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Thomé Newsletter 02/2019 vom 06.01.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:           

1. Aufruf zur Beteiligung an der Onlineumfrage zu Sanktionen anlässlich der Anhörung beim BVerfG zu den Sanktionen im SGB II am 15. Januar
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Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu den Sanktionen im SGB II statt. Vom Grundsatz her geht es dabei um die Verfassungskonformität
der Sanktionen im SGB II.
Das Verfassungsgericht hat auch den Verein Tacheles als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung geladen. Um die Wirkungen und Folgen von Sanktionen dem Verfassungsgericht umfangreich vorlegen zu können haben wir die Umfrage gestartet. So können wir möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenbringen und vorlegen:
Zielgruppen der Umfrage sind:   
+ Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
+ Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
+ Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder anderer  Sozialleistungsträger
Durch die Teilnahme könnt Ihr/Sie konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen im SGB II dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.
Ferner beinhaltet die Umfrage ein Feld für Rückmeldungen: Wir haben dort tausende von Rückmeldungen erhalten. Die dort kommenden Meldungen sind absolut eindrucksvoll, erschreckend und berührend.
Wir haben uns entschlossen, diese Rückmeldungen redaktionell aufzuarbeiten und dann komplett (und anonymisiert) dem Verfassungsgericht vorzulegen. Das Gericht soll so authentische Meinungen zu den Folgen und Wirkungen des Sanktionsregimes im SGB II erhalten. 

Normalerweise wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet, wir wollen sie mit der Veröffentlichung selbst zu Wort kommen lassen und sie selber reden lassen und dies dem Gericht vorlegen.

Die Umfrageergebnisse können ein klein wenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige gesetzgeberische Änderungen in Bezug auf Sanktionen beeinflussen.

Daher rufen wir zur weiteren aktiven Teilnahme auf. Aktueller Stand sind 7.527 Antworten.
Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet. Sie ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage

Wir als Vorbereitungsteam, freuen uns auf Teilhabe und Weiterverbreitung in Euren/Ihren Netzwerken!
Wir werden die Ergebnisse hinterher selbstverständlich der interessierten Öffentlichkeit vorlegen. Denn es kommen eine Reihe spannende und auch für uns unerwartete Antworten.
 

2. Kundgebung in Karlsruhe am 15. Januar
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Von verschiedenen Gruppen und Einzelkämpfer*innen wird es am 15. Januar in Karlsruhe eine Protestkundgebung vor dem Verfassungsgericht geben. Diese

beginnt um 9:00 Uhr,
gegenüber dem Eingang, rund um den Schlosspark in Karlsruhe.


Ich möchte die Betroffenenorganisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften,  Parteien und alle die sich gegen das Hartz IV-Sanktionssystem positionieren aufrufen auch nach Karlsruhe zu kommen und vor dem Gericht Euren Protest zum Ausdruck zu bringen.

Am 15. Januar auf nach Karlsruhe!


Hier ein Flyer der zu der Veranstaltung aufruft: https://tinyurl.com/y8c6d3g7


3. Französische Regierung führt zum Jahresbeginn scharfe Sanktionen für Arbeitslose ein
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Hartz IV, besonders das Sanktionsregime  als Exportmodell für Europa. Präsident Macron
provoziert erneuten Protest.

„In Frankreich gab es zum Jahreswechsel eine Überraschung, die der Regierung wahrscheinlich weitere Minuspunkte einbringt. Es geht um eine Verordnung, die Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden neu regelt. Verabschiedet wurde das übergeordnete Gesetz zur “Wahlfreiheit bei der beruflichen Zukunft” Anfang August vergangenen Jahres im Parlament nach zwei Monate lang andauernden Debatten mit der Mehrheit der Regierungspartei gegen die Stimmen der rechten und linken Opposition. Seit dem 30. Dezember 2018 ist das dazugehörige Dekret über Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden im Gesetzesblatt Journal Officiel veröffentlicht, womit es in Kraft getreten ist. Nun zeigt sich zur Überraschung der Öffentlichkeit, dass in der nun erlassenen Verordnung härtere und drastischere Sanktionen für Arbeitssuchende aufgeführt werden, als sie die Regierung bei den Debatten zu ihrem Gesetzesentwurf vorgestellt hatte“, so das labournet.de dazu.
Mehr dazu in labournet.de: https://tinyurl.com/yb2ue58r  und im Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/frankreich-sanktionen-fuer-arbeitslose-rufen-bei-gewerkschaften-heftige-kritik-hervor/23824972.html
  

4. Ankündigung für den neuen Leitfaden ALG II/Sozialhilfe
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Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe liegt in den letzten Zügen und kommt aller Voraussicht Ende Feb./Anfang März 2019 raus.

Der Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z erscheint in der 30. Auflage und wird ca. 820 Seiten haben und 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands kosten.

Der Leitfaden erscheint mit einem erweiterten Autorenteam.  Die Autor*innen sind
Matthias Butenob, LAG Schuldnerberatung u. RA, Hamburg / Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Berlin / Volker Gerloff, RA, Berlin / Helge Hildebrand, RA, Kiel; Annette Höpfner, RAin, Halle / Frank Jäger, Tacheles und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal / Lars Johann, RA, Wuppertal / Dr. Uwe Klerks, RA,  Duisburg / Claudia Mehlhorn, Dozentin für Krankenversicherungsrecht, Berlin / Volker Mundt, RA, Berlin / Sylvia Pfeiffer, Dozentin für Sozialrecht, Berlin / Joachim Schaller, RA, Hamburg / Sven Schumann, RA, Stein; Harald Thomé, vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal / Claudius Voigt, GGUA, Münster.

Näheres dazu demnächst auf der Tachelesseite.

 
5. Rechtsprechungsübersicht: Sozialleistungen für Unionsbürger*innen; Gesetzentwurf: Kindergeldverweigerungsgesetz für Unionsbürger*innen
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Dann gibt es wieder eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht zu Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger*innen. Stand 3.1.2019: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf
Derweil bereitet die Bundesregierung die nächste europafeindliche Gemeinheit zum Ausschluss unerwünschter, da wirtschaftlich nicht verwertbarer, Unionsbürger*innen vor: Das sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium plant in einem Referentinnenentwurf, Unionsbürger*innen in vielen Fällen von einem Kindergeldanspruch vollständig auszuschließen. Dies soll gelten für Unionsbürger*innen
  • in den ersten drei Monaten, soweit sie in dieser Zeit keine inländischen „Einkünfte“ erzielen (also nicht erwerbstätig sind),
  • während des Freizügigkeitsrechts zur Arbeitsuche,
  • mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 und
  • wenn kein materielles Freizügigkeitsrecht besteht (also Nicht-Erwerbstätige ohne ausreichende Existenzmittel).


Zum Referentenentwurf „Kindergeldausschlussgesetz“: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/BMF_Referentenentwurf__002_.pdf
Stellungnahme der GGUA dazu: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/Stellungnahme_Kindergeld-Verweigerungsgesetz.pdf

Die ganzen Infos verpackt in einer Infomail von Claudius Voigt v. 3.1.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_Mail_03.01.2019.pdf




6. Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze angehoben. Damit konnte auch die Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen.
Weitere Infos mit Berechnungsbögen hier: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2018-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/


7. Bitte zu Presseverteiler
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Wer von den NewsletterleserInnen einen guten und aktuellen überregionalen Presseverteiler hat, möge uns diesen zur Verfügung stellen. Unsere Pressedaten sind vollständig veraltet und wir haben keine Kapazitäten diesen aufzubauen. Also wer einen hat, sich vorstellen kann den abzugeben, bitte melden!

 
8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     23./24. Jan.         in Hamburg      
-     28./29. Jan.         
in Dresden    
-     31. Jan./1. Feb. 
 in Wuppertal       
-     04./05. Feb
.         in Frankfurt                   
-     11./12. Feb.        
in Stuttgart
-     18./19. Feb.         
in Hannover 
-     20./21. Feb.         
in Bremen 
-     04./05. März       
in Berlin
-      27./28. März     
in Saarbrücken
-     15./16. April      
in Koblenz   
-     17./18. April     
  in Erfurt                   
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 


10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    21./22. Jan.     in Berlin   
-    27./28. Feb.     in Wuppertal     
-    20./21. März   in Hamburg   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   
-          18. Jan.       in Wuppertal
-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März      in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


14. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-        04. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          am 04./05.03.   in Berlin
-          am 08./09.04.   in Wuppertal
-          am 27./28.05.   in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
-          am 15./16.05.   in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-          am 06.03.    in Berlin
-          am 18.03.    in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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