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Thomé Newsletter 05/2019 vom 03.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. Neue Weisungen der BA
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Die BA hat nun die „fachlichen Weisungen" zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – § 16e SGB II  und § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt herausgegeben. Der O-Ton Arbeitsmarkt setzt sich damit sehr kritisch auseinander und merkt an, doch kein Tariflohn?, mehr hier:    http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/grosser-spielraum-am-sozialen-arbeitsmarkt-fuer-die-jobcenter
Die Weisungen gibt es hier: https://tinyurl.com/y7gm6djg


2. Dokumentation von systematischen Menschenrechtsverstößen durch Sanktionen im SGB II nun ganz offiziell Teil des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht
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Tacheles hatte bei der mündlichen Verhandlung um die Sanktionen im SGB II dem BVerfG die Ergebnisse der Befragungen zu Folgen und Wirkungen der Sanktionen im SGB II vorgelegt. Mit diesen Befragungsergebnissen ist es gelungen, das Geschwafel der Sanktionsbefürworter mit fundiert ermittelten Fakten und belastbaren Aussagen zu widerlegen. Das BVerfG hat nun offiziell die Ergebnisse unserer Onlinebefragung in das Gerichtsverfahren um die Sanktionen eingeführt, damit kann es sich auch auf die dortigen Ergebnisse berufen.
Im Übrigen hatten wir auch Herrn Scheele, BA-Chefe, im Gerichtssaal einen Reader mit unseren Befragungsergebnissen persönlich überreicht. Das Gefühl war, er wird den Reader nicht mit der Kneifzange anfassen. Dieses Gefühl veranschaulicht auch ganz gut die Stimmung im Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes.
Hier sind die Befragungsergebnisse zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/
Hier die Mitteilung über die Einführung durch das BVerfG:  https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1089780521182429  

Sanktionen in der schweizerischen Sozialhilfe: dazu noch die Info zu einer Studie zu materiellen Kürzungen in der schweizerischen Sozialhilfe.
Aus der PM der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vom 8. Januar 2019:
„Der Grundbedarf in der Sozialhilfe ist schon heute sehr knapp bemessen: „Dies zeigt eine von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Analyse, die heute an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde. Bei weiteren Kürzungen würde die Existenzsicherung gefährdet – und damit die Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt verschlechtert“.
Das System in der Schweiz ähnelt sehr dem Deutschen, und daher sind die Ergebnisse auch für Deutschland vergleichbar.
Mehr dazu:
https://skos.ch/medien/medienmitteilungen/artikel/skos-medienkonferenz-weniger-sozialhilfe-ist-zu-wenig/


3. Sozialrecht Justament von Bernd Eckardt zum Rausfall von Kindern aus der BG
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Die aktuelle SJ enthält einen wichtigen Tipp, wie mithilfe von Kinderwohngeld das Problem nicht anerkannter Kosten der Unterkunft im SGB II elegant gelöst werden kann. Das funktioniert allerdings nur, wenn Kinder neben dem Kindergeld ein weiteres Einkommen (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsvergütung, BAföG, Waisenrente) haben. Das ist in der Regel bei Alleinerziehenden der Fall (Unterhaltsvorschuss ist dann auch ohne Einkommen des alleinerziehenden Elternteils bei Kindern ab 12 Jahre möglich). Alles weitere hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2019-Sozialrecht_Justament.pdf


4. Herbe Schlappe für Analyse und Konzepte - das BSG kippt alle strittigen Konzepte der Hamburger Firma
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Kurzzusammenfassung von RA Sauer: Am 30.01.2019 haben die Richter in Kassel entschieden, dass die von der Firma Analyse und Konzepte für die Landkreise Börde, Harz, Segeberg und Salzlandkreis erstellten Konzepte nicht schlüssig sind. Hintergrund hierfür ist zum einen die jeweils fehlerhafte Vergleichsraumbildung. Darüber hinaus darf eine Bildung von Wohnungsmarktypen gar nicht stattfinden, da es "an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung mangelt". Die Jobcenter haben vom BSG die Möglichkeit eröffnet bekommen, die Vergleichsräume, die man erweiternd definiert hat, ordnungsgemäß zu bilden und darauf basierend die Konzepte nachzubessern. Die Frage, wie Vergleichsräume rechtmäßig zu bestimmen sind, ist jedoch - aus Sicht als Praktiker - völlig unbeantwortet geblieben. Neu ist, dass die Instanzgerichte nicht mehr verpflichtet sind, eigene, schlüssige Konzepte zu erstellen. Im Gegenteil: den Gerichten ist sogar die eigene Bildung von Vergleichsräumen untersagt. Dies bedeutet, dass keine Nachbesserung durch die Gerichte erfolgen muss. Stattdessen ist bei einer Unschlüssigkeit des Konzepts von Spruchreife auszugehen.

Ebenso haben die Richter in Kassel entschieden, dass eine rückwirkende Anwendung eines Konzepts (sofern es schlüssig sein sollte) nicht zulässig ist.
NTV hat dazu einen guten Übersichtsartikel gemacht: https://www.n-tv.de/ratgeber/BSG-kippt-Mietobergrenzen-vieler-Jobcenter-article20837301.html
Hier die Infos auf der BSG Seite: https://www.bsg.bund.de/DE/Presse/Verhandlungstermine/verhandlungstermine_node.html


5. Der Brexit und seine aufenthaltsrechtlichen Folgen
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Wenn es keine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt, wird das Königreich ein Drittstaat, mit entsprechenden Folgen, die nachfolgend mal skizziert sind:  https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/der-brexit-uns-seine-aufenthaltsrechtlichen-folgen.html

6. Bayerisches Familiengeld: Bund und Freistaat erzielen Einigung
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Im Streit über die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf ALG II haben sich Bund und Freistaat geeinigt. Das Bayrische Familiengeld Gesetz werde geringfügig geändert.   Damit werde jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen, so das Bayerische Sozialministerium. Das Familiengeld werde nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll laut rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter würden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.
Mehr: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hartz-IV-Empfaenger-erhalten-Familiengeld-vom-Bund-zurueck-id53345456.html


7. Schülerstreiks fürs Klima: Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt sieht den Bildungsauftrag in Gefahr und droht mit Geldbußen
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An Freitagen bleiben europaweit immer wieder tausende SchülerInnen  dem Unterricht fern und gehen stattdessen auf die Straße. „Warum sollen wir unseren Job machen, wenn ihr euren nicht macht?“, lautet das Motto. Adressiert an die PolitikerInnen auf allen Ebenen, die nach Meinung der SchülerInnen in der Klimapolitik versagt haben.
Das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt hat nun die Schulen angewiesen, Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht schwänzen, zu melden, damit Geldbußen und „Zwangsgeldverfahren gegen Erziehungsberechtigte“ durchgeführt werden können.
Ich kann dazu nur sagen, ich bin stolz auf die SchülerInnen, sie machen genau das Richtige, es ist ihre und unsere Zukunft und sie nehmen die Situation in die Hand!
Lasst uns Ministerien, die so vorgehen mit Protestnoten, Telefonanrufen, Faxen, Emails überschütten!
Mehr dazu: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5569721/


8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     11./12. Feb.       
 in Stuttgart (1 Platz noch frei)
-     18./19. Feb.        in Hannover 
-     20./21. Feb.        
in Bremen 
-     04./05. März       
in Berlin
-     25./26. März       
in Wuppertal
-     02./03. April       
in Frankfurt    
-     08./09. April       
in Augsburg     
-     15./16. April       in Koblenz   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart            
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          am   11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März      in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    27./28. Feb.    in Wuppertal     
-    20./21. März   in Hamburg   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        04. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. - 24. Mai           in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          am 04./05.03.  in Berlin
-          am 08./09.04. in Wuppertal
-          am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
-          am 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-          am 06.03. in Berlin
-          am 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé


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