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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 37/2025
1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II – Bürgergeld
1.1 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.03.2025 – L 4 AS 1180/23 –
Bürgergeld nach dem SGB II – Umsatzsteuerzahlung – Notwendigkeit einer Betriebsausgabe
Anmerkung von Detlef Brock
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Eine Berücksichtigung der Umsatzsteuerzahlung ist nur möglich, sofern diese im Bewilligungszeitraum auch tatsächlich an das Finanzamt gezahlt wurde (BSG, Urteil vom 22.08.2013 – B 14 AS 1/13 R). Hier konnte eine solche tatsächliche Zahlung in den Kontoauszügen der Klägerin nicht festgestellt werden.
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Notwendig ist eine Betriebsausgabe, die üblicherweise im Rahmen der selbständigen Tätigkeit anfällt und die auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II bei wirtschaftlichem Ausgabeverhalten getätigt worden wäre. Eine Notwendigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Geschäftsidee ohne den Gegenstand nicht umsetzen lässt oder der bereits bestehende Betrieb nicht fortgeführt werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 – L 1 AS 401/18).
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Für eine selbstständig im Bereich Animationsfilm/Illustration arbeitende Aufstockerin nach dem SGB II ist nach Auffassung des Gerichts ein 2.369,00 € teurer Stiftcomputer nicht notwendig – daher keine Absetzung als Betriebsausgabe.
Leitsätze (www.sozialgerichtsbarkeit.de):
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Auch unter der Geltung von § 41a Abs. 4 SGB II in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.03.2021 war das Einkommen Selbständiger zunächst nach § 3 Alg II-V zu ermitteln.
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Es bleibt offen, wie zu verfahren ist, wenn eine als notwendig angesehene Betriebsausgabe Selbständiger im anschließenden Bewilligungszeitraum zivilrechtlich rückabgewickelt wird.
1.2 LSG Hamburg, Urteil vom 16.07.2025 – L 4 AS 266/22 D –
Bürgergeld: Mieterhöhung von 50 % unter Verwandten ist weltfremd
Anmerkung von Detlef Brock
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Macht ein Bezieher von Bürgergeld im Rahmen seines Weiterbewilligungsantrags beim Jobcenter geltend, dass seine Eltern den Mietzins innerhalb eines Jahres von 400,00 € auf 600,00 € erhöht hätten, steht der Verdacht des Sozialleistungsbetrugs im Raum.
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Eine Mieterhöhung um 50 % bei Untervermietung im eigenen Elternhaus ist weltfremd. Eine derart drastische Anpassung wäre deutlich unangemessen und nicht glaubhaft. Vermietungen zwischen Verwandten müssen sich zudem an marktüblichen und moderaten Mietanpassungen orientieren, was hier nicht der Fall war.
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Allein die Angabe eines Verwendungszwecks auf einem Kontoauszug begründet keine ernsthafte Zahlungsverpflichtung im Sinne der Rechtsprechung des BSG zu den Unterkunftskosten bei Verwandten.
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de
1.3 LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.08.2025 – L 11 AS 472/24 B ER –
KdU: Schlüssiges Konzept der Stadt Salzgitter
Anmerkung von Detlef Brock
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Das Konzept der Stadt Salzgitter zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft für einen Zwei-Personen-Haushalt im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
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Die gerichtliche Kontrolle von Konzepten zu den Wohnkosten beschränkt sich auf eine Verfahrenskontrolle. Ein pauschales Bestreiten reicht daher nicht aus.
Amtliche Leitsätze:
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Bei summarischer Prüfung bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Schlüssigkeit des Konzepts der Stadt Salzgitter (Bericht vom 29.04.2019 in der Fassung der Fortschreibungen 2023 und 2025).
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Im Eilverfahren konnte nicht festgestellt werden, dass die Stadt Salzgitter aufgrund unzureichender verkehrlicher Verbundenheit keinen einheitlichen Vergleichsraum bildet.
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Auch im einstweiligen Rechtsschutz gilt: Die gerichtliche Kontrolle ist auf eine nachvollziehende Verfahrenskontrolle beschränkt; Detailfragen müssen nur geprüft werden, wenn fundierte Einwände vorgetragen werden.
2. Entscheidungen der Sozialgerichte zum SGB II / Bürgergeld
2.1 SG Nordhausen, Urteil vom 19.08.2025 – S 13 AS 1489/24 –
Bürgergeld: Kein Anspruch auf ausschließliche Kommunikation über Justizpostfach
Anmerkung von Detlef Brock
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Ein Bürgergeldempfänger mit Sehschwäche hat keinen Anspruch darauf, dass jede Kommunikation ausschließlich über ein Justizpostfach erfolgt. Das Verwaltungsverfahren ist nicht an bestimmte Formvorgaben gebunden (§ 9 SGB X).
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Es besteht auch kein Anspruch auf optimale Zugangsbedingungen aus Verfassungsgründen, da der Kläger nachweislich in der Lage war, juristische Texte zu lesen.
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Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG liegt nicht vor.
Praxistipp:
Ein Anspruch auf barrierefreies Verwaltungsverfahren kann sich jedoch ergeben, wenn es um die barrierefreie Zugänglichmachung von Bescheiden für blinde oder sehbehinderte Leistungsbeziehende geht (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 30.06.2023 – S 39 AS 517/23; Sächsisches LSG, Urteil vom 16.03.2016 – L 8 SO 10/14).
2.2 SG Berlin, Urteil vom 23.07.2025 – S 11 AS 1929/20 –
U25 mit eigenem Einkommen – kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
Anmerkung von Detlef Brock
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Bei einem volljährigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann eine Zurechnung von Verschulden nur im Rahmen einer gewillkürten Vertretung bzw. rechtsgeschäftlichen oder Duldungsvollmacht erfolgen.
Leitsatz (www.sozialgerichtsbarkeit.de):
Ein U25-Kind mit eigenem bedarfsdeckendem Einkommen ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Ihm kann auch kein Verschulden zugerechnet werden, wenn das Jobcenter Leistungen in einem an den Elternteil gerichteten Bescheid irrtümlich berücksichtigt.
3. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
3.1 LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2025 – L 32 AL 5/25 B ER –
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Anmerkung von Detlef Brock
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Die Versagung einer Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung greift in die durch Art. 12 und 14 GG geschützte Berufs- und Gewerbefreiheit ein und ist nur unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig.
Leitsätze (www.sozialgerichtsbarkeit.de):
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Einstweiliger Rechtsschutz erfolgt durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Klage.
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Die Prognoseentscheidung zur Zuverlässigkeit ist zukunftsgerichtet und hat auch Fortbildungen der Antragstellerin zu berücksichtigen.
Praxistipp:
Siehe auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.05.2025 – L 11 AL 76/24 B ER.
4. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII)
4.1 LSG Hessen, Urteil vom 27.08.2025 – L 4 SO 42/25 –
Anmerkung von Detlef Brock
Die Sperrfrist des § 88 SGG wird im Recht der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX nicht durch die dreiwöchige Bearbeitungsfrist des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX modifiziert.
5. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG
5.1 LSG Hessen, Beschluss vom 09.09.2025 – L 4 AY 6/25 B ER –
Eingliederungshilfe für Inhaftierte nach § 2 AsylbLG i.V.m. § 100 SGB IX
Anmerkung von Detlef Brock
Ein somalischer Staatsangehöriger, der eine Freiheitsstrafe verbüßt, kann eine Zusicherung für die Kostenübernahme einer Therapie nach § 35 BtMG erhalten.
Leitsatz (www.sozialgerichtsbarkeit.de):
Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 AsylbLG können auch medizinische Rehabilitation als Ermessensleistung erhalten, wenn diese einer Therapie nach § 35 BtMG dient.
Hinweis zur Zitierweise
Nicht veröffentlichte Urteile, Anmerkungen oder Urteilsbesprechungen dürfen nur mit Quellenangabe zitiert werden:
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Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
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Für Newsletter bitte angeben: Quelle: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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Verfasser: Redakteur von Tacheles, Detlef Brock