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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 16.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1. 25 Jahre Widerstand gegen Verarmung, Entrechtung und Rassismus - Tacheles e.V. ist 25 geworden – und ist heute notwendiger denn je!
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Am 24. Februar ist der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles vor 25 Jahren als Reaktion auf die rassistischen Brandanschläge von Solingen und Mölln gegründet worden. Zentrales Motiv war es, Menschen in Notlagen durch praktisches, solidarisches Handeln zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Dabei wirkt die Überwindung materieller und gesellschaftlicher Ausgrenzung dem Gefühl sozialer Deklassierung entgegen und beugt somit rassistisch motivierten Neiddebatten und -handlungen vor.
Neben dem Beratungsangebot engagiert sich Tacheles in der Sozialpolitik. Wir sind gut vernetzt und beteiligen uns an lokalen, regionalen und bundesweiten Initiativen zur Verbesserung der Lage von Menschen, die von Armut bedroht oder betroffen sind. Die Homepage des Vereins dient als Plattform für zahlreiche politische und rechtliche Informationen rund um das Thema soziale Sicherung. Tacheles schreibt Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, Aktive des Vereins wurden als Sachverständige zu Bundestagsanhörungen geladen und waren zuletzt als sachverständige Dritte bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts beteiligt.

Wer einmal 25 Jahr Tacheles in Fotos sehen will, kann das hier machen:  https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1099332780227203

Zum 25-jährigen Bestehen von Tacheles e.V. möchten wir auf zwei Interviews mit Harald Thomé hinweisen. Erst einmal in der Jungen Welt, »Wir haben gezeigt, dass man sich wehren kann und muss«, hier zu finden:   https://www.jungewelt.de/artikel/350513.25-jahre-tacheles-in-wuppertal-wir-haben-gezeigt-dass-man-sich-wehren-kann-und-muss.html

Und im Neuen Deutschland: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112966.sozialhilfeverein-tacheles-wir-sind-ein-kleiner-verrueckter-haufen.html?sstr=tacheles

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums ist für den 16. Juni rund um den Bahnhof ein großes „Fest der Solidarität“ geplant, das zusammen mit vielen anderen Wuppertaler Organisationen, Initiativen und auswärtigen Gästen gefeiert werden soll. Dazu demnächst weitere Infos.

2. Der neue „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z“ ist fertig und erhältlich
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Der neue Leitfaden ist nun fertig. Die nun 30. Ausgabe leuchtet in einem herrlichen Rot.

Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von 38 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde. Die Autoren dieser Ausgabe sind 13 Personen, überwiegend RechtsanwältInnen und auch drei Wuppertaler: Frank Jäger (Tacheles), Lars Johann (Rechtsanwalt) und Harald Thomé (Tacheles).     

Der Leitfaden ist zu den Öffnungszeiten im Café Tacheles erhältlich, kann sonst auch Online bestellt werden. Der neue Leitfaden hat 770 Seiten und kostet  16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands. Bestellung ausschließlich über den Verlag mit folgendem Link:  http://www.dvs-buch.de/  


3. Bedauerliche Einzelfälle im Jobcenter Wuppertal / Thomas Lenz bezichtigt Sozialgericht der »unrichtigen Darstellung«
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Tacheles hatte einen Beschluss des Sozialgerichts (SG)Düsseldorf vom 12. März 2019 veröffentlicht, in dem das SG dem Jobcenter vorwirft, das dies weder auf die gerichtliche Aufforderung die Verwaltungsakte vorlegt, noch auf die gerichtliche Aufforderung im Verfahren Stellung zu bezieht.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens war, das einer 3-köpfigen EU-Bürger Familie mit 4-jährigem Kind, über 7 Monate die ihnen zustehenden ALG II-Leistungen von rd. 1000 € monatlich rechtswidrig verweigert wurden und damit Obdachlosigkeit, Schulden, Schaden an der Gesundheit der Familie massiv gefährdet wurde.

Jobcenterleiter Thomas Lenz bezichtigt nun das Sozialgericht der »unrichtigen Darstellung«.  Allerdings zeigt Herr Lenz keinen einzigen Millimeter Einsicht in den betreffenden Fall, dass seine Behörde, über sieben Monate rechtswidrig der Familie die existenzsichernden Leistungen in Höhe von rd. 1000 € monatlich verweigert hat.

Wir sehen das so, dass Problem ist, dass überhaupt das Gericht bemüht werden musste, um das rechtswidrige Handeln zu stoppen und nicht, ob seine Behörde vor Erlass des Beschlusses eine Stellungnahme abgegeben hat oder nicht.

Den gesamten Sachverhalt mit dazugehörigen Schriftverkehr, Gerichtsbeschluss, Mitteilung von Herrn Lenz kann die interessierte Öffentlichkeit hier anschauen: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1080739768771926&id=1019523434893560

Hier gehört sich eine persönliche und öffentliche Entschuldigung, sowie eine Nachzahlung des vollen Betrages!

Weitere solche Fälle sind auf der Facebookseite der „Bedauerlichen Einzelfälle des Jobcenters Wuppertal“ dokumentiert.
  
Wir im Tacheles erleben zunehmend einen völlig verantwortungslosen Umgang mit Leistungsberechtigten ALG II-Bezieher*innen in Wuppertal, es sind uns weit über 50 „Fälle“ bekannt geworden, bei denen in den letzten Monaten, die Wohnung, die Gesundheit und die physische Existenz von Menschen durch rechtswidriges Handeln des Jobcenters Wuppertal beeinträchtigt und bedroht wurde.
Wir fordern die Verwaltung auf endlich zu handeln, strukturell gegen diese Praxis vorzugehen und wenn jetzt Herr Lenz nur noch einfällt, dem Sozialgericht »unrichtigen Darstellung« vorzuwerfen, dann läuft im Jobcenter Wuppertal grundsätzlich etwas falsch. Das sind gravierende und nicht akzeptable Menschenrechtverstöße!


 4. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an. Es sind nur noch wenige Plätze vorhanden.  

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   

In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft am jeweiligen Thema, die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.

Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten vor Ort bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.

Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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