Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Tacheles Wuppertal Newsletter 26.03.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mal wieder Zeit für einen Newsletter. Dieser zu folgenden Punkten:

1.       Jobcenter und Sozialamt Wuppertal erkennen höhere Mieten an
==================================================
Die Erhöhung der Mietwerte für angemessene Wohnungsmieten ist eine gute Nachricht. Sie war längst überfällig geworden, weil es für die bislang gültigen Mietwerte seit 2013 keine gültige Datengrundlage mehr gab. Durch Untätigkeit der Stadt Wuppertal und der verantwortlichen Behörden wurden Leistungsberechtigten rechtswidrig Unterkunftskosten vorenthalten. Tacheles liegen allein 17 Urteile vor, in denen die Leistungsträger zu höheren Mietzahlungen verurteilt worden waren.

Positiv ist zudem, dass Jobcenter und Sozialamt von Amtswegen zu gering bemessene Mieten neu bewerten und rückwirkend bis Januar 2016 nachzahlen sollen. So steht es zumindest in der Weisung der Sozialbehörden zu den Unterkunftskosen. Weil man sich darauf aber nicht verlassen kann, empfehlen wir, die Unterkunftskosten von Leistungsberechtigten, die Jobcenter und Sozialamt seit 2016 übernehmen, künftig genau zu überprüfen.

Die neuen Mietwerte ab 01.01.2017:

1 Person       (50 qm)       376,50 EUR

2 Personen  (65 qm)         456,95 EUR

3 Personen  (80 qm)         562,40 EUR

4 Personen  (95 qm)         667,85 EUR

5 Personen  (110 qm)       746,90 EUR

6 Personen  (125 qm)       848,75 EUR

7 Personen  (140 qm)       950,60 EUR

Es handelt sich jeweils um die Bruttokaltmiete (d.h., Grundmiete und Betriebskosten ohne Heizkosten).

Die rückwirkend zum Januar 2016 vorgesehene Überprüfung und ggf. Nachzahlung nicht übernommener Mietanteile von Amtswegen ist auf alle Leistungsberechtigte anzuwenden, also nicht nur diejenigen, die Widerspruch und Klage eingelegt haben oder einen  Überprüfungsantrag gestellt haben.

Durch die rechtswidrige Verwaltungspraxis wurden Leistungsberechtigten alleine durch das Jobcenter Wuppertal Monat für Monat rund 320.000 EUR an Unterkunftskosten vorenthalten. Zusammengenommen rund 16 Mio. EUR, die auf Kosten der Armen in Wuppertal eingespart wurden. Wenn Teile der Unterkunftskosten aus den Hartz-IV-Regelsätzen finanziert werden müssen, handelt es sich um eine indirekte Kürzung der Regelsätze. Die Folgen sind bekannt: Kinderarmut, eine sehr hohe Verschuldungsquote Wuppertaler Haushalte, häufige Energiesperren, eine sich verfestigende Struktur von Langzeitleistungsbeziehenden und zunehmende Ausgrenzungstendenzen.

Wir vertreten die Auffassung, dass von 2013 an bis einschließlich Februar 2017 noch höhere Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind. In diesem Zeitraum gab es nämlich in Wuppertal keine gültige Datengrundlage für die Ermittlung der Mietwerte. Daher sind entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und mit Blick auf die vorliegenden 17 Urteile des Sozialgerichts Düsseldorf deutlich höhere Mieten zu zahlen (z.B. 429,00 EUR Bruttokaltmiete für eine Person, 520,30 EUR für zwei und 619,30 EUR für drei Personen).

Außerdem haben wir eine Reihe von Kritikpunkten an der Festsetzung der neuen Wuppertaler Mietwerte und halten diese weiterhin für zu niedrig. U.a. werden die in Wuppertal überdurchschnittlich hohen Betriebskosten nicht berücksichtigt. Hierzu plant Tacheles eine gesonderte Veröffentlichung.

Die Dienstanweisungen in denen die neuen Mietwerte veröffentlicht sind, gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_JC_Wpt/WLG-SGB_II___22_Verfahren_03_2017.pdf



2.       Veranstaltung: Afghanistan todsicher?! – Abschiebungen gegen Menschenrechte am 30. März
==================================================
Mehr als zehn Jahre lang hat es aus gutem Grund einen Abschiebestopp nach Afghanistan gegeben. Doch seit Dezember 2016 ignoriert das Bundesinnenministerium (BMI) die dortige Sicherheitslage und hat bereits mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Ein eigens vom BMI angeforderter UNHCR-Bericht verdeutlicht die Situation vor Ort: 2016 hat sich die Lage noch einmal drastisch verschlechtert. Nicht nur einzelne Regionen, sondern das „gesamte Staatsgebiet Afghanistans ist von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen“. Angesichts der sich ständig ändernden Sicherheitslage könne man gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden. Daher haben mehrere Landesregierungen einen Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber_innen erlassen und wenden sich damit gegen die Vorgaben aus Berlin. Das rot-grün-regierte NRW gehört nicht zu den Bundeländern, die sich eindeutig gegen Abschiebungen nach Afghanistan positionieren.

Darüber muss geredet werden:
am 30.  März,  19 Uhr, CityKirche
Diverse Politiker_innen haben ihre die Teilnahme zugesagt…

Mehr unter
http://www.citykirche-elberfeld.de/programm.html
 
 
3.       Fehlerhaft adressierte Schreiben des Wuppertaler Sozialamts
===============================
Das Wuppertaler Sozialamt hat den Leistungsbescheid eines Sozialhilfebeziehers freundlicherweise an dessen Vermieter geschickt. Diesem wurden damit alle leistungsrelevanten Daten offenbart. Das fängt an mit dem Leistungsbezug, geht über das Geburtsdatum, die (weiteren) Bankdaten, etwaige Krankenkostzuschläge, Darlehen, Rückforderungen der Behörde, bis hin zu bestehenden Sanktionen.
Weil so etwas gar nicht geht und solche Pannen sofort abgestellt werden müssen, haben wir eine Eingabe beim Landesdatenschutzbeauftragten gemacht. Die Eingabe und die Reaktion ist zu finden unter http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/CCF26032017kor.pdf

Wir regen an, auf fehlerhaft adressierte Behördenschreiben zu achten und solche Pannen umgehend dem Datenschutzbeauftragten zu melden.
 

4.       Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung

===================================

Nach wie vor wird die ehrenamtliche Sozialberatung des Vereins Tacheles stark in Anspruch genommen. Um der Nachfrage weiterhin gerecht zu werden, müssen wir unser Beratungsteam ausbauen. Wir suchen daher Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft und ehrenamtlich engagieren und in unser Team einfügen wollen. Wir bieten eine interessante Tätigkeit in einem fachlich versierten Team, eine fundierte Schulung in den sozialrechtlichen Grundlagen und Beratungssituationen die engagiertes Einschreiten erfordern.

Wir begrüßen es, wenn Interessierte vom Fach sind, z.B. ehemalige Verwaltungsmitarbeiter, pensionierte Juristen, Sozialarbeiter usw., das ist jedoch keine Voraussetzung für die Mitarbeit im Tacheles. Da wir nur in begrenztem Rahmen Fahrtkosten berücksichtigen können, wäre es günstig, wenn die potenzielle Mitarbeiter_innen aus Wuppertal und Umgebung kommen.

Wer Interesse hat, möge sich bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.de melden

5.  Neue Weisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger abrufbar
=============================================
Im Rahmen der Kampagne „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“ veröffentlicht Tacheles die vorliegenden aktuellen Verwaltungsrichtlinien der Wuppertaler Sozialleistungsträger. Neu im Netz sind Weisungen des Sozialamts, Jobcenter, des Wohnungsamts und Jugendamts.  Diese sind hier zu finden unter tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/


Das war es wieder mal für heute. 


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Harald Thomé / Tacheles e.V.

Zurück