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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 41/2012

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 41/2012

1. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

1.1 BSG, Urteil vom 22.3.2012, - B 4 AS 16/11 R -

Kosten der Unterkunft nach dem SGB 2 können nur dann nach der Wohngeldtabelle unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 10 vH festgesetzt werden, wenn ein Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten für den konkret bestimmten Vergleichsraum festgestellt worden ist.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2012&Seite=1&nr=12572&pos=58&anz=121

2. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14..03.2012 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

2.1 BSG, Urteil vom 14.03.2012, - B 14 AS 18/11 R -

Kurzarbeitergeld ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit und deshalb bei der Berechnung von Freibeträgen beim Bruttoarbeitsentgelt zu berücksichtigen.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2012&Seite=1&nr=12565&pos=43&anz=84

Anmerkung: BSG, Urteil vom 13.5.2009, - B 4 AS 29/08 R

Vom Insolvenzgeld sind vor der Berücksichtigung als Einkommen die für Erwerbstätige geltenden Freibeträge abzusetzen.

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

2.1 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen , Beschluss vom 06.09.2012, - L 11 AS 242/12 B ER -

1. Benutzt ein SGB II-Leistungsberechtigter bei der Ausübung seines Umgangsrechts zu dem beim getrennt lebenden Elternteil wohnenden Kind den eigenen PKW, kann in Anlehnung an § 3 Abs 7 Alg II-V zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine km-Pauschale von 0,10 Euro zugrunde gelegt werden. Die Entscheidung, ob beim Nachweis höherer Kosten entsprechend § 3 Abs 7 S 5 ALG II-V anstelle der pauschalen Entschädigung höhere notwendige Ausgaben zu berücksichtigen sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

2. Für im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren (hier: gerichtsnahe Mediation) anfallende Fahrtkosten besteht kein Anspruch auf Mehrbedarfs-Leistungen nach § 21 Abs 6 SGB II.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE120017925&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Anmerkung: Sozialgericht Stade, Urteil vom 11.04.2012, - S 28 AS 762/10

Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Ausübung des elterlichen Umgangsrechts für Fahrten mit dem PKW sind grundsätzlich auf der Basis von 0,10 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 3 Abs. 7 Satz 5 Alg II-VO) zu erstatten.

2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2012,- L 7 AS 660/12 ER -

Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155484&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: BSG, Beschluss vom 15.07.2010, - B 14 AS 45/10 B

Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die zurückliegenden sechs Monate ist nicht zu beanstanden.

2.3 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.09.2012,- L 11 AS 614/12 B PKH -

Kein Anspruch auf Alg II bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155399&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.3 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.07.2012,- L 16 AS 127/10 -, Revision zugelassen

Angemessenheitsgrenze (Referenzmiete) nach § 22 SGB II für Ein-Personen-Haushalte in München 2007 und 2008 - Berechnung anhand des aufbereiteten Datenmaterials des Mietspiegels unter Heranziehung eines Sachverständigen für Statistik

1. Die vom Grundsicherungsträger zur Begrenzung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gezogene Mietobergrenze ist jedenfalls dann ausreichend, wenn sich aus dem repräsentativ gewonnenen Datenmaterial eines qualifizierten Mietspiegels nach anerkannten statischen Methoden

- auf einem hinreichend hohen Konfidenzniveau errechnen lässt, dass mindestens ein Fünftel der Wohnungen im Bereich der für die Haushaltsgröße nach der Produkttheorie maßgeblichen Wohnungsgröße die Mietobergrenze nicht überschreitet, und

- weitere Daten und Auswertungen sicherstellen, dass sich die von der Mietobergrenze abgedeckten Wohnungen in zumutbarer Weise über den gesamten Vergleichsraum verteilen.

2. Das Jobcenter München (vormals: ARGE München) war berechtigt, die für einen Ein-Personen-Haushalt im Gebiet der Landeshauptstadt München nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu übernehmenden angemessenen Kosten für Unterkunft

- im Jahr 2007 auf eine Bruttokaltmiete in Höhe von 496,45 EUR (Nettokaltmiete von 441,45 EUR + kalte Betriebskosten von 55 EUR) und

- im Jahr 2008 auf eine Bruttokaltmiete von 504,21 EUR (Nettokaltmiete von 449,21 EUR + kalte Betriebskosten von 55 EUR)
zu beschränken.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.4 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2012,- L 19 AS 1479/12 B -

Bei dem Guthaben aus einer Heizkostenabrechnung handelt es sich um Einkommen i.S.v. § 11 SGB II, das entsprechend § 22 Abs. 3 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mindert (vgl. auch BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R - m.w.N.)

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155478&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.5 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2012,- L 12 AS 847/12 B ER -

Griechischer Staatsbürger hat im Rahmen der Folgenabwägung Anspruch auf ALG II.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155408&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2012,- L 19 AS 1751/12 B ER -

Griechischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf ALG II.

2.6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER -

Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155406&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung. Ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2007 - L 3 ER 175/07 AS Rn 19 f.; LSG Hessen, Beschluss vom 17.10.2008 - L 7 AS 251/08 B ER, Rn 58).

2.7 Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 09.08.2012.- L 4 AS 126/10 –

Die Auskunftsverpflichtung nach § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB setzt nicht das Bestehen, sondern allein die Möglichkeit eines Unterhaltsanspruchs voraus.

Auskunftspflichtig ist damit, wer als Unterhaltsschuldner in Betracht kommen kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.4.2008, L 12 SO 4/07). Ausgeschlossen ist eine Verpflichtung zur Auskunft nur dann, wenn der Unterhaltsanspruch offensichtlich nicht besteht (sog. Negativevidenz).

§ 60 Abs. 2 SGB II gebietet lediglich eine Prüfung der Negativevidenz(LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.5.2008, L 29 B 214/08 AS ER).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155404&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.9.2011, - L 13 AS 4950/10

Der Grundsicherungsträger ist nicht berechtigt, gegenüber einem Dritten eine Auskunftspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw. § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB II zu begründen, wenn der Dritte zwar leistet bzw. leistungsverpflichtet ist, der Leistungsempfänger bzw. Leistungsberechtigte jedoch weder tatsächlich irgendwelche Leistungen des Grundsicherungsträgers erhält, noch Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist und sein Leistungsantrag nach dem SGB II vom Grundsicherungsträger bereits bestandskräftig abgelehnt wurde.

2.8 Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.06.2012,- L 3 AS 148/10 NZB -

Es kann für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes in einem Verfahren, in dem eine Wohnungserstausstattung begehrt wird, nicht auf die Pauschalen in der Richtlinie eines kommunalen Trägers zurückgegriffen werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Januar 2009 – L 5 B 345/07 AS, Rdnr. 16).

Eine Pauschale für eine Wohnungserstausstattung ist allenfalls geeignet, einen groben Anhaltspunkt für den Wert des Beschwerdegegenstandes zu bieten.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155405&s0=Sachleistung&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.9 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2012,- L 13 AS 3565/12 NZB –

Für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen stellt das Datum der Antragstellung die maßgebliche Zäsur dar. Dabei ist eine tageweise Berücksichtigung ohne weitere Unterteilung nach der tatsächlichen zeitlichen Abfolge von Zufluss und Antragstellung innerhalb des maßgeblichen Tages geboten (Tagesprinzip).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155075&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.10 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2012,- L 13 AS 2976/12 ER-B -

1) Der Streitgegenstand eines Eilverfahrens in Vornahmesachen bezieht sich auf das zu sichernde Recht, also die Sicherung des Hauptsacheanspruchs und kann deshalb zulässigerweise auch bezüglich des Zeitraumes nicht über den in einer Klage geltend zu machenden Anspruch hinausgehen.

2) Ein weiterer, neuer Bewilligungszeitraum in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nicht Gegenstand eines Klageverfahrens und damit auch nicht Gegenstand eines Eilverfahrens (Anschluss an Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Juli 2012, L 11 AS 323/12 B ER).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154981&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.11 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2012,- L 13 AS 2750/12 ER-B -

Maßgeblich für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU ist der gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Der in Art. 45 AEUV verwendete Begriff des Arbeitnehmers hängt nicht von der Arbeitnehmerdefinition des jeweiligen nationalen Rechts ab, sondern wird für alle Mitgliedstaaten einheitlich durch das Unionsrecht bestimmt und ist weit zu verstehen.

Arbeitnehmer ist danach jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen. Letzteres ist nicht der Fall bei einer Tätigkeit mit einem zeitlichen Umfang von ca. 5 bis 10 Stunden und einem Verdienst von 121,- bis 242,- EUR monatlich, sofern nicht ausnahmsweise nichtwirtschaftliche Motive überwiegen (im Anschluss an erkennenden Senat vom 8. August 2012 - L 13 AS 2355/12 ER-B,Rdnr. 3).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154622&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2.12 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2012,- L 13 AS 2352/12 ER-B -

Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt nicht gegen Recht der Europäischen Union (Anschluss an LSG Baden-Württemberg vom 16.5.2012 - L 3 AS 1477/11).

Maßgeblich für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU ist der gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerbegriff. Der in Art. 45 AEUV verwendete Begriff des Arbeitnehmers hängt nicht von der Arbeitnehmerdefinition des jeweiligen nationalen Rechts ab, sondern wird für alle Mitgliedstaaten einheitlich durch das Unionsrecht bestimmt und ist weit zu verstehen.

Beim Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG handelt es sich nicht um Tätigkeiten, die Bestandteil des regulären Arbeitsmarktes sind, weshalb hierdurch keine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU begründet wird.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154617&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles

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