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Thomé Newsletter 06/2018 vom 11.02.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter. 

Dieser zu folgenden Themen:


1.  Erste GroKo Vertrags Bewertungen
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Unabhängig vom Gewitter bei allen Koalitionären ist es wichtig, sich deren Koalitionsvertrag anzuschauen. Der DPWV hat das schon recht intensiv gemacht, daher beziehe ich mich darauf hauptsächlich.
Der DPWV stellt fest, eine offensive Sozialpolitik ließe sich nicht wirklich erkennen.
Der Koalitionsvertrag habe „gute“ Themen, die darin aufgeworfen werden. In der Gesamtschau sei festzustellen, dass konkrete Pläne für eine offensive und tatsächlich problemlösende Sozialpolitik in der Vielzahl der Kompromisse nicht wirklich zu erkennen seien. Im Detail fänden sich zwar viele richtige Ansätze, aber halt nur Ansätze und eine Vielzahl der Maßnahmen stünden erneut unter Finanzierungsvorbehalt. Die großen sozialen Aufgaben würden nur sehr unzureichend oder auch so gut wie gar nicht angegangen.
Ferner sei der Verzicht auf zusätzliche Steuereinnahmen, etwa durch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und hoher Vermögen, erneut das grundlegende Manko dieses Koalitionsvertrages.
Dringend notwendige sozialpolitische Maßnahmen – von höheren Leistungen der Grundsicherung bis hin zu familienpolitischen Leistungsverbesserungen – sind ohne zusätzliche Steuermittel nicht realisierbar. Das Gleiche gilt für den dringend notwendigen Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur.

Die DPWV Stellungnahme dazu gibt es 33-seitig hier: https://tinyurl.com/ybe47rxo

Festzustellen bleibt, dass fast sämtliche Verbesserungen überwiegend durch Verschärfungen und Verschlechterungen in der Flüchtlingspolitik erkauft worden sind, daher ist der Flüchtlings- und Migrationsteil natürlich von besonderer Bedeutung. Eine umfassende und hervorragende Analyse und Bewertung zu diesen Themen findet ihr auf den Seiten 25 bis 31.

Mir sticht als erstes ins Auge, dass das Kindergeld pro Kind in zwei Schritten um 25 Euro erhöht werden soll. Für 1,7 Mio. Kinder, die im SGB II Leistungsbezug sind bedeutet das wiederum, dass sie von der Kindergelderhöhung nichts haben werden, weil das Kindergeld dort zu 100 % angerechnet wird.

Hier kann nur die Forderung sein: Kindergeld sollte in allen Sozialleistungssystemen, so auch ALG II und Sozialhilfe komplett anrechnungsfrei bleiben. Denn nur so ist eine  wirkliche und menschenwürdige Teilhabe und Integration von Kindern aus armen oder einkommensschwachen Haushalten wirklich möglich. Mit „Reförmchen“ von Kindergelderhöhung um 30 EUR, ohne dass einkommensschwache Haushalte davon was sehen, ist nichts zu machen. Das treibt die Spaltung der Gesellschaft und Radikalisierung nach rechts nur voran.



2.  Kritik an Bundesregierung: "Arme Familien wurden reicher gerechnet, als sie sind"
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Normalerweise gehört die Bertelsmannstiftung nicht zu den Quellen, auf die ich gerne verweise, im vorliegenden Fall ist das aber anders. Die Bertelsmann-Stiftung meldet nämlich einen beachtlichen Befund: "Viele Familien sind ärmer als bislang gedacht", heißt es in einer von der Stiftung finanzierten Studie. Wissenschaftler der Ruhr-Universität-Bochum haben dafür die bislang gängige Berechnung der Armutsrisikoquote unter die Lupe genommen. Ihr Ergebnis: Das Verfahren unterschätzt, wie schwierig die finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern ist. "Arme Familien wurden reicher gerechnet, als sie tatsächlich sind", heißt es in der Studie.
Mehr dazu im Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/deutschland-familien-sind-laut-bertelsmann-studie-aermer-als-gedacht-a-1191987.html


3.   Bayern verschärft Flüchtlingskurs mit Verbot von Beratung von Flüchtlingen / Abgeschottete geschlossene „Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungszentren“  wie in Bayern auch im Koalitionsvertrag
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Hier noch einmal die Ausnahme, dass ich auf einen Focusableger- Artikel verweise. Bayern hat seinen Kurs gegenüber neu ankommenden Flüchtlingen jetzt erneut verschärft. Seit Anfang Januar haben unabhängige Rechtsberater, die die Flüchtlinge unter anderem über den Ablauf des Asylverfahrens informieren, in den Einrichtungen der Bezirksregierung von Oberbayern keinen Zutritt mehr zu Erstaufnahmeeinrichtungen.
Der Rest: https://tinyurl.com/ya4synz3

Wer Bayrische „Heimat“ Flüchtlingspolitik lesen will, findet hier mehr: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressemitteilungen.html

Ergänzend dazu: der Deutsche Verein hat einen „Wegweiser durch das Flüchtlingsrecht“ herausgegeben, den gibt es hier: : https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf




4.  SG Speyer hält Begrenzung der KdU auf angemessene KdU für verfassungswidrig
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Das SG Speyer macht in Anschluss an den abgelehnten Vorlagebeschluss an das BVerfG des SG Mainz das Fass von einer anderen Seite auf und hält die Begrenzung der KdU auf angemessene KdU nach § 22 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 SGB II für verfassungswidrig. Das SG entscheidet selber, damit der Vorgang nicht aus Formalgründen vom BVerfG wieder abgelehnt werden kann. 
Das SG Speyer  bestimmt ferner: KdU-Aufwendungen bei Mehrpersonenhaushalten sind den Personen als Bedarf zuzuordnen, die die Aufwendungen tatsächlich haben. Dies sind im Regelfall diejenigen, die den Mietvertrag geschlossen haben. Für eine Aufteilung nach Kopfteilen besteht keine Rechtsgrundlage.

Der Beschluss des SG Speyer ist hier zu finden:  https://tinyurl.com/yb44aac4

Eine Kritik mit dem Ziel die Entscheidung anzugreifen und gleich andere Richter*innen gleich zu Norden dem sich nicht anzuschließen „möglicherweise verheerende Signalwirkung, die von Entscheidungen ausgeht“ gibt es im Beck Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDSozVR201802

Kurzer Kommentar von meiner Seite dazu:
 eine mir nicht bekannte Zahl von x hundertmillionen EUR werden jedes Jahr im SGB II und SGB XII nicht als Unterkunftskosten anerkannt, die verfehlte Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung tut ihren Teil dazu dass die Probleme nicht gelöst werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird eingeführt, dann werden Kindergärten gebaut. Keiner kommt aber auf die Idee einen Rechtanspruch auf Unterkunft einzuführen oder zumindest auf Übernahme der vollen tatsächlichen Mietkosten.
Millionen an Wohnungen fehlen, das bedeutet aber nicht, es wird ein „Sofortprogramm Sozialer Wohnungsbau“  aufgelegt, damit in ein, zwei Jahren der Markt entlastet werden kann. Stattdessen müssen immer mehr Menschen aus ihren „grade noch verfassungskonformen“ Regelbedarfen zur Miete zuzahlen. 50 – 100 EUR im Monat sind in den Ballungsgebieten keine Seltenheit oder sie finden keine Wohnung mehr und werden obdachlos.
Diese verantwortungslose Politik führt wesentlich zu einer Spaltung in der Gesellschaft und ist der Nährboden für das Aufkommen von rassistischen Bewegungen und Parteien.

Daher ist der Beschluss vom SG Speyer so wichtig, weil er klar sagt: tatsächliche Unterkunftskosten, alles andere ist nicht verfassungskonform und damit diese Verhältnisse ganz praktisch in Frage stellt und auf dem juristischen Weg nach Lösungen sucht.
Dies in dem Wissen, das die Richter*innen sich mit solchen Entscheidungen keine Karrieren in der Justiz aufbauen. Daher möchte ich, bestimmt im Namen Vieler, einfach mal Danke dafür sagen.

Das verbunden mit dem Aufruf, sich auf den Beschluss von Speyer zu beziehen.

 
5. Neues Polizeigesetz in Bayern: Bayerische Regierung plant massiven Verfassungsbruch 
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Nein, kein neues Gesetz aus Ankara, sondern aus dem Land des zukünftigen „Heimat- und Innenministers“ ministers Seehofer, das Polizeiaufgabengesetz in Bayern.
 Am 7. Feb. 2018 (!) erste Lesung zum sogenannten Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG.
Das Innenministerium möchte die bayerische Polizei möglichst schnell und umfassend mit geheimdienstlichen Befugnissen aufrüsten. Mit dem neuen PAG schafft die CSU eine Polizeibehörde, deren Vollmachten einzigartig in Deutschland sind. Nie hat es in Deutschland seit 1945 eine Polizei mit so weitreichenden Rechten gegeben, in die Grundrechte der Menschen einzugreifen. Und alles, ohne dass eine Straftat geschehen wäre, auf bloßen Verdacht hin.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann hier gucken: https://tinyurl.com/y7kel5kx
Diese Übersicht ist von der Seite Claudia Stamm entnommen: http://claudia-stamm.de/2018/02/bayerns-neue-geheimpolizei/#more-10752
Dazu ein Interview mit Hartmut Wächtler, Strafverteidiger und Mitbegründer des RAV https://tinyurl.com/y85jd8nb

Weitere Infos hier: https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/

Das PAG Bayern dürfte die Hausordnung des neuen  CSU-Heimatschutz-/Innenministerium werden.

Der Streit um demokratische Rechte und Widerstand ist nötig!
 

Daran angeschlossen: Twitterblockade der Polizei
In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen kritische Nutzer*innen auf sozialen Netzwerken blockiert werden. So in verschiedene Accounts der deutschen Polizei, die Nutzer*innen z.B. bei Meldungen zu Demonstrationen blockiert und sie dadurch komplett von dieser Informationsquelle abgeschnitten haben.


Auch die Hamburger Polizeibehörde etwa blockiert Nutzer*innen, die anscheinend gegen die Netiquette des Social Media-Teams verstoßen. So solle die "Qualität der Diskussion in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau" gehalten werden. Die Behörde beruft sich so auf eine selbst erstellte Benimmregel für das Internet.
In diesen Fällen geht es um nichts Geringeres als die Reichweite und den Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.1 Grundgesetz (GG) und die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.2 GG im Internet.
Mit der Unzulässigkeit dieser Behördenpraxis setzt sich der nachfolgende Artikel im LTO auseinander: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/blockieren-soziale-medien-behoerden-oeffentliche-gewalt-eingriff-grundrechte/

 
6. BAföG ist verfassungswidrig zu niedrig
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Eine Anfrage der Linkspartei setzt sich mit der Höhe der Werte für Miete für BAföG-Beziehende auseinander. 250 Euro im Monat – so viel soll nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) genügen, um eine Unterkunft zu finanzieren. Die Miete für ein WG-Zimmer (schon gar nicht zu sprechen von einer Wohnung) in München kostet derzeit im Schnitt 570 EUR, eine Pauschale in Höhe von 250 EUR genügt also vorne und hinten nicht.
Der Bundesregierung scheint dies durchaus bewusst zu sein. Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes hin rechtfertigt sie diesen Zustand mit einem erstaunlichen Zynismus. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass "mögliche finanzielle Beschränkungen bei der Lebensführung (…) für Studierende angesichts der durch den Studienabschluss erheblich verbesserten beruflichen Chancen und Einkommensperspektiven hinnehmbar" seien. BAföG-BezieherInnen erhalten somit weniger als Hartz IV-EmpfängerInnen (wenn deren volle Miete anerkannt wird).

Als kurze ergänzende Info:
durch das 9. SGB II-ÄndG im Aug. 2016 wurden eine Reihe von Auszubildenden durch die Rückausnahme im § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II aufstockende SGB II-Leistungen zuerkannt.
Eben dieser Gruppe, der nicht im Elternhaus wohnenden Studierenden, wurde der Zugang ins aufstockende SGB II verwehrt, fast alle anderen Auszubildenden erhalten bei unterdeckenden BAföG-Sätzen aufstockende SGB II-Leistungen.

Hier erstmal zur Veröffentlichung der Linken, einschließlich der Stellungnahme des Ministeriums für Bildung und Forschung dazu: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/bafoeg-verfassungswidrig-niedrig/

Vor dem Hintergrund sollten Studierende, deren Geld nicht reicht darüber nachdenken trotzdem aufstockende SGB II – Leistungen zu beantragen und in Pilotverfahren die Verfassungskonformität prüfen zu lassen oder als weitere Alternative die unterdeckten KdU als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend zu machen (der Weg dahin, wäre über § 7 Abs. 5 2. TS SGB II iVm § 27 Abs. 2 SGB II möglich) oder über § 73 SGB XII, der auch für als solche Arbeitsfähige möglich ist.


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 
   
-     am 15./16. März      in Wuppertal    
-     am 26./27. März      in Frankfurt   
-     am 09./10. April      in Dresden  
-     am 07./08. Mai        in Berlin   
-     am 17./18. Mai        in Hamburg
-     am 22./23. Mai        in Stuttgart 
-     am 01./02. Aug.       in Frankfurt    
-     am 06./07. Aug.       in Saarbrücken


In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


08.   SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       12./13. März               in Frankfurt
-       08./09. August            in Koblenz      

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
09.  SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Dieses Jahr biete ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
- am 19. - 23. März         in Wuppertal
- am 28.Mai – 01.Juni    in Berlin
- am 27. - 31. Aug.          in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 15. Mai       in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11.   SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März         in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  


12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-       am 13. April    in Wuppertal   
-       am 14. Mai      in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de    


13.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 21. Juni  in Frankfurt  
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 03. April     in Wuppertal
-       
am 24. Mai       in Stuttgart
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de


15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am 10./11. April in Wuppertal
-          am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
-          am 10./11. September in Frankfurt/M,
-          am 9./10. Oktober in Stuttgart
-          am 13./14. November in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 16. April in Wuppertal
-          am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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