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Tacheles Wuppertal Newsletter 21.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Newsletter zu folgenden Themen:

1. Unzureichende Erreichbarkeit des Jobcenter Wuppertal, Stadtverwaltung Wuppertal ebenfalls nicht offen für Kritik
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Vor knapp zwei Wochen hatte der Verein Tacheles eine dezidierte Untersuchung zur Erreichbarkeit des Jobcenters veröffentlicht. Tacheles hatte dabei auch den obersten Dienstherren des Jobcenters, den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Herrn Schneidewind informiert und ihn gebeten, dafür Sorge zu tragen,  dass die niederschwellige Erreichbarkeit des Jobcenters gewährleistet wird.
Darauf erhielten wir von Frau Eckermann, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung, eine Antwort mit dem Tenor, es sei alles in Ordnung, es würden zu dieser Praxis nirgends und keinerlei Beschwerden eingehen.

Eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke Wuppertal, die darin unsere wiederholte Problemanzeige zur untragbaren Situation der niederschwelligen Erreichbarkeit des Jobcenters aufgegriffen hatte, beantwortete das Büro des Oberbürgermeisters  lediglich mit der vom Jobcenter Wuppertal bereits veröffentlichten Antwort auf unsere Problemanzeige.

Die nichtssagende, und übrigens auch nicht zutreffende, Antwort an uns, sowie das reine Zitieren der Stellungnahme des Jobcenters als Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken, zeigen, dass sich in der Stadtverwaltung niemand wirklich mit dem Problem auseinander setzten möchte.

Dazu haben zwei unserer Tacheles Aktivist*innen, Regine Blazevic und Ralf Rübel, eine persönliche Antwort an den Oberbürgermeister geschrieben, diese und alle dazu gehörenden Unterlagen sind hier auf der Tacheles Homepage zu finden: https://t1p.de/knk6


Abschließend sagen wir:  für uns ist das Thema nicht beendet, denn durch komplette Ignoranz und Verleugnung lassen sich Probleme nicht lösen.

Von Tacheles wird konkret gefordert:

1. Die Schaffung der Möglichkeit einer schriftlichen Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen.
2. Eine zuverlässige telefonische Erreichbarkeit mit Schaltung von Anrufbeantwortern und der Garantie eines direkten Rückrufes an die Betroffenen.  
3. Geöffnete Eingangszonen, in denen Menschen auch ohne Termine direkt vorsprechen können. Dort muss es möglich sein,  Anträge ausgehändigt zu bekommen, Unterlagen beweissicher abgegeben werden können und akute Probleme anzusprechen.

Wir heben deutlich hervor, dass es hier um die Gewährung von existenzsichernden Leistungen geht. Ein niederschwelliger Zugang dazu muss sichergestellt werden.  



2. Beschluss des Landessozialgerichts NRW zur Angemessenheit von Unterkunftskosten in der Corona-Pandemie
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Die Rechtslage zur vereinfachten Antragstellung bestimmt, dass für Bewilligungszeiträume, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 begonnen haben/ bzw. beginnen werden, die Unterkunftskosten (KdU) für sechs Monate als angemessen zu gelten haben (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII).
Das Jobcenter Wuppertal hatte diese Regelung in seinen Dienstanweisungen zu dem § 67 SGB II nur auf Neuantragsteller die aufgrund der Covid-Pandemie Leistungen beantragen, begrenzt.
Das Landessozialgericht NRW hat mit Beschluss vom 13.09.2021 – Aktz:  L 19 AS 1295/21 B ER, (erstmalig für NRW) entschieden, dass die Regelungen zur Angemessenheit von Unterkunftskosten im SGB II (und auch im SGB XII) nicht nur für neuantragstellende Menschen gelten, sondern für alle Menschen, die in der Zeit eine Wohnung angemietet haben bzw. noch bis Dez. 2021 anmieten werden.

Die Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal sieht leider anders aus. Hier wird bestimmt, dass diese „Angemessenheitsfiktion“ nur für Menschen gelte, die Corona bedingt hilfebedürftig geworden sind (Weisung vom 7.6.2021 zu § 67 SGB II, Download: https://t1p.de/1qe7 )

Das Jobcenter und das Sozialamt haben daher seit März 2020 in einer Reihe von Fällen, in denen in diesem Zeitraum zu teurere Unterkünfte angemietet wurden, rechtswidrig  zu geringe Unterkunftskosten gezahlt.

Tacheles hat das Jobcenter über den Beschluss des LSG  NRW unverzüglich informiert und gebeten, die Bescheide in den Fällen der falschen Rechtsanwendung von Amtswegen zu ändern. Außerdem die Verwaltungsanweisung zu korrigieren und das Verwaltungshandeln zu ändern.

Sollte das Jobcenter diese rechtswidrige Verwaltungspraxis nicht auch rückwirkend korrigieren, sind alle Menschen, die seit 2020 eine Wohnung angemietet haben, welche als unangemessen galt, aufgefordert, einen Überprüfungsantrag einzulegen und eine Korrektur vom Amt zu fordern. Alle Beratungsstellen in Wuppertal fordern wir auf, hier ebenfalls aktiv zu werden.

Hier geht es zum Beschluss des LSG NRW: https://t1p.de/it7m
Ein Text eines Kollegen, in dem die Problematik und auch die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal deutlich besser erklärt und kritisiert wird: SR 9/2021: https://t1p.de/43va
Rechtswidrige Verwaltungsanweisung JC: https://t1p.de/1qe7



3. Hinweis: Schulbuchkosten können beantragt werden

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Seit Januar 2021 können Schülerinnen und Schüler Schulbuchkosten oder Eigenanteile, die zu zahlen sind, sowie Kosten für gleichstehenden Arbeitshefte nach § 21 Abs. 6a SGB II / § 30 Abs. 9 SGB XII beim Jobcenter bzw. Sozialamt beantragen.


Um diese Leistungen zu erhalten, bedarf es eines Nachweises des Entstehens der Kosten, also einer Quittung. Diese Kosten können im SGB II auch rückwirkend geltend gemacht werden, im SGB XII nur im Monat der Fälligkeit.


4. Wuppertal:NRW-weite Demo 09.10.2021 - Wälder schützen! Rodungen verhindern! Osterholz bleibt!
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Klimaschutz ist notwendig und muss sofort beginnen. Daher möchten wir auf die Osterholz Bleibt Demo am 9.10.2021 // 14 Uhr // Wuppertal HBF Bahnhofsvorplatz hinweisen:

Die Firma Oetelshofen will den Osterholzer Wald in Wuppertal und Haan roden lassen, um dort Platz für den Abraum ihrer Kalkwerke zu schaffen. Doch in Zeiten der sich verschärfenden Klimakrise ist das Abholzen eines gesunden Waldes nicht mehr verhandelbar und für uns steht fest: Der Osterholzer Wald muss um jeden Preis erhalten werden!

Der Wald ist nun schon seit über zwei Jahren besetzt. Mit Beginn der diesjährigen Rodungssaison am 1. Oktober könnte der Kampf um den Wald in die entscheidende Phase eintreten. Der Firma Oetelshofen liegen alle für die Rodung benötigten Genehmigungen vor. Eine mögliche Räumung der Waldbesetzung und der Beginn der Rodung, Tag X, könnten also schon bald bevorstehen. Es laufen zwar mehrere Klagen und Gespräche am Runden Tisch über mögliche Alternativen zur Rodung, letztendlich hängt der Erhalt des Waldes aber nur noch am guten Willen der Firma Oetelshofen oder dem Gewinnen einer der Klagen. Und darauf sollten wir auf keinen Fall setzen, das hat die Vergangenheit gezeigt.

Was bleibt uns also? Den Preis für eine mögliche Räumung und Rodung des Osterholz möglichst weit nach oben zu treiben!

Die Vorbereitungen für Tag X laufen auf Hochtouren. Falls es wirklich zu einer Räumung kommt, wird das keinesfalls ohne vielfältigen Widerstand passieren. Wir wollen aber schon vorher Druck aufbauen und mit einem breiten, spektrenübergreifenden Bündnis auf die Straße gehen. Lasst uns alle zusammen laut, kämpferisch und entschlossen für den Erhalt des Osterholzer Waldes demonstrieren.

Kommt am 9.10. nach Wuppertal, um mit uns gemeinsam ein Zeichen zu setzen!

Wälder schützen! Rodungen verhindern! Osterholz bleibt!

Alles weitere auf der Webseite der Osterholzaktiven: https://t1p.de/sftl



5. 29.9.-1.10.2021 Engels-Kongress an der Bergischen Universität Wuppertal
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Vom 29. September bis 1. Oktober 2021 findet an der BUW der Internationale Kongress Friedrich Engels 201 unter dem Titel "Die Lage der arbeitenden Klasse(n) in Europa - heute Gesellschaftliche und gewerkschaftspolitische Perspektiven" am Campus Freudenberg statt.
Weitere Infos und Anmeldung hier: https://fk2.uni-wuppertal.de/fileadmin/daten/fbg/files/2021/Engels_Kongress_201programm2021_Einzelseiten_02.pdf

 

6. Gedenkort für Wuppertal – die Initiative Seebrücke Wuppertal braucht Unterstützung
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Ein Gedenkort für Menschen, die auf der Flucht ihr Leben verloren haben. Dieses tolle Projekt hat die Seebrücke Wuppertal in Angriff genommen und die Finanzierung dessen könnte durch Ihre/Eure Unterstützung einen ordentlichen Schub bekommen.

Stimmt daher bis zum 22.09. beim Bürgerbudget noch für dieses Projekt ab.

Und so geht´s:

1. Registrieren: https://talbeteiligung.de/login...

2. Für unseren Gedenkort abstimmen: https://talbeteiligung.de/.../buergerbud.../thought/48034...

 

Am Mittwoch 22.9. könnt Ihr noch mehr tun:

die Sparkasse stockt die Spenden auf, die bei ‚Gut für Wuppertal‘ eingehen, anteilig je nach Spendenaufkommen.

Eine Spende für den Gedenkort an diesem Tag lohnt sich deshalb besonders.

Aber nur am 22.9. und nur hier auf dieser Seite: https://www.gut-fuer-wuppertal.de/projects/93392


So, das war es für heute.

Mit freundlichen Grüßen

 

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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