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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 46/2025

Rechtsprechungsübersicht – Grundsicherung, Sozialhilfe, AsylbLG und Bürgergeld
(Stand: 16. November 2025)
Redaktion: Detlef Brock / Tacheles Rechtsprechungsticker


1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II (Bürgergeld)


1.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2025 – L 2 AS 969/25

Mietvertragliche Verpflichtungen unter Verwandten müssen nach der Rechtsprechung des BSG wirksam sein, um als Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden zu können.

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Hier lag die Vermutung nahe, dass der Mietvertrag ausschließlich deshalb geschlossen wurde, weil der Kläger bzw. dessen Bruder davon ausgingen, dass die Miete vom Jobcenter übernommen würde. Dies erklärt auch, warum der Mietvertrag zugleich als Mietbescheinigung gelten sollte – eine solche wurde zuvor mehrfach durch das Jobcenter angefordert, aber nicht vorgelegt. Das Jobcenter versagte daraufhin das Bürgergeld (§ 66 SGB I).

  2. Gerade bei Vertragsabschlüssen unter Familienangehörigen müssen auch bei ausbleibenden Zahlungen Anhaltspunkte für die Ernsthaftigkeit des Vertragsschlusses und dessen Vollzug bestehen. Solche Anhaltspunkte fehlten hier vollständig.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Rechtstipp:
Eine Mieterhöhung von 50 % unter Verwandten ist weltfremd (LSG Hamburg, Urteil vom 16.07.2025 – L 4 AS 266/22 D).

Quellen:

  1. Tacheles Rechtsprechungsticker KW 37/2025

  2. Volker Albrecht, RA/FA SozR/FA StrafR – Blogbeitrag der ARBER-Seminare


1.2 LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2025 – L 2 AS 1594/25

Eine auf die Kostensenkungsobliegenheit gerichtete Feststellungsklage kann nur Ultima Ratio sein.

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Die Feststellung, dass keine Obliegenheit zur Kostensenkung besteht, kann grundsätzlich Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

  2. Eine solche Klage kann jedoch nur ultima ratio sein. Es bestehen erhöhte Anforderungen an das Feststellungsinteresse.

  3. Unzulässig ist insbesondere jede Feststellungsklage, die unmittelbar nach Zugang der Kostensenkungsaufforderung erhoben wird.

  4. Ein Feststellungsinteresse kann nicht mit der bloßen Behauptung begründet werden, die vom Jobcenter festgelegte Angemessenheitsgrenze sei falsch. Das ist lediglich eine Vorfrage. Erforderlich ist vielmehr eine auf Tatsachen gestützte Darlegung der Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II), hier jedoch verneint.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Rechtstipp:
Ebenso im Ergebnis LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2025 – L 2 AS 1017/25.


1.3 LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2025 – L 2 AS 1728/25

Erstattungsforderung in Höhe von 2.322,12 € rechtmäßig: fehlerhaft geführtes Fahrtenbuch eines selbstständigen Aufstockers

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Das Jobcenter muss bei Selbstständigen, die Bürgergeld aufstocken, keine Betriebsausgaben für Kfz-Kosten anerkennen, wenn kein zeitnah geführtes, geschlossenes Fahrtenbuch vorgelegt wird.

  2. Eine einfache Excel-Liste erfüllt diese Anforderungen nicht.

  3. Elektronische Fahrtenbücher genügen nur dann, wenn nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder vollständig dokumentiert sind.

  4. Dies war hier nicht der Fall – das Excel-Dokument ließ nicht erkennen, wann Einträge erstellt oder geändert wurden.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de


1.4 LSG Hessen, Urteil vom 07.07.2025 – L 9 AS 74/23

Kein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II für Weiterbildungsmaßnahme „Externe Prüfungsvorbereitung Industriekauffrau“, da nicht behinderungsbedingt.

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen voraus, dass die Teilhabechancen wegen Art oder Schwere der Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) wesentlich gemindert sind und deshalb Hilfen benötigt werden.

  2. Hilfen müssen behinderungsbedingt notwendig sein (BSG, Urteil vom 12.11.2015 – B 14 AS 34/14 R). Die besuchte Weiterbildung änderte jedoch nichts an den bereits bestehenden behinderungsbedingten Vermittlungshemmnissen.

  3. Die Maßnahme war nicht behinderungsbedingt erforderlich, sondern unabhängig von der Behinderung aufgrund des beruflichen Werdegangs der Klägerin notwendig.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de


2. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII)


2.1 SG Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2025 – S 38 SO 34/25 ER

Kraftfahrzeughilfe – behindertengerecht umgebautes Fahrzeug

Hinweis (Detlef Brock)

  1. Das Sozialamt handelte willkürlich, indem es einer schwerstbehinderten Studentin die Kfz-Beihilfe für ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug verweigerte.

  2. Das Gericht rügt die Behörde: Maßstab sind allein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kfz-Beihilfe.

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Für das Studium einer schwerstbehinderten Person kann eine Kfz-Beihilfe für ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug gewährt werden (§§ 114 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX).

Quelle: voris.wolterskluwer-online.de


2.2 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2025 – L 2 SO 2806/25 ER-B

Kein Mehrbedarf für Ernährung bei Tumorerkrankung ohne glaubhafte Mitwirkung (ärztliche Nachweise)

Anmerkung von Detlef Brock

  1. Eine Tumorerkrankung führt nicht zwingend zu einer Mangelernährung. Daher sind ärztliche Unterlagen unerlässlich, um einen medizinisch begründeten ernährungsbedingten Mehrbedarf festzustellen.

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de


3. Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


3.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2025 – L 7 AY 1413/25 ER-B

Das AsylbLG enthält keine Besitzstandsklausel wie § 28a Abs. 5 SGB XII.

Anmerkung von Detlef Brock

  1. § 28a Abs. 5 SGB XII ist nicht über § 3a Abs. 4 AsylbLG anwendbar.

Rechtstipp

Abweichende Auffassung u. a.:
– LSG BW, Beschluss vom 05.08.2025 – L 7 AY 1344/25 ER-B
– SG Halle, Beschluss vom 08.09.2025 – S 17 AY 28/25 ER

Letztere Gerichte vertreten, dass § 28a Abs. 5 SGB XII unmittelbar anwendbar sei.


3.2 VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.11.2025 – A 13 K 10026/25

Hinweis zu Zustellungsvorschriften muss in einer dem Ausländer geläufigen Sprache erfolgen

Leitsätze

  1. Die Zustellungsfiktion nach § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbs. 2 AsylG greift nur, wenn zuvor ordnungsgemäß nach § 10 Abs. 7 AsylG belehrt wurde.

  2. Eine ordnungsgemäße Belehrung liegt nicht vor, wenn das beigefügte deutschsprachige Gesetzesmaterial eine veraltete Fassung von § 10 AsylG enthält oder irreführend ist.


Hinweis zur Zitierweise

Nicht veröffentlichte Urteile, Anmerkungen oder Besprechungen dürfen nur mit Quellenangabe zitiert werden:

  • Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock

  • Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé

  • Lizenz: Creative Commons CC BY-SA 3.0

⚠️ Zitate ohne Quellenangabe sind urheberrechtswidrig.


Verfasser:
Detlef Brock
Redakteur – Tacheles Rechtsprechungsticker

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