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Thomé Newsletter 07.12.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Petition gegen Sanktionen unterstützen
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Liebe Leute, ich möchte alle Leser nochmal persönlich ansprechen: Sanktionen sind ein wesentliches Mittel bei der Drangsalierung von SGB II’lern und der Durchsetzung des Niedriglohns in diesem Land. Mit dieser Petition besteht die Möglichkeit, die neue Regierung zu zwingen, zum Sanktionsregime Farbe zu bekennen und einen Fuß in die Tür zu bekommen im Rahmen der Debatte um die geplanten Rechtsänderungen im SGB II. Verpufft die Initiative, weil das Quorum von 50.000 Unterschriften nicht erreicht wird, wäre das eine Katastrophe für die weitere Arbeit in diese Richtung. Daher fordere ich alle auf, auch wenn Ihr nicht vollständig von der Forderung der Abschaffung überzeugt seid, diese Petition zu unterstützen. Hier nun der Link zur Petition: http://tinyurl.com/onn2qzg
HINWEIS: man kann die Petition auch so unterzeichnen, dass auf der öffentlichen Liste nur eine Zufallsnummer statt des Namens angezeigt wird. D.h. weder der Arbeitgeber, noch Nachbarn oder der Fallmanager können im Netz erkennen, wer die Petition unterzeichnet hat.


2. Fristablauf droht: für 2012 müssen jetzt Überprüfungsanträge gestellt werden ==============================
Das Hartz IV/Sozialhilfesonderrecht sagt, dass sog. Überprüfungsanträge nach § 44 Abs. 1, 4 SGB X entgegen dem allgemeinen Sozialrecht mit vier Jahren nur ein Jahr rückwirkend wirken (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a S. SGB XII). Allerdings wirkt das Jahr von Beginn des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wird, also ein jetzt gestellter Antrag wirkt auf den Jan. 2013 und von da aus auf Jan. 2012 zurück. Der Überprüfungsantrag findet immer dann Anwendung, wenn Bescheide bestandskräftig sind und Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder zu Unrecht vom Amt geltend gemacht wurden. Wurden Leistungen nicht erbracht gilt im SGB II/SGB XII ein Anspruch auf Rückzahlung für ein Jahr, bei zu Unrecht erhobenen Leistungen von 30 Jahren (§ 52 Abs. 2 SGB X).
Was heißt das jetzt in der Praxis: wurden zu geringe Unterkunfts- oder Heizkosten, zu hohe Unterhaltsbeiträge oder sonstige Einkünfte angerechnet oder die Betriebskosten- oder Heizkostennachzahlung zu gering oder gar nicht übernommen (letzteres gilt nicht im 3.Kap. des SGB XII) oder kein Alleinerziehenden- oder Schwangerenmehrbedarf gezahlt, so besteht die Möglichkeit, durch einen Überprüfungsantrag die jeweiligem Ämter noch zur Nachzahlung zu zwingen. Also prüft, ob im Jahr 2012/2013 Leistungen nicht erbracht wurden, wenn ja bitte flott einen  Überprüfungsantrag stellen.


3. KdU – Satzung in Neumünster / Gravierende Verstöße gegen Angemessenheitskriterien
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Die Stadt Neumünster (NM) hat nun als zweite Stadt bundesweit (Berlin zuvor) eine KdU – Satzung erlassen. In der Satzung erlaubt sich NM von der BSG Rechtsprechung abzuweichen und für den Personenkreis, die das 25. Lebensjahr (U25) noch nicht vollendet haben und aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, einen abweichenden Wohnraumbedarf von b i s z u 35 m² als angemessen an zu erkennen (§ 4 Abs. 2 ) sowie bei Wahrnehmung des Umgangsrechts einen höheren Wohnraumbedarf erst ab dem dritten Jahr des Kindes und nur in Höhe von einer h a l b e n Stufe zur nächsthöheren Personenzahl zu erhöhen (§ 4 Abs. 5).
Mit diesen Regelungen fängt die Kürzungsorgie, die der Gesetzgeber mit den Gesetzesänderungen zum Satzungsrecht mit § 22a Abs. 1 S. 1 SGB II, § 22b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II eröffnet hat, an.

Die Satzung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Satzung-Neum-nster---01.12.2013.pdf


4. Forderung von DStGB+DST zur KdU-Kürzung
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In die gleiche Richtung zielt der DStGB+DST Vorschlag zur Neuregelung der KdU im Rahmen der DStGB+DST zur „Rechtsvereinfachung“ im SGB II.

„In der gesetzlichen Novellierung sollte daher entweder der Ermessensspielraum der Kommune gesetzlich festgelegt werden oder eine entsprechende Konkretisierung des Gesetzes hinsichtlich des Leistungsanspruchs des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger erfolgen. … Das Bundessozialgericht fordert seit mehreren Jahren ein “schlüssiges Konzept” für die Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Welche Berechnungen und Darstellungen als schlüssiges Konzept gewertet werden können, ist nicht gesetzlich festgelegt. Wir schlagen vor, dass klare Vorgaben für die Entwicklung eines schlüssigen Konzeptes erarbeitet werden und die Vorgaben in den §§ 22 b und 22 c überprüft werden.

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf (Z. 16, S. 6)

Hier will der Städtetag die Ermächtigung zur Kürzung der Unterkunftskosten. Es ist daher absolut wichtig, dass sich dagegen positioniert wird.

Damit hat sich BG45 aus Essen intensiver auseinandergesetzt, die Infos sind hier zu finden: http://tinyurl.com/obwpos4


5. KdU zum Dritten: LSG entscheidet, das die KdU in Essen zu niedrig sind
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Das LSG NRW hat in zwei Verfahren am 28.11.2013 entschieden (L 7 AS 1121/13 und 1122/13), dass die Unterkunftskosten in Essen deutlich zu niedrig festgesetzt wurden. Da es in Essen nicht grade wenige Hartz IV/SGB XII- Leistungsempfänger gibt, möchte ich daher darauf hinweisen, dass in Essen nunmehr alle SGB II/SGB XII – Leistungsempfänger bei denen im Jahr 2012/2013 zu wenig KdU berücksichtigt wurden, noch dieses Jahr einen Überprüfungsantrag zur Anerkennung der tatsächlichen KdU stellen sollten. Durch diesen in diesem Jahr zu stellenden Antrag sichern sie sich den Nachzahlungsanspruch für das Jahr 2012, wird dieser Antrag versäumt, gibt es für 2012 rückwirkend kein Geld (siehe auch Nr. 2 dieses Newsletters). Dazu mehr: http://www.bg45.de/index.php/8128/erhoehung-der-mietobergrenzen-essen/ und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2233 Nr. 1.2


6. LSG NRW: "Hartz IV" - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien
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In einer wirklich mal grundsätzlichen Entscheidung hat sich das LSG mit dem Sozialleistungsanspruch von EU-Bürgern auseinandergesetzt und nicht über Winkelzüge einen aufenthaltsrechtlich gefährlichen Leistungsanspruch kreiert (s. Kritik von Bernd Eckhardt unter Ziff. 3 von http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2232) .
Das LSG NRW vertritt die Auffassung, dass der Leistungsausschluss für EU-Bürger widerspreche dem zwischen den EU-Staaten vereinbarten gesetzlich wirksamen Gleichbehandlungsgebot (Art. 4 Verordnung EU 883/2004). Soweit die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38) den Mitgliedstaaten erlaube, einschränkende Regelungen zur Vermeidung von sogenanntem Sozialtourismus vorzusehen, sei dies nicht in dieser im Sozialgesetzbuch II enthaltenen unbedingten und umfassenden Form möglich. Die Richtlinie verlange eine bestimmte Solidarität des aufnehmenden Staates Deutschland mit den anderen Mitgliedstaaten. Das erfordere unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit Regelungen, wonach abhängig von den individuellen Umständen Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein müssen. In dieser Auffassung sieht sich der Senat durch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (EuGH Urteil vom 19.09.2013 C-140/12).

Näheres dazu unter: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/29_11_2013/index.php
Und ein Taz-Kommentar: http://www.taz.de/Kommentar-EU-Freizuegigkeit/!128633/
Hier nun ein Link zum EuGH-Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-140%2F12&Suche=C-140%2F12


7. Nichtverbrauchte Mittel der Schulsozialarbeit in NRW
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Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Bund bisher ca. 3000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2013 finanziert. Eine Weiterfinanzierung steht derzeit nicht auf dem Plan und findet auch im Koalitionsvertrag keine Erwähnung. Arme Kinder scheinen bei Schwarz-Rot keine Unterstützung zu bekommen.
Brisant wird es allerdings, wenn man sich die Zahlen anschaut: die Kommunen kriegen Globalzuwendungen vom Bund und erhebliche Teile der nicht verbrauchten Gelder wandern anscheinend in die Haushaltskassen der Kommunen. In NRW ergeben die „kommunalscharfen“ Daten, dass 121 Mio. EUR nicht für die Schulsozialarbeit „abgeflossen“ sind. Dies belegt zumindest eine Übersicht vom Arbeitsminister Guntram Schneider vom 26. Nov. 2013, die ich nachfolgend veröffentlichen werde. Es wird in NRW, aber auch bundesweit zu fragen sein, wo die Nichtverbrauchten Schulsozialarbeitsgelder abgeblieben sind!
Die Mittelabflussübersicht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2013-11-26_Mittelabfluss-2011-2013-nach-Kommunen.pdf


8. BA moppt mal wieder Mitarbeiter
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Das Mobbing gegen kritische Mitarbeiter oder Studierende an der BA eigenen Hochschule geht weiter. Nicht nur gegen Inge Hannemann, sondern auch gegen kritische Geister im eigenen Stall, so nun auch gegen einen kritischen Studenten der Hochschule der Bundesanstalt für Arbeit. Ihm drohen wegen Kritik am Hartz IV-Regime Konsequenzen. Auch habe ich über den ein- oder anderen Kontakt mit JC Mitarbeitern mitbekommen, dass es dort einige Kritik gibt. In diesem Fall werden dann aber die jeweiligen Verträge nicht verlängert, Kritiker abgemahnt oder die Leute verabschieden sich von selbst, weil sie den immer wieder vorgegebenen Rechtsbruch nicht mehr mitmachen wollen.

Den aktuellsten Fall gibt es hier: http://www.heise.de/tp/blogs/8/155428


9. Kritische Gedanken zur SPD – Politik / Steinmeier-Rede vor dem Arbeitgeberverband BDA
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Dazu möchte ich auf einen hervorragenden Artikel bei den Nachdenkseiten verweisen, in dem die wesentlichsten Punkte der Steinmeier-Rede verschriftlicht wurden:

“… wir sind auch Dank einer mutigen Reformpolitik, die in diesem Lande stattgefunden hat, ganz gut aufgestellt – auch im Wettbewerb mit den anderen. Wir haben jetzt fünf Wachstumsjahre in Folge. Wir haben Rekordniveaus bei Beschäftigung, bei Exporten und bei Staatseinnahmen. Das ist alles wahr. Und ich weiß, daß die meisten hier im Saal trotz der anstrengenden, gefährlichen, risikobehafteten Umsteuerungsarbeit, die wir damals zu machen hatten, ihre Zuneigung zur Sozialdemokratie immer noch unterkühlt handhaben. Und ich sage deshalb, gerade weil Ilse Aigner so stolz darauf ist, dass die CDU/CSU keine Steuererhöhungen haben will, sondern die Steuersätze beibehalten will, ihre Erwartungen waren der ursprünglich mal etwas anders. Sie (die Arbeitgeber, d. Verf.) haben ja sogar auf Steuersenkungen gewartet. Deshalb sage ich jetzt ohne Larmoyanz, und die Entscheidungen liegen ja zehn Jahre hinter uns, wenn Sie sich in gerechter Weise zurückerinnern, dann hat es aber die entscheidenden Steuersenkungen und zwar in einem Volumen von mehr als 60 Milliarden Euro unter einer sozialdemokratischen Regierung gegeben:

Mit der Senkung des Spitzensteuersatzes,
mit der Senkung des Eingangssteuersatzes,
mit der Senkung der Unternehmenssteuern.

Sie haben bis dahin Ihre Kapitalzinsen nach dem Einkommensteuergesetz bezahlt, und seit der Zeit nur noch für die Hälfte ungefähr versteuert nach dem Abgeltungssteuergesetz.
Das war damals immerhin sozialdemokratische Steuerpolitik und ich finde bis heute ist das nicht so ganz schlecht. (Beifall) …

Mehr dazu: http://www.nachdenkseiten.de/?p=19482


10. Zwangsräumung verhindern in NRW: Veranstaltung und Blockadetraining am 13. Dez. / Praxis: ab 16. Dez. jeweils in Köln
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Das Bündnis Zwangsräumung verhindern mobilisiert für Freitag, den 13. Dez 2013 in Köln zu einer Veranstaltung um sich so gemeinsam auf die Verhinderung der Zwangsräumung vorzubereiten, gibt es neben Informationen zu Verdrängung und Wohnungsnot, Kaffee und Kuchen auch ein praktisches *Blockadetraining*.
Alles weitere hier: http://zwangsraeumung-verhindern.de/

+++++ Jetzt möchte ich auf meine nächsten Seminare, die ich im ersten Halbjahr 2014 veranstalte, hinweisen ++++:


11. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Feb. in Rostock, am 26./27. Feb. in Stuttgart, am 20./21. März in Berlin und am 27./28. März in Frankfurt
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 22./23. Jan. in Wuppertal, 20./21. Feb. in Rostock 26./27. Feb. in Stuttgart, am 20./21. März in Berlin, am 27./28. März in Frankfurt, am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg und am 10./11. Juni in Stuttgart.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung, die ich am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 7. März in Wuppertal, am 9. April in Augsburg und am 14. Mai in Erfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 7. März in Wuppertal, am 9. April in Augsburg und am 14. Mai in Erfurt anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


15. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


16. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt und am 28. Mai in Freiburg
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin, am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt und am 28. Mai in Freiburg an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. Februar in Berlin und 10./11. März in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im 1. Quartal 2014 in Berlin Mitte und in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 5. Februar in Berlin und 13. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. In Berlin werden in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zur WAV (Wohnaufwendungsverordnung) angesprochen und deren Konsequenzen für die Praxis.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1


So, das war es mal wieder für heute, viel Spaß beim Lesen.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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