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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 06/2019 vom 10.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. Newsletter Einträge
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Ich werde immer wieder gebeten, KollegInnen in den Newsletter einzutragen. Dazu einfach mal die Info, das könnt Ihr auch selbst. Hier sind die Links zu Ein- und aus Austragen:
https://harald-thome.de/newsletter/
Bitte macht das selbst, ich muss ja nicht wirklich für eine Eintragung angemailt werden....

 
2. Neues aus dem Hause Seehofer: Kriminalisierung von Unterstützer*innen und unbefristetes Aushungern von Geflüchteten
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Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird.
Massive Kriminalisierung der Geflüchtetenuntertstützer*innen:  Das BMI möchte zudem all diejenigen mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestrafen, die Abschiebungen veröffentlichen, stören oder versuchen zu verhindern. 

Es geht um die geplanten Änderungen in einem zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) des BMI vom Januar 2019

Mail mit Links hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_Mail_vom_06.2.19.pdf


3. Materialien für die Flüchtlingsberatung
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Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat eine hervorragende Übersicht über verschiedenste Materialien und Links zu den verschiedenen Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts.
Auf diese möchte ich explizit hinweisen: https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/


4. Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt auch in Deutschland
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Seit langem wird die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen gefordert. Nun gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung in drei anstatt in sechs Jahren zu erreichen sein.
Das berichtete Alexander Bornemann, Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium, auf der 36. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Hintergrund ist eine Einigung auf europäischer Ebene.
Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Mehr unter: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/verbraucherinsolvenzen-schnellere-restschuldbefreiung-kommt/


5.  Stefan Sell kommentiert die aktuellen Entscheidungen des BSG zu den KdU
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Auf der einen Seite wird die Nichtzulässigkeit von Sanktionen im SGB II beim  BVerfG diskutiert, auf der anderen Seite wird ständig und ebenfalls in existenzvernichtender Höhe durch die Nichtanerkennung der tatsächlichen KdU sanktioniert, dazu hat durchaus das BVerfG durch vergangene Entscheidungspraxis beitragen.
Das dröselt Stefan Sell in seinem Beitrag auf: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/02/01/die-jobcenter-und-die-angemessenen-kosten-der-unterkunft/


6. Publikation:  „Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln – Ein Reader für die Strafjustiz“
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Das deutsche Menschenrechtsinstitut hat den genannten Reader herausgegeben, dieser greift die Herausforderungen auf, denen sich die Strafjustiz beim Erkennen und Verhandeln rassistisch motivierter Straftaten gegenübersieht und geht in Hintergrundbeiträgen verschiedener Autor_innen auf die Füllung des Begriffs der rassistischen Tatmotivation in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB, auf den Begriff Rassismus aus sozialwissenschaftlicher Sicht und auf die psychologische Situation der Opfer rassistischer Taten vor Gericht ein. Hinzu kommen Handlungsanregungen für den Berufsalltag und Hinweise für eine diskriminierungssensible Sprache vor Gericht. Den Reader gibt es hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Praxis_Staerkung_Strafjustiz.pdf

7.    Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/


8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     18./19. Feb.         in Hannover 
-     20./21. Feb.         
in Bremen 
-     04./05. März       
in Berlin
-     25./26. März       
in Wuppertal
-     02./03. April       
in Frankfurt    
-     08./09. April       
in Augsburg     
-     15./16. April       in Koblenz   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart
-     06./07. Mai       
 in Wuppertal
-     13./14. Mai        
in Berlin
-     15./16. Juli        
 in München         
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          am   11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März      in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    27./28. Feb.     in Wuppertal     
-    20./21. März   in Hamburg   
-    02./03. Mai     in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        04. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. - 24. Mai          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          am 04./05.03.  in Berlin
-          am 08./09.04. in Wuppertal
-          am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)
-          am 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-          am 06.03. in Berlin
-          am 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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