ist im Eilverfahren nicht zu gewähren, wenn in einer Gemeinschaft in der Unterkunft der Lebensunterhalt sichergestellt ist. (amtlicher Leitsatz)

5. Steht Einkommen als bereite Mittel zur Verfügung, das mindestens 70% des Regelbedarfs abdeckt, ist unter dem Gesichtspunkt der Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren kein Regelbedarf zuzusprechen. (amtlicher Leitsatz)

6. Krankenversicherungsschutz kann im Einzelfall nicht erreicht werden. (amtlicher Leitsatz)



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186921&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 2 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 01.08.2016 - L 7 AS 415/16 B ER und L 7 AS 416/16 B ER

Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

Leitsatz ( Redakteur )


1. Zur Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes ( hier bejahend).

2. Der Eingliederungsverwaltungsakt ist auch nicht deshalb offensichtlich rechtswidrig, weil den der Bf. mit dem Eingliederungsverwaltungsakt auferlegten Pflichten keine angemessene Bestimmung von Leistungen zur Eingliederung von Arbeit nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II gegenüberstünden (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.06.2016 B 14 AS 30/15 R und B 14 AS 42/15 R). Die im Eingliederungsverwaltungsakt enthaltenen Zusagen des Bg. sind auf die individuelle Bedarfslage insoweit zugeschnitten, als der Bf. zur Erfüllung ihrer Pflichten ein persönlicher Ansprechpartner zugesichert wurde. Eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens war im Eingliederungsverwaltungsakt deshalb nicht mehr notwendig (BSG Urteil vom 23.06.2016 B 14 AS 42/15 R).

3. Zu Recht enthält die Rechtsfolgenbelehrung den Hinweis auf die Möglichkeit von Sanktionen bei Pflichtverstößen. Sanktionen sind grundsätzlich nicht verfassungswidrig (BSG Urteil vom 29.04.2015 B 14 AS 19/14 R Rz 50 ff.). Der Hinweis der Bf. auf den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha geht ins Leere, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG Beschluss vom 06.05.2016, 1 BvL 7/15).



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186920&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 3 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 27.07.2016 - L 7 AS 414/16 B ER

Eheähnliche Gemeinschaft

Leitsatz ( Juris )


Für den Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Einstandswillen), gibt es Tatbestände, die eine gesetzliche Vermutung hierfür begründen. Diese Vermutung kann durch weitere Indizien bekräftigt werden. Entgegenstehende Erklärungen, die Betroffene in Kenntnis der Rechtsfolgen einer eheähnlichen Gemeinschaft abgeben, haben eine geringere Beweiskraft.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186919&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 4 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.07.2016 - L 11 AS 162/16

Hinweis Gericht

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen teilt der Senat nicht. Insbesondere sind vom Bundesverfassungsgericht keine voraussetzungslosen steuerfinanzierten Staatsleistungen gefordert worden (vgl BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09; BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; Beschluss des Senats vom 25.08.2015 - L 11 AS 558/15 B ER).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186913&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 5 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 21.07.2016 - L 16 AS 409/16 B ER

Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung von vorrangigen Leistungen bei Erwerbsminderung

Leitsatz ( Juris )


1. Beim Vorliegen von voller Erwerbsminderung kann ein Leistungsempfänger nach dem SGB II gemäß §§ 5 Abs. 3, 12a SGB II zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII aufgefordert werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist zu überprüfen, ob eine vorrangige Leistung gemäß § 12a SGB II vorliegt. (amtlicher Leitsatz)

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186911&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

3. 1 SG Stuttgart, Gerichtsbescheid v. 11.02.2016 - S 20 AS 4798/14

Hinweis Gericht

1. Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich vom Leistungsberechtigten selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen. Auch ein Nichtbedürftiger, nicht im Leistungsbezug nach dem SGB II stehender Mieter wäre gehalten gewesen, die diesbezüglichen Arbeiten selbst vorzunehmen.

2. Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte die Schönheitsreparaturen etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für eine gewerblich Auszugsrenovierung in Betracht kommen.

3. Eine Unzumutbarkeit folgt nicht schon aus der Tatsache, dass es sich bei dem Leistungsberechtigten um eine Frau handelt.





3. 2 Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss v. 21.07.2016 - S 17 AS 2115/16

Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berechnung des Durchschnittseinkommens nach § 2 AlG-II-Verordnung; Prognose

Leitsatz ( Juris )


Bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens nach § 2 Abs. 3 Satu 1 AlG-II-VO für die vorläufige Bewilligung von Leistungen ist das zu erwartende Einkommen im Wege einer Prognose zu ermitteln. Wesentliche Veränderungen der zu erwartenden Einkommenssituation sind dabei zu berücksichtigen.



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187007&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





3. 3 Sozialgericht Dresden, Urteil v. 14.07.2016 - S 32 AS 5114/12 - Die Berufung wird zugelassen

Zur Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben in Erstattungskonstellationen trotz Aufrechnung durch den Vermieter ( hier bejahend )

Leitsatz ( Redakteur )


1. Bei dem Betriebskostenguthaben handelt es sich trotz der vom Vermieter vorgenommenen "Verrechnung" mit Mietschulden um Einkommen, das nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bedarfsmindernd zu berücksichtigen war.

2. Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187001&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Rechtstipp: vgl. dazu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14



3. 4 Sozialgericht Dresden, Beschluss v. 03.08.2016 - S 20 AS 3306/16 ER

Leitsatz ( Redakteur )


Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt, mit dem bestandskräftig bewilligte laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mangels Mitwirkung entzogen werden, entfaltet aufschiebende Wirkung.



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186912&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rechtstipp: ebenso LSG Sachsen, 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER



3. 5 Sozialgericht Halle (Saale), Beschluss v. 08.08.2016 - S 16 AS 2316/16 ER

Angelegenheiten nach dem SGB II (AS), § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, § 2 FreizügigkeitsG/EU, § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII

Es fehlt an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs - rümänische Antragsteller.

Leitsatz ( Juris )


1. Die selbstständige Tätigkeit eines EU-Ausländers kann kein Freizügigkeitsrecht vermitteln, wenn sie von vornherein nicht geeignet ist, ein Einkommen zu erzielen, das zumindest ansatzweise ausreicht, die Bedarfe der Bedarfsgemeinschaft zu decken, und auch in Zukunft keine wesentlich höheren Gewinne in Aussicht stehen. Dies ist anzunehmen, wenn - wie hier - über einen Zeitraum von zehn Monaten weniger als ein Fünftel des Bedarfs erwirtschaftet wird und ein tragfähiges Konzept für die selbstständige Tätigkeit nicht erkennbar ist.

2. Es ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt wird, um in absehbarer Zeit bedarfsdeckendes Einkommen zu erzielen, sondern um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Aufenthalt in Deutschland auf unabsehbare Zeit im Wesentlichen durch staatliche Leistungen nach dem SGB II finanziert wird.

3. Ein Anspruch von EU-Ausländern auf eine zwingende Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XII nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland lässt sich der gesetzlichen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII nicht entnehmen (entgegen BSG vom 3. De-zember 2015 - B 4 AS 44/15 R = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186908&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Arbeitsförderung ( SGB III )

4. 1 LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2016 - L 8 AL 15/16

Leitsatz ( Juris )


1. Bei dem in der Schweiz gewährten, zur schweizerischen Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen IV-Taggeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, da es nicht auf einer Beschäftigung beruht bzw. im Zusammenhang mit einer Beschäftigung steht. Es entspricht dem Übergangsgeld nach deutschem Recht.

2. Das neben dem Bezug von IV-Taggeldern erzielte Einkommen aus einer während der Umschulung in der Schweiz ausgeübten entgeltlichen Praktikumsbeschäftigung ist bei der Bemessung von Arbeitslosengeld nach deutschem Recht nicht zu berücksichtigen.

3. Die grundsätzlich verfassungsgemäße fiktive Bemessung von Arbeitslosengeld zwingt auch bei Versicherten, die früher als Grenzgänger tätig waren, nicht, § 152 SGB III dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass die Fiktivbemessung anstelle nach Qualifikationsgruppen nach gegebenenfalls höheren Tariflöhnen in der betreffenden Branche im Ausland vorzunehmen ist. Eine gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßende, sachwidrig unterbliebene Differenzierung liegt darin nicht. Eine solche Auslegung ergibt sich auch nicht aus internationalem Vertragsrecht, dem Abkommen der Schweizer Eidgenossenschaft mit der EU über Freizügigkeit bzw. mit der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186869&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)

5. 1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.07.2016 - L 15 SO 73/16 B PKH - rechtskräftig

Hinreichende Erfolgsaussicht der Klage - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kostenübernahme für eine Urlaubsreise - eine Reise nur förderfähig ist, wenn es zur Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen kommt - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen ( hier bejahend )

Eingliederungshilfe - Ferienreise/Urlaubsreise - Förderung der Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen

Leitsatz ( Juris )


Die Frage, wie intensiv die Kontakte zu nichtbehinderten Menschen im Rahmen einer Urlaubsreise sein müssen, damit gem. § 58 Nr. 1 SGB IX die Kosten hierfür übernommen werden können, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage i. S. d. § 114 ZPO ist daher gegeben.



Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186864&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Rechtstipp: vgl. dazu Sozialgericht Braunschweig, Urteil v. 22.02.2012 - S 32 SO 140/10; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012, Az. L 8 SO 640/09; LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 SO 31/12





6. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)

6. 1 SG Aachen, Urteil v. 09.08.2016 - S 20 SO 28/16

Inanspruchnahme eines Hausnotrufsystems - § 61 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB XII.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Die Inanspruchnahme des notwendigen Hausnotrufsystems war auch nicht auf die Leistungen der Pflegekasse begrenzt, denn Anders als im Bereich der Hilfe bei Krankheit enthalten die Bestimmungen des Siebten Kapitels des SGB XII in Bezug auf die Hilfe zur Pflege keine Begrenzung des Umfangs der Hilfeleistungen des Sozialhilfeträgers auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 16.04.2015 – S 1 SO 1636/14).

2. Nach Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleibende ungedeckte Aufwendungen für die Einrichtung eines Hausnotrufs sind nach § 61 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB XII zu übernehmen.



Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186927&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





6. 2 Sozialgericht Aachen, Urteil v. 09.08.2016 - S 20 SO 165/15

Nigerianische Staatsangehörige hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Krankheit, zusätzlich Hilfe bei Schwangerschaft.

Leitsatz ( Redakteur )


Im Grundsatz gilt für die Systemzuweisung aufgrund der Erwerbszentriertheit des SGB II, dass derjenige, der von dem auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausgerichteten Leistungssystem des SGB II ausgeschlossen werden soll, dem System des SGB XII zugewiesen wird. Auf dieser Grundlage hat das BSG bereits für andere in § 7 SGB II geregelte Leistungsausschlüsse ausdrücklich entschieden, dass die "Anwendungssperre" des § 21 S 1 SGB XII nicht greift.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186909&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





6. 3 SG Mannheim Urteil vom 2.8.2016 - S 9 SO 3871/15

Zu den Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets.

Leitsatz ( Juris )


Der vorherige Abschluss einer Budgetvereinbarung stellt für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets keine materielle Anspruchsvoraussetzung dar. Vielmehr ist es Sache des Leistungsträgers, den Inhalt der fehlenden Budgetvereinbarung als Nebenbestimmung in den Bewilligungsbescheid aufzunehmen.
Rechtstipp: a. A. und Hinweis Gericht:

Mit dieser Konstruktion trägt das Sozialgericht zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auch dem Umstand Rechnung, dass nach der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung nicht gerichtlich durchsetzbar ist (so beispielsweise SG Aachen, Urteil vom 11.9.2015 – S 9 SO 126/13) bzw. dass das Gericht nicht berufen ist, die fehlende Zielvereinbarung durch sein Urteil zu ersetzen (so beispielsweise SG Halle, Urteil vom 7.1.2015 – S 24 SO 135/12) bzw. dass eine Leistungsklage nicht geeignet ist, den Abschluss einer Zielvereinbarung zu erzwingen (so beispielsweise SG Dresden, Urteil vom 22.11.2013 – S 42 SO 168/11).

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass trotz der fehlenden Zielvereinbarung eine hinreichende Klagebefugnis bzw. Beschwer (§ 54 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 SGG) des Klägers gegeben war bzw. dass der Zulässigkeit der Klage nicht entgegengehalten werden kann, dass der Kläger vorrangig gehalten gewesen wäre, zunächst den Abschluss einer Zielvereinbarung einzuklagen.

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21055





7. Entscheidungen zum SGB II, Elterngeld, Kindergeld, Kostenrecht und aus andren Rechtsgebieten

7. 1 Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2016 – 1 BvR 979/12 - Arbeitslosengeld – und das Erfordernis der zeitnahen Erreichbarkeit

Quelle: http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/arbeitslosengeld-erfordernis-erreichbarkeit-3113063?utm_campaign=twitter&utm_medium=twitter&utm_source=twitter





7. 2 Kein Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung bei verletzter Mitwirkungspflicht - FG Düsseldorf, Urteil v. 7.4.2016, 16 K 377/16 AO

Eine Familienkasse ist nicht zum Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung verpflichtet, wenn der Kindergeldberechtigte zuvor seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (keine Vorlage einer Schulbescheinigung) und deshalb ein materiell-rechtlich fehlerhafter aber bestandskräftiger Rückforderungsbescheid ergangen ist.

Praxishinweis: Revisionsverfahren

Der Entscheidungsfall zeigt, dass verletzte Mitwirkungspflichten später einem Billigkeitserlass entgegenstehen können. Das Finanzgericht ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu (Az. beim BFH: V R 22/16).

FG Düsseldorf, Urteil v. 7.4.2016, 16 K 377/16 AO

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/kein-billigkeitserlass-einer-kindergeld-rueckforderung_166_370724.html





7. 3 Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss v. 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16

Ersatz für Fahrtkosten wegen Teilnahme an mündlicher Verhandlung u.U. auch bei Anreise von einem weiter entfernten Ort als dem Ladungsort möglich.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186972&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





7. 4 LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.6.2016 - L 11 EG 1547/15

Leitsatz ( Juris )


Wendet sich eine Klägerin allein dagegen, dass die für die Bewilligung von Elterngeld zuständige Stelle (Beklagte) vom Elterngeldanspruch einen bestimmten Betrag abgesetzt hat, um damit einen Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers (Beigeladener) wegen zeitgleich gewährter Grundsicherungsleistungen zu befriedigen, muss die Beklagte bereits im Verwaltungsverfahren prüfen, in welchem Umfang die für einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X erforderliche zeitliche Kongruenz der Leistung sowie die Personenidentität der Leistungsberechtigten der nachrangigen mit der vorrangigen Sozialleistung vorliegt (vgl BSG 12.05.2011, B 11 AL 24/10 R, SozR 4-1300 § 107 Nr 4).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186173 





7. 5 SG Heilbronn: Jobcenter muss Kosten für E-Mail-Bewerbungen übernehmen

Quelle: https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Jobcenter-muss-Kosten-fuer-E-Mail-Bewerbungen-uebernehmen;art16305,3692481

Rechtstipp: SG Berlin, Urteil vom 14.04.2015- S 43 AS 6331/14 - Auch Kosten für handschriftliche Bewerbungen sind zu übernehmen, ein Beitrag von RA Kay, Füßlein, Berlin: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=719





7. 6 Harald Thomé auf Twitter: Jobcenter sollen Hartz-Kontrollen verschärfen: BA fordert Kontrollen auch bei Familien von Erwerbslosen

Quelle: https://twitter.com/hatho05





Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock



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