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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 15.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,



es ist mal wieder Zeit für einen Wuppertal Newsletter, dieser zu folgenden Punkten:

1. Nochmalige Veränderung in den Beratungszeiten von Tacheles, Telefonzeit DI bis DO
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Angesichts der Corona-Pandemie hat Tacheles  jetzt seine  Sozialberatung auf eine Telefon- und Onlineberatung umgestellt.

Die Sozialberatung richtet sich an Menschen aus Wuppertal und Umgebung und ersetzt unser bisheriges Angebot der persönlichen Beratung.



Beratung für Wuppertal und Umgebung: 



Dienstag – Donnerstag
von 10 - 13 Uhr
Telefon: 0202 - 31 84 41



Wir nehmen den Fall und die Kontaktdaten auf, danach ruft Sie alsbald jemand aus unserem Team zurück.
Oder per Mail: beratung@tacheles-sozialhilfe.de oder per Fax:  0202 - 30 66 04



Der Verein Tacheles ist auf jeden Fall weiter für Ratsuchende da und wird versuchen, die Beratung so gut wie möglich sicherzustellen.



Details zur Beratung auf unsrer Webseite: https://t1p.de/89px




2. Sozialgericht Düsseldorf verurteil Jobcenter Wuppertal  zur  Übernahme von ALG II - Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger
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Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom  ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Dazu folgende Leitsätze des Gerichts:
Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort  Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert, zumal aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens es derzeit für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen ggf. zu erbetteln. Zur Vermeidung existenzieller Nachteile für den Antragsteller […] ist hier die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich“ (SG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2020 – Aktz: S 25 AS 1118/20 ER).

Ansonsten hat das Gericht deutlich kritisiert, dass weder die Ausländerbehörde, noch das beklagte Jobcenter Wuppertal  auf Fragen des Gerichts eingegangen seien. 

Der Beschluss des SG Düsseldorf hat bundesweite Bedeutung, damit wurden erstmal in der Klarheit  ein ALG II- Leistungsanspruch von ausgeschlossenen EU-Bürgern im Angesicht der Corona-Krise Leistungen zuerkannt, in der Folge des Anspruchs natürlich auch die Pflichtversicherung in der Krankenkasse und so auch Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Das SG hat damit die überfällige Gewährleistungspflicht des Staates für die Gewährleistung  menschenwürdigen Existenzminimums und somit des Überlebens in dieser Corona-Pandemie klargestellt.

Es ist jetzt die Stadtverwaltung Wuppertal, das Jobcenter und das Sozialamt gefragt, dieses Gerichtsurteil umzusetzen. Menschenwürde ist unteilbar und unabdingbar. Wir erwarten das die Wuppertaler Behörden nicht versuchen die Düsseldorfer Entscheidung anzufechten, dem Betroffenen auch rückwirkend  die ihm zustehenden Leistungen auszahlen und ihr Handeln auf vergleichbare Fälle anpassen. Das ist das Gebot der Zeit.

Denn Menschenwürde und der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Daseins  hat nicht von dem Zufall der Nationalität abhängig zu sein! 

Die Entscheidung vom SG Düsseldorf gibt es hier:   https://t1p.de/09kv

Der Spiegel hat auch über diesen Grundsatzfall berichtet: https://t1p.de/y3y5

3. Tacheles startet Kampagne: Schulcomputer sofort!
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Angesichts der Covid – 19 – Pandemie sind Schulcomputer für einkommensschwache Haushalte unabdingbar.

Seit 16. März 2020 sind die Schulen zur Vermeidung weiterer Infektionen durch das Covid-19-Virus bundesweit geschlossen. Der Unterricht wird digital fortgesetzt. Digitaler Unterricht ist für die meisten Schüler*innen und Schüler verpflichtend. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen geschlossen haben, wachsen die Rückstände bei diesen Kindern. Es ist durchaus möglich, dass die Schulschließungen auch weit über die Osterferien hinaus verlängert werden. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG- Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten.

Dazu haben wir auf unserer Webseite einen Grundsatztext geschrieben, Musterschreiben veröffentlicht und ein Netzwerk  von Anwälten aufgestellt, die dabei behilflich sind diese Ansprüche durch zu klagen.

Die dahingehenden umfangreiche Veröffentlichung, Musterschreiben  sind auf der Tacheleswebseite zu finden: https://t1p.de/6i91




4. Ordnungsamt Wuppertal  untersagt Seebrückenprotest in Wuppertal / Klage wird eingereicht
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Die Initiative Seebrücke Wuppertal will am Samstag, den 18. April eine Versammlung zum Thema „leave no one behind-zur Lage der Geflüchteten an der europäischen Grenze und in den griechischen Lagern“ durchführen. Die Versammlung sollte auf max. 15 Personen beschränkt sein, es wurde ein dezidiertes Corona-spezifisches Konzept zur Verhinderung von Ansteckungen vorgelegt.
In Coronazeiten sind Versammlungen in der Öffentlichkeit grundsätzlich erstmal verboten, können aber von den Behörden erlaubt werden. Ein solcher Antrag auf Erlaubnis und Zulassung wurde gestellt. 
Das Wuppertaler Ordnungsamt ist  der Auffassung, dass in keinem Fall, auch nicht unter Auflagen eine solche Versammlung zulässig sei.
Dafür wurden vom Ordnungsamt haarsträubenden Argumente angeführt, unter anderem ginge eine solche Versammlung nur mit „zertifizierten Schutzmasken“, mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz  sei „keinesfalls ein Infektionsausschluss zu erreichen und da derartige Schutzmasken überaus knapp seien, sei eine solche  Auflage nicht erfüllbar“ ….

Dazu eine kurze spontane Stellungnahme: Schade dass sich die Stadt Wuppertal dazu entschlossen hat Grund- und Freiheitsrechte in Coronazeiten derart einzuschränken. Es wurde ein vernünftiges Veranstaltungskonzept vorgelegt, die zuständige Behörde ergeht sich stattdessen in Spekulationen und Mutmaßungen.  Protestverssammlungen sind ein wichtiges Korrektiv zur Regierungspolitik, auch in der Coronakrise muss es erlaubt sein, auf der Straße seine Stimme zu erheben.
Ein solches Vorgehen ist definitiv kein geeigneter Umgang mit extrem wichtigen Grundrechten, zu denen die Versammlungsfreiheit gehört.

Die Initiative Seebrücke Wuppertal wird jetzt gegen diese nicht akzeptable Einschränkung von Grundrechten klagen, wenn es sein muss bis zum Bundesverfassungsgericht um diese Sache juristisch zu klären. Auch in einem Corona-Ausnahmezustand  muss die Wahrnehmung von Grundrechten, selbstverständlich unter Auflagen, möglich sein.

5. Offener Brief zum generellen Demonstrationsverbot in Wuppertal
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Eigentlich nach der Entscheidung des Wuppertaler Ordnungsamtes erledigt, aber trotzdem noch wichtig. Hier noch ein offenen Brief von Harald Thomé/ Tacheles e.V.  an OB Mucke, denn von Seiten seiner  Behörden wurde ein generelles und ausnahmsloses Verbot von öffentlichen Versammlungen zur Meinungskundgabe getroffen. Hier scheint eine nicht akzeptable virusbedingte Grundrechtseinschränkung bei der Stadtverwaltung zu entstehen. Das muss sich ändern, eine Rückantwort von Herrn Mucke gab es bis zur Herausgabe des Newsletters (bisher) nicht.
Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/hqyv



6. Quarantäne in der Unterkunft für Geflüchtete in Mettmann
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Seit einiger Zeit steht das Heim für Geflüchtete in Mettmann aufgrund eines Corona-Falles unter Quarantäne. Über 80 Personen werden dort zwar mit 3 Mahlzeiten täglich versorgt. Einige Aktivist*innen sammeln aber zusätzlich Spenden. In Absprache mit der Diakonie werden folgende Dinge dringend benötigt:

-> Seife , Allzweckreiniger, Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel.

Weiterhin würden wir es aber auch gut finden, wenn Süßigkeiten und evtl. Tabak gespendet werden würde!

Das Tacheles hat sich netterweise als Sammelstelle zur Verfügung gestellt. Die Spenden können hier DI bis FR zwischen 10 und 13 Uhr abgegeben werden. Abgaben zu einer späteren Uhrzeit sind auch möglich, Kontakt bitte per E-Mail unter Gine@tacheles-sozialhilfe.de

6. Stoffe zum Nähen von Mundschutz
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Die Weißen Herzen Wuppertal nähen fleißig Gesichtsmasken. Hier werden Baumwollstoffe benötigt, z.B. könnte ausrangierte Bettwäsche zum Mundschutz umgearbeitet werden. Benötigt werden außerdem Gummibänder und Nähgarn. Wer etwas übrig hat, kann das gerne auch im Tacheles zu den o.g. Zeiten abgeben.

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

 Harald Thomé / Tacheles e.V.

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