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Tacheles Wuppertal Newsletter 05.10.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1.      Onlineumfrage zu Wohnungsnotfällen im Jobcenter Wuppertal / noch bis 12. Okt. online
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Wir möchten auf eine Onlineumfrage eines  Studenten der Hochschule Düsseldorf hinweisen. Dieser studiert soziale Arbeit und möchte seine Bachelorarbeit zum Thema Wohnungsnotfälle im Kontext des SGB II (in Wuppertal) schreiben. Er will das Zusammenwirken von Behördentätigkeit und Obdachlosigkeit untersuchen.

Hier der Einleitungstext:
Beinahe 50.000 Menschen in 23.886 Bedarfsgemeinschaften beziehen derzeit Leistungen durch das Jobcenter Wuppertal. Diese Leistungen nach dem SGB II sollen die Existenz der Leistungsberechtigten sichern und ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehört auch ein angemessenes Dach über dem Kopf.

Inwiefern sind Leistungen und Sicherungssysteme des SGB II in der Lage Wohnraum nachhaltig zu sichern und inwiefern begünstigen gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxen der Jobcenter sogar die Entstehung von Wohnungsnotfällen (Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Verbleib in unzumutbaren Wohnverhältnissen etc.)? 
Diese Frage soll, im Rahmen einer Bachelorarbeit, nun am Beispiel des Jobcenters Wuppertal erforscht werden.
Dazu wird eine quantitative Erhebung mittels eines Fragebogens durchgeführt. Er richtet sich an alle, die aktuell oder in der Vergangenheit Leistungen beim Jobcenter Wuppertal beziehen bzw. bezogen haben. Die Befragung ist selbstverständlich anonym.

Der Fragebogen ist unter dem nachfolgenden Link auch online verfügbar: 

https://www.umfrageonline.com/s/6850b52

Ziel der Forschungsarbeit ist es, Probleme bei den Behörden aufzudecken und zu dokumentieren, um diese bestenfalls anschließend beheben zu können.

Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie dieses Ziel zu erreichen. Je mehr Menschen an der Befragung teilnehmen, desto aussagekräftiger ist das Ergebnis der Untersuchung.
 ------------ Ende Text ---------------

Wir vom  Tacheles möchten zur Teilnahme an der Umfrage aufrufen und ermutigen, denn die Ergebnisse sind recht relevant.

2. Bundesverfassungsgericht entscheidet am 5. Nov. über die Hartz IV – Sanktionen
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Das BVerfG hat jetzt  für den 5. Nov. seine Urteilsverkündung bekannt gegeben. Es geht dabei um die Frage, ob SGB II-Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen oder nicht. Eigentlich dürfte es nur zu einer Entscheidung kommen, dass nämlich "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." (So das BVerfG selbst mit Urteil vom 09. Feb. 2010 - 1 BvL 1/09).

Der Verein Tacheles war vom BVerfG bestimmter sachverständiger Dritter in dem Verfahren und hat sich vehement gegen die Sanktionen ausgesprochen und dazu zu Beginn des Verfahrens  eine fast 80 seitige  Stellungnahme abgegeben, diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf und in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung am 15. Jan. 2019 eine Online-Befragung zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II vorgelegt an der über 21.000 Personen teilgenommen haben.  Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/ergebnisse-der-tacheles-online-befragung-zu-folgen-und-wirkungen-von-sanktionen-im-sgb-ii.html zum nach lesen.

Am 5. Nov. wird das BVerfG nun sein Urteil verkünden und es ist zu erwarten, dass es zumindest in Teilen das bisherige Sanktionsrecht kassieren wird.

3.   Hartz IV: Jobcenter Wuppertal kalkuliert Wohnkosten deutlich zu niedrig
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Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei wurde ersichtlich wieviel Unterkunftskosten bundesweit in den Jahren 2012 – 2018 nicht übernommen wurden (BT-Drs. 19/12198). Somit auch für Wuppertal.

Hier wurden erstmalig Zahlen präsentiert, mit welchen Eigenanteilen an Unterkunftskosten die jeweils gekürzten Haushalte belastet werden.

Dazu haben wir eine Zusammenstellung für Wuppertal gemacht, das Ergebnis ist:
Im Jahr 2018 wurde in Wuppertal mehr als 36 % aller SGB II-Leistungen beziehenden Haushalten die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen. Der durchschnittliche Eigenanteil bei den nicht in voller Höhe übernommenen Unterkunftskosten beträgt in Wuppertal pro Haushalt 38,10 EUR im Monat. Von 24.281 SGB II - Haushalten wurden in 8.858 die Unterkunftskosten gekürzt. Der Kürzungsbetrag beläuft sich auf 4.062.697 EUR im Jahr.

Wuppertal liegt mit dieser Nichtübernahme Quote deutlich über dem Landesdurchschnitt NRW, der 18,40 EUR Eigenanteil im Monat beträgt.

Bei Alleinerziehenden Haushalten in Wuppertal liegt die monatliche Kürzung sogar bei 41,50 EUR/im Monat.

Im Ergebnis bedeutet dies, das Jobcenter Wuppertal geht außerordentlich restriktiv mit der Nichtübernahm von Unterkunftskosten um.

Die Unterdeckung im Jahr 2018 in Wuppertal im Verhältnis zum Durchschnitt in NRW gibt es als Diagramm hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Fehlende_KdU_Wpt_Diagram_10-2019.pdf

In Zahlen für die Jahre 2012 – 2018 hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Fehlende_KdU_Wpt_Tabellen_10-2019.pdf
Die Datenquelle: Antwort der Bundesregierung vom 04.Sept. 2019 (BT-Drs. 19/12198): https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bilanz_von_Hartz_IV_fuer_eingesparte_Sozialleistungen.pdf

Die vom Jobcenter/Sozialamt anzuerkennenden Unterkunftskosten müssen deutlich angehoben werden, und zwar so hoch, dass es für einen SGB II-Leistungsbezieher jederzeit möglich ist, eine Wohnung anmieten zu können.

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

 Harald Thomé / Tacheles e.V.

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