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Jahresarchiv

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Tacheles Wpt Newsletter 31.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem heutigen Newsletter möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

1. Auseinandersetzung über die Mietkosten in Wuppertal geht weiter – Tacheles schaltet nunmehr die Fachaufsicht ein
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Das Landessozialgericht NRW hat das Jobcenter Wuppertal Ende Oktober dazu verurteilt, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende rechtmäßig zu bemessen. Jobcenter-Vorstandsmitglied Uwe Kastien erklärte dazu Ende letzten Jahres „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“ (WZ 30.12.2015). Tatsächlich gibt es keine Anzeichen der Umsetzung.
Nach drei Monaten behördlicher Untätigkeit und Rechtsbruch schaltet Tacheles nun die Fachaufsicht ein.

Hier geht es zur dazugehörigen Stellungnahme, Pressemitteilung und Fachaufsichtsbeschwerde:  https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/mietobergrenzen:-fachaufsichtsbeschwerde-gegen-das-jobcenter-wuppertal-.html

Die Stellungnahme von Herrn Kastien gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/WZ_30.12.2015.pdf

Nach drei Monaten muss es mal genug sein!

2. Messerattacke am AZ/Komplettes Polizeiversagen zeichnet sich ab/So langsam wird es spannend
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Seit Monaten läuft nun der Prozess gegen die Täter des Mordanschlags am AZ. Es wird bekannt, dass die Polizei Monate vor dem Angriff schon Chatprotokolle über Angriffe gegen das AZ und Linke Zentren hatte, die Betroffenen aber nicht darüber informierte. Auch wird absolut klar, dass die Polizei Lügen über den Einsatz am AZ verbreitet hat. Laut Polizeimitteilung musste sich die Polizei den Weg zum Schwerstverletzten mit Knüppel und Tränengas freikämpfen, vor Gericht wurde nun festgestellt, dass es einen solchen Einsatz nicht gab. Durch den Polizeibefehl auf Abzug der Rettungssanitäter wurde die Gesundheit und das Leben des Schwerstverletzten gefährdet. Also stellt sich die Frage, warum hat die Polizei Wuppertal derartige Unwahrheiten verbreitet? Ein weiterer Kritikpunkt liegt beim sogenannten "Zeugenschutz" Wie man dem Wort schon entnehmen kann, sollen dadurch Zeugen geschützt werden. Das heißt unter anderem, dass die Täter so wenig Angaben wie möglich über die Zeugen bekommen. Das Gegenteil war der Fall, alle Daten der Zeugen waren in den Akten festgehalten worden und damit einsehbar für alle Beteiligten, inklusive der Täter. Es scheint als müssten hier noch viele Fragen gestellt werden.
Es sollte klar sein, das die Wuppertaler Antifaschistinnen und Antifaschisten sich  zu den Vorgängen positionieren müssen! 

Hier eine TopZusammenfassung in der Rundschau v. 20.1.16: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/messerattacke-am-az-kein-zeugenschutz-und-fehlende-fakten-aid-1.5704162

Hier gesammelte Infos zum Vorgang: https://wuppertal2015.blackblogs.org/wuppertaler-zustaende/
Und eine Presseerklärung der Grünen vom 29.1.16 dazu: https://www.facebook.com/Bundnis90DieGrunenWuppertal/posts/1284846498199568

3. Der »übergriffige Fremde« - ein Mythos - Amadeu Stiftung gibt Broschüre gegen Vorurteile heraus
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Die Berliner Amadeu Antonio Stiftung hat eine Broschüre zum Mythos des »übergriffigen Fremden« vorgestellt. Darin wird aufgezeigt, wie sexualisierte Gewalt instrumentalisiert wird, um Vorurteile und Hass zu verbreiten.
Download:
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/gender_und_rechtsextremismus.pdf

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/

4. Hartz IV: Das „Rechtsvereinfachung-“ bzw. -verschärfungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
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Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetzes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das "SGB II-Recht-Verschärfungsgesetz". In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt  werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis: es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf

SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387

So, das war es für heute.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
info@tacheles-sozialhilfe.de

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