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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 5/2013

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 05/2012 



1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 30.01.2013 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

 
1.1 BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R 

Kein Leistungsausschluss von ALG II für - schwangere bulgarische Staatsangehörige. 

Der zu erwartenden Geburt des Kindes, das einen aus Art 6 GG geschützten Anspruch auf Ermöglichung und Aufrechterhaltung eines familiären Bezugs zu beiden Elternteilen von Geburt an hat, kommen aufenthaltsrechtliche Vor- und Schutzwirkungen für das Aufenthaltsrecht seiner Eltern zu. Somit bestand bereits vor SGB II-Antragstellung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht. 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=12806



1.2 BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R 

Ein nicht erwerbstätiger Ausländer hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen, wenn er (zwecks Familienzusammenführung) zu seinem deutschen Ehepartner
zieht. 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=12806 



2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)


2.1 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.12.2012 - L 7 AS 432/11 

ALG II ist nur als Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II zu gewähren, denn der Miteigentumsanteil an dem Haus war verwertbar. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158436&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.11.2012 - L 11 AS 79/09 ZVW 

Anspruch auf Übernahme von Kosten zur Einlagerung vorübergehend nicht benötigter persönlicher Gegenstände und Einrichtungsgegenständen, wenn die in einem Übergangswohnheim zugewiesenen Räumlichkeiten keinen ausreichenden Platz bieten. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=58793&s0=Scheune&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R
Kosten für die vorübergehende Unterbringung oder Einlagerung der persönlichen Habe können Unterkunftskosten sein. 

2.3 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.12.2012 - L 11 AS 811/12 NZB 

Keine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der Rechtsfrage der Erstattung der zur Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen. 

Nach dem Wortlaut des § 63 SGB X kommt eine Berücksichtigung der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Regelleistung bei der Kostenentscheidung nicht in Betracht. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158333&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.4 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.12.2012 - L 11 AS 821/12 B ER - 

Die Kosten einer Krankenbehandlung sind bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB 5 oder (ergänzend) durch die Regelleistung abgedeckt. Aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entstehen grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158334&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Ebenso - BSG, Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R 

2.5 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER 

Eine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II zu der Angemessenheit der Aufwendungen für die neue Unterkunft ist nicht Voraussetzung für den Regelfall gemäß § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II (a. A. ohne Begründung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011, L 14 AS 2337/10 B ER). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158027&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.6 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 234/09 , Revision zugelassen 

Das Ausbildungsgeld ist als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen, denn es handelt sich um eine Einnahme in Geld (so auch BSG, Urteil vom 23. März 2010, B 8 SO 17/09 R (23) zur Anrechnung von
Ausbildungsgeld im Rahmen des § 82 SGB XII). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158123&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Anderer Auffassung: Sozialgericht Kassel, Urteil vom 27.08.2012,- S 6 AS 12/12 , Berufung zugelassen 

Das im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewährte Ausbildungsgeld ist im Bereich des SGB II als Einkommen anzurechnen. 

Hierbei ist allerdings ein Anteil von 20 % als zweckbestimmte Einnahme von der Einkommensanrechnung auszunehmen. 

# 2.7 Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 30.10.2012 - L 4 AS 167/11 

Führt allein das Vorliegen eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung dazu, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Zuschuss bezogen werden, so löst dies nicht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung aus. 

Die Klage eines Leistungsberechtigten nach dem SGB II gegen den Leistungsträger auf Meldung bestimmter versicherungsrechtlicher Sachverhalte an andere Träger führt nicht weiter, weil die Mitteilung des SGB II-Leistungsträgers nicht bindend ist und über die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung allein die hierfür zuständigen Versicherungsträger zu entscheiden haben (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 24.11.2010, L 5 AS 363/10 B ER). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158254&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.8 Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2013 - L 4 AS 315/12 

Einnahmen, die ein Leistungsberechtigter aus der Vermietung einer selbst genutzten Unterkunft erzielt, sind nicht als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu behandeln, sondern mindern unmittelbar die im Wege von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Aufwendungen für Unterkunft 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158255&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Ebenso - LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.4.2010, L 6 AS 37/10 

2.9 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12 B ER 

Die den Angehörigen der Mitgliedstaaten durch Art. 49 AEUV zuerkannte Niederlassungsfreiheit schließt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Ausübung der selbständigen Prostitution - auch ohne "feste Einrichtung" - ein; aufgrund einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit besteht ein von einer Arbeitsuche unabhängiges Recht auf Aufenthalt. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158296&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER 

Freizügigkeitsberechtigung einer selbständig tätigen Ausländerin wird nicht durch Einstellung der Tätigkeit infolge von Schwangerschaft berührt 

2.10 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2013 - L 6 AS 2124/11 B - 

Kosten für die Nutzungsentschädigung sind Unterkunftskosten gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II . 

Aber der Leistungsbezieher kann die Übernahme dieser Kosten deshalb nicht verlangen, weil ein Anspruch auf die Finanzierung von zwei Wohnungen, von denen nur eine bewohnt wird, sich auf § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich nicht stützen lässt. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158307&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Sozialgericht Potsdam, Urteil vom 26.06.2012 - S 40 AS 1680/09 

Ist nach Auszug eines Mitgliedes aus der gemeinschaftlichen Wohnung der Bedarfsgemeinschaft durch die verbliebenen Mitglieder diesem die mietrechtliche Nutzungsentschädigung zu entrichten, steht diese den Kosten der Unterkunft gleich. 

2.11 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 2193/12 B ER und - L 7 AS 2194/12 B 

Aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenters, denn zur Übernahme der Kosten für die Bewerbungen enthält die Eingliederungsvereinbarung keine Ausführungen. 

Allein aufgrund dieses Umstandes bestehen erhebliche Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes( Verweis auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 04.04.2012, Az.: L 15 AS 77/12 B ER). 

Erfordern die in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Bemühungen etwa für die Bewerbungsunterlagen zusätzliche finanzielle Bemühungen, ist in der Eingliederungsvereinbarung auch deren Finanzierung zu regeln (Berlit in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 15, Rdn. 29; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 15, Rdn. 25). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158300&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.12 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.01.2013 - L 7 AS 2045/12 B - 

Enthält die Eingliederungsvereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Bewerbungen keine Ausführungen, bestehen alleine aus diesem Grund erhebliche Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes 

Erfordern die in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Bemühungen etwa für die Bewerbungsunterlagen zusätzliche finanzielle Bemühungen, ist in der Eingliederungsvereinbarung auch deren Finanzierung zu regeln (Beschluss des erkennenden Senats vom 20.12.2012, Az.: L 7 AS 2193/12 B ER, Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 04.04.2012, Az.: L 15 AS 77/12 B ER; Berlit in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 15, Rdn. 29; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 15, Rdn. 25) 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158299&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.13 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2013 - L 7 AS 1508/12 B - 

Gewährung von PKH, denn umstritten ist, ob die Minderung kraft Gesetzes gemäß § 31b Abs. 1 SGB II so zu verstehen ist, dass es für die Bewilligung der Leistungen, die den Minderungszeitraum betreffen, keiner Aufhebung der Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X bedarf (vgl. zum Meinungsstand, Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 31b SGB II, Rn. 2). 

Zur Vorläuferregelung hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 17.12.2009 (B 4 AS 30/09 R) unter Hinweis auf § 40 Abs. 1 SGB II ausgeführt, bei der Bewilligung von Alg II handele es sich um einen Dauerverwaltungsakt, dessen Bestandskraft nur durch einen gegenläufigen Aufhebungsentscheidung durchbrochen werden könne. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158297&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.14 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12 B ER und - L 7 AS 1634/12 B 

Mit dem Umzug in die neue Wohnung sowie mit dem Abschluss des Mietvertrages ist das Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer vorherigen Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren weggefallen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2011, L 19 AS 956/11 B ER und L 19 AS 957/11 B). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158245&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.15 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2013 - L 19 AS 2152/12 B 

Keine Übernahme von Kosten für die Anschaffung eines mobilen Lichtsets nach § 16c Abs. 1 SGB II n.F., wenn der Leistungsbezieher innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit weder überwunden noch verringert hat. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158216&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

2.16 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2012 - L 6 AS 1897/12 B ER - 

Gewährung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung für polnische Staatsbürgerin. 

Zuwendungen, die nur erbracht werden, um eine Notlage bis zur Erbringung beantragter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu überbrücken, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2012 - L 7 AS 5268/09). 

Der Anspruch der Antragstellerin auf Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs ergibt sich aus Art. 4 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 der Verordnung (VO) (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit (vergl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 09.11.2012 - L 6 AS 1324/B ER). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158237&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

 
3.1 Sozialgericht Landshut, Urteil vom 11.07.2012 - S 11 AS 78/12 

Ein Träger von SGB II-Leistungen hat keine eigene Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter eines Leistungsberechtigten(vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2010, L 9 AS 480/10). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158435&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3.2 Sozialgericht Landshut, Urteil vom 23.10.2012 - S 11 AS 178/11 

1. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB II in der bis 31.03.2011 geltenden Fassung findet auch auf Sachverhalte Anwendung, in denen Grundlage nicht eine Eingliederungsvereinbarung, sondern ein Eingliederungsverwaltungsakt ist.
Dies folgt aus einem Analogieschluss. 

2. Verfassungsrechtliche Grenzen bezüglich der analogen Anwendung bestehen
nicht. 

3. Bestandskräftige Eingliederungsverwaltungsakte sind im Rahmen des Klageverfahrens gegen die Sanktionierung grundsätzlich nicht inzident auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. 

4. Die Sanktionsregelungen der §§ 31 ff. SGB II sind verfassungskonform. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158434&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3.3 Sozialgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2012 - S 82 AS 17717/11 

Lettische Staatsbürgerinnen haben keinen Anspruch auf ALG II. 

Der Anwendung des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II steht das Europarecht nicht entgegen. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158373&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3.4 Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 07.01.2013 - S 21 AS 2221/12 ER - 

Aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid, denn fraglich ist, inwieweit der Antragstellerin in dem konkreten Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Vollzeit bzw. mit einer höheren monatlichen Arbeitszeit von 29 Stunden zumutbar gewesen ist. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158286&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)

 
4.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2012 - L 12 SO 605/10 

Behinderter hat im konkreten Einzelfall Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII in Form von Musiktherapie. 

Nach § 54 SGB XII kann grundsätzlich jede Maßnahme förderungsfähig sein, die erforderlich und geeignet ist, den behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen und zu erleichtern (vgl. BSG, Urt. vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158203&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

4.2 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2012 - L 20 SO 63/09 - 

1. Tilgungsraten für Baudarlehen sowie die Beiträge für den Bausparvertrag sind nicht als Kosten der Unterkunft für selbst genutzte Hausgrundstücke zu berücksichtigen. 

2. Zahlungen von Wohngeld mindern nicht den Unterkunftsbedarf. Sie sind vielmehr normatives Einkommen (allein) desjenigen, an den das Wohngeld ausgezahlt wird. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158287 



4.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 607/10 , Revision zugelassen 

Kosten für Sicherungsmaßnahmen ( Nachtwache) sind als Teil der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger zu übernehmen , wenn sie in einem notwendigen Zusammenhang mit den sonstigen Eingliederungsleistungen stehen. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

5. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)

 
5.1 Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.01.2013 - S 20 SO 130/12 

Die aufgrund des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.2011 vorgenommene Neuregelung der existenzsichernden Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII – hier: der GSi bei Erwerbsminderung – sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158347&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Ebenso - Sozialgericht Berlin, Urteil vom 04.12.2012 - S 51 SO 2013/11 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.10.2011 – L 8 SO 275/11 B ER 

5.2 Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.01.2013 - S 20 SO 75/12 

Der Träger einer stationären Pflegeeinrichtung kann gegenüber dem Sozialhilfeträger aus dem im Rahmen des sozialrechtlichen Dreieckverhältnisses erfolgten Schuldbeitritt die Zahlung eines Heimentgelts nur in Höhe der dem Sozialhilfeempfänger bewilligten Leistung beanspruchen. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158346&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Ebenso - BSG, Urteil vom 28.10.2008 – B 8 SO 22/07 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 25.11.2010 – L 1 SO 8/10 – und vom 18.02.2011 – L 1 SO 33/09 . 

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles 

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