Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Tacheles Wuppertal Newsletter 05.08.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt ist es mal wieder so weit, es gibt einen Tacheles Wuppertal Newsletter, dieser erfolgt erstmalig mit unserem neuen Newslettersystem, wir hoffen es geht alles gut damit.

Dieser zu folgenden Themen:

Seit dem 1. Aug. gilt bei Hartz IV das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“, daher in diesem Newsletter ganz viel dazu.



1. Konsolidierter Gesetzestext
==========================
Hier erstmal ein lesbarer Gesetzestext, in dem durch Streichung und farbige Markierung die Gesetzesänderungen ersichtlich sind. Den konsolidierten Gesetzestext gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Konsulidiert-1.8.2016-kor-3.pdf

Die neue ALG II-V, die auch seit dem 1.8.16 wirksam ist gibt es hier: http://www.buzer.de/gesetz/8014/index.htm



2. Zusammenfassung und Arbeitsmaterial der Änderungen durch das „Rechtsvereinfachungsgesetz“
================================================================
Als Arbeitsmaterial  gibt es dazu

- eine 18-seitige Liste der Änderungen durch die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), diese gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf

- eine Übersicht SGB-II-Leistungsansprüche für Auszubildende von der KOS, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Auszubildende.pdf

- und eine Zusammenstellung der Änderung von Widerspruch e.V. aus Bielefeld, die gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/Widerspruch-Liste-SGB-II--nderungen.pdf

Damit dürfte erstmal genug Material in der Welt sein mit dem neuen Gesetz zu arbeiten.



3. Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung: Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG“ und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung am 30. Sep. 2016
========================================================
Dann biete ich am 30. Sep. für ausschließlich in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind, eine Fortbildung  „Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung“ an.
Darin werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Wuppertaler Hartz IV-Leistungsgewährungpraxis mit den örtlichen Details und Feinheiten geworfen. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen bearbeitet, was dabei zu beachten ist und wie man die Ratsuchenden und Klienten dabei unterstützen kann. Gleichzeitig geht es um einen Austausch und Koordination vor Ort. Also die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung findet am 30. Sep. statt. Ausschreibung, Anmeldung und Details gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2048/

4. Ankündigung: Thomé gibt Gesetzessammlung heraus
================================================
Dann möchte ich noch eine Gesetzessammlung ankündigen,  die ich im Lambertusverlag herausgeben werde, mit dem Titel „Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht“, mit  Schwerpunkt um die Regelungen des SGB II/SGB XII und Verordnungen, die notwendigen Regelungen des SGB III, SGB I + X, das SGG, bis hin zum WoGG, aber auch das neue Zahlungskontogesetz bis zum Informationsfreiheitsgesetz. Die Gesetzessammlung ist handlich, preiswert und aktuell und es ist geplant diese regelmäßig, einmal im Jahr rauszugeben. Die Gesetzessammlung ist noch in der Mache, wird aber Anfang September erhältlich sein. Hier ein Flyer dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Flyer_Lambertus-Existenzs-7-16.pdf



5. Ab 1. August 2016 Rechtsanspruch auf Bescheiderklärung
===========================================
Im Rahmen des sog. Rechtsvereinfachungsgesetz gibt es an 1. Aug. einen  Rechtsanspruch auf Bescheiderklärung  im SGB II. Im Gesetz heißt es: „Leistungsberechtigte Personen erhalten Beratung […]Aufgabe der Beratung ist insbesondere die Erteilung von Auskunft und Rat […] zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person“, so § 14 Abs. 2 SGB II (in der Fassung ab 1.Aug. 16). Aus der Gesetzesbegründung dazu: „Um das Verständnis und die Akzeptanz der leistungsberechtigten Personen für  die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verbessern, müssen diese besser über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Beratung umfasst dabei die Erteilung von Auskunft und Rat nicht nur über die Leistungen, sondern auch zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts …“.
Wir möchten daher dazu aufrufen, diese „Akzeptanzprobleme“ abzuschaffen und die Behörde offensiv um Bescheiderklärung zu bitten. Der Sachbearbeiter soll doch mal erklären, warum auf dem Bescheid ein anderer Betrag steht als auf dem Konto ausgezahlt wird oder warum im Monat zum Teil 3, 4 oder 5 Bescheide ergehen und jeder normalsterbliche Mensch nicht mehr versteht warum oder Bescheide bis 80, 90 Seiten Umfang. Auch ganz simpel ist die Frage nunmehr zu stellen, wie berechnet sich die Hartz IV-Leistung, das Einkommen, wieviel Geld gäb mit Hartz IV, mit Wohngeld, Kinderzuschlag. Dies ist ein Aufruf zum Einfordern der Bescheiderklärung.
Als letztes, das Gesetz sagt  „Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person“ § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II, das bedeutet das Amt muss das solange erklären, bis jeder das verstanden hat, im Zweifel auch in fremden Sprachen oder Menschen die nicht lesen können. Also auf zur Bescheiderklärungsberatung und Senkung der Akzeptanzprobleme.
 

So das war es dann wieder mal für heute.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125

42285 Wuppertal

Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04

www.tacheles-sozialhilfe.de

Zurück