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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 52/2021

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

 

1.1 BSG Urteil v. 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - parteipolitischer Jugendverband - Kooperationsvereinbarung

Kein SGB-II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien

Orientierungshilfe Redakteur von Tacheles e. V.


1. Der Jugendverband der Marxistisch-Leninistischen Partei (MLPD) ist kein geeigneter Anbieter für Sommercamps nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II).

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_12_14_B_14_AS_27_20_R.html

 

 

1.2 BSG Urteil v. 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

SGB II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien?

Jobcenter muss Teilnahme an Jugendcamp von Parteien fördern


1. Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug können für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit einer Partei oder deren Jugendorganisation einen finanziellen Zuschuss erhalten.

2. Kein Geld gibt es allerdings, wenn der Veranstalter der Freizeit nicht klar hinter der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands steht ( Orientierungshilfe ww.evangelisch.de )

Quelle: https://www.evangelisch.de/inhalte/194280/15-12-2021/jobcenter-muss-teilnahme-jugendcamp-von-parteien-foerdern

 

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

2.1 LSG Hessen, Urt. v. 12.11.2021 - L 6 AS 123/21

Leitsatz


Zur übergangsweisen Weiterberücksichtigung des Mehrbedarfs für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte nach Abschluss der Maßnahme auf der Grundlage von § 21 Abs. 4 Satz 2 SGB II und den damit zusammenhängenden verfahrensrechthlichen Fragen.

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001988

 

2.2 LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.09.2021 - L 18 AS 1513/18

Alg II - Einkommen - Selbständige Tätigkeit - Absetzbeträge - Werbekosten

Orientierungshilfe Redakteur von Tacheles e. V.

1. Nach der Ermittlung der Betriebseinnahmen, deren Höhe sind zur Berechnung des nach dem SGB II anrechenbaren Einkommens von den Betriebseinnahmen in einem weiteren Schritt die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II aF abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V aF). Im gleichberechtigten Zusammenwirken der beiden Regelungen sind daher solche Ausgaben keine "Betriebsausgaben" iS des § 3 Alg II-V aF, die gleichzeitig Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 SGB II aF sind (BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R, Schmidt in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 11b Rn. 23 "Rohergebnis aus betrieblichen Einnahmen und rein betrieblichen Ausgaben").

2. Die Beträge, die sich aus § 11 Abs. 2 SGB II aF ergeben, sind erst in einem abschließenden Schritt von dem nach § 3 Abs. 4 Alg II-V aF monatsweise verteilten Einkommen abzusetzen. Zu den mit der Erzielung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit verbundenen notwendigen Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II aF gehören indes nur solche Betriebsausgaben, die dem „privaten Bereich“ des Leistungsempfängers zuzuordnen wie zB regelmäßige Fahrten von der Wohnung zur "Betriebsstätte" und zurück.

3. Weder die vom Kläger geltend gemachten Werbekosten noch sonstige Positionen in der von ihm eingereichten abschließenden Erklärung vom 7. Juli 2021 lassen einen solchen privaten Bezug erkennen, sie sind vielmehr den rein betrieblichen Ausgaben zuzuordnen und damit nach § 3 Abs. 2 AlgII-V aF bei der Berechnung des Freibetrags nach §§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, 30 SGB II aF einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE210018707

 

2.3 LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.11.2021 - L 6 AS 26/20 - Revision zugelassen

Leitsatz


1. Auch bei einem nachgeholten Antrag auf Alg II nach § 28 SGB X ist bei der Be-rechnungen der SGB II-Leistungen das BAföG als Einkommen anzurechnen, obwohl der Anspruch rückwirkend entfallen ist.

2. Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem BAföG zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R).

Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/5l3/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE210019775&documentnumber=2&numberofresults=2668&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL=true#focuspoint

 

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

3.1 SG Oldenburg, Urt. v. 16.11.2021 - S 37 AS 1268/19

Hartz IV: Elektronisches Wörterbuch vom Jobcenter

Leitsatz Redakteur von Tacheles e. V.


Das Jobcenter ist verpflichtet, einer Schülerin die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch als Härtefallmehrbedarf ( § 21 Abs. 6 ) nach dem SGB II zu erstatten.

 

Volltext jetzt hier: https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE210019763&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

 

3.2 Sozialgericht Berlin, Urteil vom 4. November 2021 – S 155 AS 4864/19

Anrechnung einer Steuerrückerstattung auf das ALG II - Steuern auf der Basis einer Einkommensschätzung und durch Kontopfändung.

Leitsatz Redakteur von Tacheles e. V.


1. Die Steuerrückerstattung ist Einkommen, diese Anrechnung liege nicht im Ermessen des Jobcenters, sondern sei vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.

2. Daran ändert sich auch nichts, dass die Zahlung an das Finanzamt auf Grundlage einer Einkommensschätzung erfolgt war und durch Kontopfändung geschah.

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/PDF/Urteile/Arbeitslosigkeit/SG_Berli_4.11.21_Anrechnung_Steuererstattung_auf_ALG_II_bearbeitet.pdf

 

 

4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

 4.1 LSG Hessen, Beschluss v. 09.12.2021 - L 4 SO 218/21 B ER

Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Leitsatz


Zur Frage der Geeignetheit und Erforderlichkeit eines (Haus)Gebärdensprachkurses für ein 4-jähriges Kind, hier bejahend.

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002028

 

Hinweis:

Hausgebärdensprachkurs für Vierjährige mit Sprachentwicklungsstörung ist als Leistung zur sozialen Teilhabe zu gewähren


Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehört zur Förderung der Verständigung auch ein Hausgebärdensprachkurs, bei welchem die Gebärdensprache im häuslichen Umfeld unterrichtet wird.

Anspruchsberechtigt können auch Menschen sein, deren Sprachfähigkeit hinsichtlich der Wortfindung oder dem Artikulationsvermögen beeinträchtigt ist.

Im Fall eines 4-jährigen Kindes mit einer Sprachentwicklungsstörung bejahte der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts einen entsprechenden Anspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das Erlernen der Gebärdensprache als weiteres Mittel der Kommunikation erleichtere dem Kind die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und mildere seine psychische Belastung.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Darmstadt Nr. 14/2021 : https://www.juris.de/jportal/portal/t/wfa/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA211204326&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 

 

5. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbL

5.1 SG Bayreuth, Beschluss v. 21.12.2021 - S 13 AY 45/21 ER

Orientierungshilfe RA Volker Gerloff

Bei Anwendung von § 1a AsylbLG durch Sozialamt müssen im Eilverfahren - wegen verfassungsrechtlicher Bedenken - volle Leistungen nach § 3 AsylbLG gewährt werden, obwohl Tatbestand von § 1a Abs. 3 AsylbLG erfüllt ist

Quelle: https://twitter.com/GerloffVolker?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Eauthor

 

 

6. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbücher

6.1 Corona-Pandemie: Harte Zeiten für Selbständige - Ohne Einkommen gibt es auch kein Krankengeld

Sofern hauptberuflich Selbständige vor Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit keine positiven Einkünfte hatten, haben sie bei Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dies gilt auch dann, wenn der Grund für den Einkommensausfall ein Auftragsrückgang aufgrund der Corona-Pandemie war. Der Bezug staatlicher Corona-Beihilfen ändert hieran nur dann etwas, wenn dadurch nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verbleibt.

Weiter auf juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/gzm/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA211204297&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 

6.2 Frührentner muss Wohngeld zurückzahlen

Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält.

Weiter auf juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/tud/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA211204319&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 

Wir wünschen allen Lesern und Menschen ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Feiertage!

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock


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