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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 39/2025

1.1 BSG, Urt. v. 23.09.2025 – B 4 AS 18/24 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Aufhebung – Aufrechnung – Aufrechnungslage – Erstattung

Rechtsfrage:
Darf das Jobcenter die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit laufenden Ansprüchen des Leistungsberechtigten bereits in der Erstattungsentscheidung selbst in einem Bescheid erklären, oder setzt eine wirksame Aufrechnung eine bestandskräftige Erstattungsforderung voraus?

BSG: Der Termin wurde aufgehoben.


1.2 BSG, Urt. v. 23.09.2025 – B 4 AS 8/24 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss – Unionsbürger – Arbeitnehmer – gewöhnlicher Aufenthalt – Inhaftierung im Ausland – Sozialhilfe – besondere Härte – Pandemie

Rechtsfrage:
Stellt eine dreimonatige Inhaftierung im Heimatland eine wesentliche Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet dar, mit der Folge, dass die Fünfjahresfrist gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 Hs. 1 SGB II nach der Haftentlassung neu zu laufen beginnt?

BSG: Der gewöhnliche Aufenthalt von EU-Bürgern erfordert eine Prognose zum künftigen Aufenthalt.

Anmerkung Detlef Brock

  1. Das BSG hat mit Urteil vom 23.09.2025 (B 4 AS 8/24 R) entschieden, dass die Revision des Klägers erfolgreich war: Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    • Der Kläger war als Unionsbürger nicht aufgrund eines fortwirkenden Arbeitnehmerstatus leistungsberechtigt, da er sich nicht bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zur Arbeitsmarktintegration bereitgestellt hatte.

  2. Offen ließ das Gericht, ob der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für ehemals selbständig Erwerbstätige gilt.

  3. Ob ein möglicher Leistungsausschluss entfällt, weil der Kläger sich seit mindestens fünf Jahren gewöhnlich im Bundesgebiet aufhielt, konnte das BSG nicht abschließend entscheiden.

  4. Das LSG NRW hatte eine Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts durch die dreimonatige Inhaftierung im Heimatland angenommen. Das BSG betonte jedoch, dass hierfür eine vorausschauende Betrachtung im Zeitpunkt der Auslieferung erforderlich sei.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_23_B_04_AS_08_24_R.html

Hinweis Detlef Brock

  • Völlig richtige Entscheidung: Der gewöhnliche Aufenthalt erfordert eine Prognose (vgl. BSG, Urt. v. 11.09.2024 – B 4 AS 12/23 R).

  • Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist keine Voraussetzung für den gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. Rückausnahme in § 7 Abs. 1 S. 4 SGB II. Maßgeblich ist die Prognose unter Berücksichtigung aller Umstände.


1.3 BSG, Urt. v. 23.09.2025 – B 4 AS 12/24 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Rechtsanwaltsgesellschaft – Vollmachtsurkunde – Vergütungsanspruch – Abtretung

Rechtsfrage:
Welche Voraussetzungen gelten für eine wirksame Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X an den bevollmächtigten Rechtsanwalt mittels einer Abtretungsklausel in der Vollmachtsurkunde, und wann ist eine solche Klausel als überraschend i.S.d. § 305c BGB unwirksam?

BSG: Kanzleien dürfen sich Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich abtreten lassen.

Anmerkung Detlef Brock

  1. Grundsätzlich wohl ja – entschieden wurde die Frage jedoch nicht abschließend.

  2. Eine Sachentscheidung konnte nicht erfolgen, da der Mandant noch zum Rechtsstreit beigeladen werden muss.

  3. Das BSG gab aber Hinweise: Die Abtretungsklausel in der Vollmacht ist wirksam und nicht ungewöhnlich i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Mandatierung.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_23_B_04_AS_12_24_R.html


2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II / Bürgergeld

2.1 LSG NSB, Urt. v. 10.09.2025 – L 6 AS 613/24

Aufwendungsersatz für ärztliches Attest – nur 5,36 €

Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten (z. B. Fahrtkosten) im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.

Anmerkung Detlef Brock

  1. Bürgergeldbeziehende haben keinen Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten, die über das ärztliche Attest hinausgehen.

  2. Kosten wie hier (16,90 €: Attest 5 €, Fahrtkosten 9,90 €, Terminvereinbarung 1 €, Einreichung 1 €) sind nicht nach § 65a Abs. 1 S. 1 SGB I erstattungsfähig.

  3. Auch ein Anspruch nach § 670 BGB scheidet aus (vgl. SG Braunschweig, Urt. v. 13.01.2016 – S 17 AS 3211/12).

Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ed458cb1-7092-4fd5-b2ab-b69680847b45


2.2 LSG Hamburg, Urt. v. 25.05.2025 – L 4 AS 56/24

Kein rückwirkender Leistungsanspruch bei verspätetem Weiterbewilligungsantrag

Eine psychisch schwer erkrankte Antragstellerin stellte den Fortzahlungsantrag zu spät. Leistungen können nicht um vier Monate rückwirkend gewährt werden.

Anmerkung Detlef Brock

  • Leistungen werden nicht für Zeiten vor Antragstellung erbracht.

  • Kein Herstellungsanspruch: Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, Ursachen für lückenhafte Anträge zu ermitteln oder Hausbesuche durchzuführen.

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich, da § 37 Abs. 2 S. 1 SGB II keine Fristregelung enthält.

  • Auch eine Nachsichtgewährung nach der Rechtsprechung kommt hier nicht in Betracht, da das Jobcenter nach Antragstellung sofort wieder Leistungen bewilligte und die Klägerin während der Lücke nicht vermittelbar war.

Rechtstipp:
Der Gedanke der Nachsichtgewährung gilt nur für besondere Härtefälle mit unverhältnismäßigen Rechtsfolgen. Bei geringfügigen Leistungslücken (hier: 8 Tage) greift er nicht (vgl. LSG NRW, Beschl. v. 17.04.2009 – L 19 B 63/09 AS).


3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung (SGB II / Bürgergeld)

  • Keine


4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

LSG BW, Urt. v. 23.07.2025 – L 3 AL 3314/22

Kein Anspruch auf Insolvenzgeld – kein zweites Insolvenzereignis bei andauernder Zahlungsunfähigkeit

Anmerkung Detlef Brock

  • Ein neues Insolvenzereignis tritt nicht ein, solange die Zahlungsunfähigkeit fortbesteht.

  • Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon, wenn einzelne Verpflichtungen erfüllt werden (vgl. BSG, Urt. v. 09.06.2017 – B 11 AL 14/16 R).

Leitsätze: siehe www.sozialgerichtsbarkeit.de


5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)

5.1 LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.09.2024 – L 4 SO 5/24

Zumutbarkeit der Tragung von Bestattungskosten auch bei längerem Getrenntleben

Anmerkung Detlef Brock

  • Auch das Einkommen des Lebensgefährten ist zu berücksichtigen.

  • Der Klägerin ist die Tragung der Kosten zumutbar, u. a. wegen Bezug einer Witwenrente.


5.2 SG Ulm, Beschl. v. 06.08.2025 – S 13 SO 2014/25 ER

Weiterleitung eines Antrags auf Schulbegleitung für ein Diabetes-Kind kann rechtsmissbräuchlich oder unwirksam sein.

Leitsätze: siehe www.landesrecht-bw.de


6. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

6.1 LSG Hessen, Beschl. v. 17.09.2025 – L 4 AY 9/25 B ER

Keine Leistungskürzung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG über sechs Monate hinaus

  • Kürzungen müssen stets verhältnismäßig und individuell überprüft werden.

  • Mehr als sechs Monate sind unzulässig.

Quelle: https://anwaltskanzlei-adam.de/leistungskuerzungen-nach-%C2%A7-1a-asylblg-insbesondere-die-absaetze-3-und-4-asylblg/


6.2 SG Heilbronn, Beschl. v. 22.09.2025 – S 15 AY 1887/25 ER (nicht rechtskräftig)

Leistungsausschluss in sog. Dublin-Fällen rechtswidrig ohne BAMF-Feststellung zur Ausreisemöglichkeit.

Rechtstipp: ebenso SG Neuruppin, Beschl. v. 12.08.2025 – S 27 AY 14/25 ER.


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Hinweis zur Zitierweise

Nicht veröffentlichte Urteile, Anmerkungen oder Urteilsbesprechungen dürfen nur mit Quellenangabe zitiert werden:

  • Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock

  • Für Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé

Veröffentlichung unter Creative-Commons-Lizenz – CC-BY-SA 3.0.
Zitate ohne Quellenhinweis sind urheberrechtswidrig.

Verfasser: Detlef Brock, Redakteur Tacheles

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