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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 15.12.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,
unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:



1.   Öffnungszeiten Café Tacheles und Beratungsferien über die Weihnachten und den Jahreswechsel
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Das Café Tacheles hat ab dem 21. Dez. bis zum 8. Januar komplett geschlossen. In dieser Zeit findet auch keine Beratung statt. Das heißt, die letzten Beratungstage sind der Mittwoch/Donnerstag, den 19. und 20. Dez. Im Neuen Jahr geht es wieder los am Mittwoch, den 9. Januar 2019.
Bitte berücksichtigt das, wenn Ihr Ratsuchende zu uns schickt. An dieser Stelle auch einmal der Hinweis: vereinzelt kommt es vor, dass Menschen dienstags und donnerstags zur Beratung kommen möchten. Das waren vor Urzeiten unsere Beratungstage, seit einigen Jahren haben wir diese aber auf jeweils Mittwoch und der Donnerstag gelegt!  

Hier die Beratungszeiten im Überblick: https://tacheles-sozialhilfe.de/beratung-und-hilfe/

2.   Alles auf einen Blick: Neue Regelleistungen und andere Leistungssätze im Sozialrecht im Jahr 2019
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Zur übersichtlichen Information geben wir immer ein Wuppertaler Infoblatt „Alles auf einen Blick“ heraus. Dort stehen die aktuellen Leistungssätze im Sozialrecht, so die Regelbedarfe im SGB II/SGB XII; die Mehrbedarfe, Kindergeld, UVG und die Werte für die Unterkunftskosten drin. In Wuppertal wird es zum 1.1.2019 einen neuen Mietpreisspiegel geben, in der Folge müssen auch die Werte für die Mietwerte im SGB II/SGB XII angepasst werden. Da diese uns noch nicht bekannt sind, sind natürlich nur die alten Mietwerte in der Liste enthalten.   
Infoblatt zum Download: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/alles-auf-einen-blick:-neue-regelleistungen,-kdu-und-andere-leistungssätze-im-sozialrecht-im-jahr-2019-für-wuppertal.html

3.   Aus der Abteilung der "bedauerlichen Einzelfälle" im Jobcenter Wuppertal:
oder wie das Jobcenter Wuppertal Menschen obdachlos macht

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Dann möchten wir mal einen Fall aus der Kategorie "bedauerlicher Einzelfall" (so werden die Fälle, die wir dem Jobcenterleiter Thomas Lenz zur Kenntnis geben von ihm immer genannt) frisch aus unserer Berstungspraxis an die Öffentlichkeit bringen. In diesem Fall wird offensichtlich, wie durch unverantwortliche und rechtswidrige Verwaltungspraxis einem Leistungsbezieher ohne Grund die Miete gestrichen und er damit faktisch in die Wohnungslosigkeit geschickt wird.

Der Fall: Jobcenter fordert nach einer Mieterhöhung von 20 € eine vom Leistungsempfänger an den Vermieter erteilte Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter erklärt, dass er diese nicht beibringen könne, weil es sie nicht gibt. Das Jobcenter erlässt einen vorläufigen Bescheid ohne Miete und Heizung darin zu berücksichtigen. Der Leistungsempfänger weist darauf hin, dass er nichts beibringen kann was nicht existiert. JC zahlt nun gar keine Miete mehr, weil „die Höhe der Miete zur Zeit unklar ist“. Die Nichtzahlung der Miete ist nunmehr im zweiten Monat.
Der Ratsuchende wird inzwischen von einem Anwalt vertreten, der Anwalt fordert mit Datum vom 7.12. das JC auf bis zum 10.12., 15:00 Uhr wenigstens zu bestätigen, dass die Miete gezahlt wird.
Auf die Frist wird vom JC nicht reagiert, daher muss Eilklage eingelegt werden, dies erfolgt mit Datum vom 11.12.2018.
Mit Schreiben vom 11.12.2018 schreibt dann das JC, der Klient hätte die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht. Indirekt sagt damit das Amt,  dadurch wäre das JC-Handeln gerechtfertigt. Der Klient hat sich aber verschiedentlich dazu eingelassen, warum er die geforderten Unterlagen nicht beibringen kann.

Wir thematisieren diesen Fall weiter öffentlich, weil er BEISPIELHAFT dafür steht, wie das JC Wuppertal durch rechtswidrige Praxis Menschen obdachlos macht.

Es gab hier keinen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung, es wurde in einer vorläufigen Entscheidung einfach die Miete und Heizung weggelassen und eine Mietzustimmungserklärung gefordert, die es erklärtermaßen nicht gibt. Die Miete wird nicht in geklärter Höhe gezahlt, sondern gar nicht und die Heizkosten direkt auch nicht.

Kurze rechtliche Bewertung: Die komplette Streichung der Miete und der Heizung ist absolut rechtswidrig. Allenfalls kann man über die 20 € Mieterhöhung streiten. Die Behauptung, die jetzt das JC aufstellt, der Betroffene hätte sich dazu nicht geäußert ist nicht zutreffend. Eine vorläufige Leistungsgewährung für 12 Monate geht ebenfalls nicht.

Das Verhalten des JC ist grob rechtswidrig und existenzgefährdend. Das Schlimmste ist, die Vorgesetzten kennen den Vorgang und tun nichts. Es ist ihnen offensichtlich egal.

Harald Thomé hat den Fall in drei Facebook Veröffentlichungen dokumentiert, dort sind die Bescheide und das ganze Material entnehmbar: :  https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1050414851785663
Die Zweite hier: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1053966854763796 und die Dritte https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1055922567901558

Mittlerweile ist der Fall beim Sozialgericht, weil das Jobcenter trotz klarer anwaltlicher Vertretung  und Veröffentlichung nicht bereit war, den Fall zu korrigieren.
Das Jobcenter Wuppertal will zu Weihnachten lieber in Angst und Schrecken vor drohender Obdachlosigkeit versetzen als rechtskonform zu handeln. Das ist wirklich armselig.

Wir thematisieren das weil dieser Fall beispielhaft für eine vollkommen verwillkürte Verwaltungspraxis steht, wir hatten sie deswegen "Wuppertaler Zustände" genannt. Eine Verwaltungspraxis die sich eigentlich nur noch darum dreht, das eigene Tun in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, aber keine Praxis, die sich nur ansatzweise um menschenwürdigen Umgang und rechtskonforme Leistungsgewährung bemüht.
Deswegen werden wir ab Januar 2019 auch die Facebook Seite "Bedauerliche Einzelfälle beim Jobcenter Wuppertal " aufmachen, dort werden von uns dann solche Fälle für andere nachvollziehbar dokumentiert und es wird offensichtlich, dass es keine „bedauerlichen Einzelfälle" sind, sondern planmäßiges und zum Teil systematisches Handeln durch das Jobcenter Wuppertal.
Die FB-Seite gibt es hier: https://www.facebook.com/Bedauerliche-Einzelfälle-im-Jobcenter-Wuppertal-1019523434893560/



4.   Tacheles wird zur Anhörung wegen Sanktionen zum Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger Dritter geladen und in mündlicher Verhandlung angehört
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Das Bundesverfassungsgericht hat Tacheles als sachverständigen  Dritter im Vorlageverfahren zu den Sanktionen beim BVerfG eingeladen und um erneute Stellungnahme gebeten. Das BVerfG hat jetzt für den 15. Januar 2019 die mündliche Verhandlung angesetzt.

Dazu hat das BVerfG eine spezielle Terminsladung unter anderem an den Verein Tacheles rausgegeben. Wir sollen und werden dem BVerfG dann Einzelheiten zum behördlichen Umgang mit Sanktionen und deren Folgen, aber auch über die Wuppertaler Verwaltungspraxis berichten.
Tacheles hat im Vorfeld in dem Bereich schon eine umfangreiche Stellungnahme rausgegeben, in der wir dargestellt hatten, warum wir Sanktionen für rechtlich nicht zulässig halten.  Diese Stellungnahme gibt es hier zum Nachlesen: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf

Die Stellungnahme die wir am 15. Januar abgeben werden, müssen wir erstmal schreiben und werden sie später veröffentlichen.
Infos zum BVerfG : https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1054175924742889



5.    Kein Naziaufmarsch am 24.12. in Wuppertal-Oberbarmen!
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Für den 24.12. ist eine Kundgebung der Partei „die Rechte“ unter dem Motto: „Gegen Polizeirepressionen - da habt ihr die Bescherung“ angemeldet. Die rechten Demonstranten wollen an Weihnachten vom Berliner Platz in Richtung Alter Markt ziehen.
Dagegen regt sich Protest: https://www.facebook.com/events/293385117955966/

Wer also am 24.12. antifaschistische Flagge zeigen will ist aufgerufen hier tätig zu werden. Es wird dazu aufgerufen, sich ab 12 Uhr am Berliner Platz den Nazis entgegenzustellen.

Selbst der WZ war der Vorgang schon eine Erwähnung wert:  https://www.wz.de/nrw/wuppertal/die-rechte-will-an-weihnachten-durch-wuppertal-ziehen_aid-35101941

So das war es dann wieder für heute.  Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest (bitte Protest in Oberbarmen nicht vergessen) und einen guten Rutsch. 



Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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