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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 03.11.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1.       Veranstaltung der Seebrücke Wuppertal am Donnerstag, 7. November  

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Die Seebrücke Wuppertal, wozu auch Tacheles gehört,  lädt zur Podiumsdiskussion ein:

Offene Grenzen: Globale Bewegungsfreiheit für alle?!

Während durch Klimakatastrophe, Kriege, Gewalt und Armut im Globalen Süden mehr Menschen zur Flucht gezwungen werden, schotten sich die Staaten des Globalen Nordens an ihren Grenzen immer brutaler ab, ohne die Verantwortung für Migrationsursachen zu übernehmen. Zugleich sind es vor allem die Bürger*innen dieser Staaten, die ein nahezu uneingeschränktes Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit genießen.

In der Veranstaltung wollen wir die Fragen thematisieren, weshalb Bewegungsfreiheit manchen Menschen zusteht, anderen jedoch vorenthalten wird, und wie ein allgemeines Recht auf Bewegungsfreiheit aussehen könnte. Sollten wir nationalstaatliche Legitimität grundsätzlich kritisieren, offene Grenzen und eine Weltgesellschaft fordern? Oder würden offene Grenzen bedeuten, dass der globale Kapitalismus noch weniger kontrollierbar wäre? Sollten wir nicht dringender denn je die verschärften „Grenzsicherungsmaßnahmen" verurteilen? Wie müsste eine Migrationspolitik aussehen, die humanitäre Verpflichtungen einhält und die Migrant*innen als Subjekte ihrer Menschenrechte anerkennt?

Die Referenten Bernd Kasparek, Universität Göttingen und Arian Schiffer-Nasserie, Ev. Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe werden zu diesen Fragen Stellung beziehen.

Moderation: Dirk Vogelskamp, Komitee für Grundrechte und Demokratie

Donnerstag, 7. November

18.30-20.30 Uhr

in der „Färberei“ in Oberbarmen, Peter-Hansen-Platz 1, (ehemals Stennert 8) Ecke Berliner Straße: http://www.faerberei-wuppertal.de/kontakt.html

Eintritt: Kostenlos. Um eine Spende für die Seenotrettung wird gebeten.



2.       Das Bundesverfassungsgericht urteilt am 5. November 2019 zur Zulässigkeit der Hartz IV - Sanktionen
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Der Verein Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als sachverständiger Dritter in dem Sanktionsverfahren bestimmt worden und hatte sich mit einer umfassenden juristischen Stellungnahme vehement gegen Sanktionen ausgesprochen. Ebenfalls haben sich die Wohlfahrts- und Sozialverbände, der DGB und der Deutsche Anwaltsverein deutlich gegen die bisherige Sanktionspraxis positioniert.   In Vorbereitung  der Verhandlung im Jan. 2019 hatte Tacheles eine Onlineumfrage zu den Folgen und Wirkungen der Hartz IV – Sanktionen getätigt. An dieser hatten sich über 21.000 Menschen beteiligt. Damit konnte dem Verfassungsgericht dezidiert die Folgen und Wirkungen der Hartz IV- Sanktionen aufgezeigt werden.
Daneben hatten wir den Teilnehmen die Möglichkeit gegeben dem Verfassungsgericht ihre Erfahrungen und Position mit den Sanktionen direkt dem BVerfG mitteilen zu können. Von dieser Möglichkeit haben über 6.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese Rückmeldungen sind berührend, aber auch erschreckend, da sie die Wirkung, die Verzweiflung der Betroffenen authentisch wiedergeben. Somit haben wir den Menschen die Möglichkeit geboten sich unmittelbar mit ihren Anliegen an das oberste deutsche Gericht wenden zu können.   

Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB II – Sanktionen deutlich beschränken wird. Insofern wird das Urteil vom 5. Nov. für die Lebenssituation von fast 6 Mio. Menschen im Hartz IV-Bezug eine erhebliche Relevanz haben, genauso aber auch, kann die Drohung mit der Existenzvernichtung durch die SGB II- Sanktionen weiter dazu genutzt werden Arbeitende in den Niedriglohn und prekäre Beschäftigung zu drängen.

Mehr dazu und die Stellungnahmen und Befragungsergebnisse gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/hintergrundinformationen-zum-anstehenden-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zu-den-hartz-iv-–-sanktionen-.html

3.       Eigenanteil für Schulbuchkosten werden vom Jobcenter Wuppertal übernommen – Anträge können auch rückwirkend gestellt werden

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Eltern von Schülern müssen in NRW Eigenanteile zu Schulbüchern zahlen, diese betragen mind. 24 EUR oder mehr. Diese Eigenanteile müssen vom Jobcenter übernommen werden.

Wir erlauben uns dazu auf die Veröffentlichung des Jobcenter Wuppertal zu verweisen: https://www.jobcenter.wuppertal.de/meldungen/meldungen-2019/eigenanteil-fuer-schulbuecher-wird-erstattet.php

Hier empfehlen wir breit drüber zu informieren  und Anträge zu stellen.



4.    5. November 2019, Gedenkfeier in Solingen - Vor 75 Jahren. Lynchmord an vier alliierten Fliegern in Solingen
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Am 5. November 2019 gedenkt die Stadt Solingen der etwa 1.900 Opfer, die während der Bombenangriffe am 4.11./5.11.1944 auf Solingen getötet wurden.

Unter den den Opfern waren auch mindestens 111 ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangene.

Weitgehend in der Solinger Öffentlichkeit vergessen sind die vier alliierten Soldaten, drei Kanadier und ein Brite, die am gleichen Tag, nachmittags auf offener Straße unweit des damaligen Stadthauses auf der Potsdamer Straße gelyncht wurden. 

Die vier alliierten Soldaten waren zusammen mit drei anderen Fliegern bei einem Angriff auf Düsseldorf am 2. November 1944 in der Berliner Straße in Solingen abgestürzt. Drei Besatzungsmitglieder starben bei dem Crash, die vier Überlebenden wurden festgenommen und im Polizeigefängnis im Stadthaus inhaftiert. Am 5. November 1944 nach dem zweiten Großangriff auf Solingen, einzelne Häuser in der Potsdamer Straße brannten noch, sollten die vier Gefangenen von Luftwaffen-Soldaten zu einem Verhör nach Düsseldorf überstellt werden. Die kleine, von zwei Soldaten bewachte Gruppe von Soldaten in kanadischer Uniform wurde aber vor dem Stadthaus auf dem Weg zu dem Transportfahrzeug von SA-Männern, Wehrmachtssoldaten und Zivilisten entdeckt. Die Menge umringte die alliierten Soldaten, die Situation eskalierte. Verschiedene Personen schossen auf die Kriegsgefangenen und alle vier Gefangenen starben noch auf der Straße. Andere Passanten warfen Steine auf die am Boden liegenden sterbenden Soldaten und traten auf die leblosen Körper.

Wir möchten erstmals an die Opfer dieses Lynchmordes in Solingen erinnern und organisieren eine kleine Gedenkfeier am Tatort in der Solinger Innenstadt.

Wir treffen uns am  5. November 2019 um 17:00 Uhr in Solingen, Potsdamer Str. / Ecke Cronenberger Str.

Unsere Gedenkfeier ist von 17:00 bis 17:30 Uhr terminiert. Um 18:00 Uhr findet ein ökumenischer Gedenkgottesdienst für die Opfer der Bombenangriffe auf Solingen in der evangelischen Stadtkirche am Fronhof statt.

VeranstalterInnen: Solinger Appell in Kooperation mit dem
Verein zur Erforschung der sozialen Bewegungen im Wuppertal e.V.

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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