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Tacheles verklagt BA auf Herausgabe der Dienstanweisungen

Am Januar 2006 hat Tacheles einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe folgender internen Dienstanweisungen zur Auslegung des Arbeitslosengeld (SGB III) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II (SGB II) gestellt.

In der Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bundsagentur (BA) wurde deutlich, daß sie dem Informationsbegehren von Tacheles letztendlich nicht nachkommen will. Es wurden ständig technische Probleme vorgeschoben. Dieses stetige Verzögerungstaktik hat Tacheles dazu bewogen jetzt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die BA zur Herausgabe oder Veröffentlichung der begehrten Informationen zu verklagen.

Der interessierten Öffentlichkeit wollen wir die Antragsschrift nicht vorenthalten:

Antrag auf einstweilige Anordnung

Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé

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