Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Thomé Newsletter 07/2017 vom 18.02.2017


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:

1. LSG NSB: Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch  Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist
============================
Eine Reihe von Sozialgerichten sehen bei Mietrückständen erst dann einen Anordnungsgrund (Grund zur Eilentscheidung) gegeben, wenn vermieterseitig eine fristlose Kündigung oder sogar Räumungsklage eingelegt wurde. Das LSG Niedersachsen Bremen bekräftigt mit dem Beschluss klar, dass ein Anordnungsgrund nicht erst gegeben ist, wenn das Mietverhältnis durch Mahnungen oder Räumungsklage bedroht ist, sondern schon dann, wenn die finanzielle Lücke durch weiteres Einkommen/Vermögen nicht gedeckt ist.
Damit bezieht der 11. Senat vom LSG NB eine klare, richtige und notwendige Position, weshalb ich auf den Beschluss  gesondert und speziell hinweisen möchte:  http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-NSB-v.-19.12.2016.pdf



2. SG Kassel zum Unionsbürgerausschlussgesetz: Zweifelhafte Verfassungsmäßigkeit und daher
Leistungsanspruch nach dem 3. Kap. SGB XII

===============================================================
Das SG Kassel hat in zwei Beschlüssen  trotz Unionsbürgerausschlussgesetz EU-Bürgern mit verfestigtem Aufenthalt von länger als sechs Monaten, deren Aufenthaltsgrund die Arbeitssuche ist, entsprechend der Rechtsprechung des BSG Leistungen nach dem 3. Kap. des SGB XII gewährt. Das Gericht sagt klipp und klar: „Letztendlich verbleibt nur ein Anspruch der Antragstellerinnen auf SGB XII-Leistungen aus § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII und dem Recht auf Gewährung von existenzsichernden Leistungen, wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs.1 und 20 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitet und den das BSG in vergleichbaren Fällen bejaht hat (BSG, Urteile vom 3.12.2015 und vom 20.1.2016 aaO). Ein solcher Anspruch ist auch hier gegeben“.
Diese Beschlüsse sind für die Sozialberatung und weitere Rechtsprechung  wichtig, es gibt sie hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Kassel-zu-Unionsb-rgern-2-2017.pdf

4. CV Info zu Unionsbürgerausschlussgesetz

=======================================
Caritas mit Übersicht der Leistungsansprüche von Unionsbürgern nach der geänderten Rechtslage ab 2017:  http://www.harald-thome.de/media/files/Information-EU-B-rger-Ausschlussgesetz_2017-01-05.pdf


5. Neue Weisungen der BA zum SGB II
==================================
Die BA hat neue Weisungen zum SGB  II rausgegeben und zwar zu § 12a und § 24 SGB II. Diese sind hier zu finden:   http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

6. Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
===============================================================
In der vorliegenden Handreichung in 2. Auflage soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz und das Rechtsvereinfachungsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen Auflage berücksichtigt. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.
http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/


7. VG Arnsberg: Wohnsitzauflage ermessensfehlerhaft
=========================================
Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13. Feb. 2017 in einem Eilverfahren festgestellt, dass eine Wohnsitzzuweisung in eine bestimmte Gemeinde in NRW (nach § 12a Abs. 2 oder Abs. 3 AufenthG) nur dann zulässig wäre, wenn in dem Bescheid auch eine konkrete Ermessensausübung vorgenommen wird. Hierfür müsste die Bezirksregierung Arnsberg einen Vergleich vornehmen, ob an dem zugewiesenen Wohnort tatsächlich die Wohnraumversorgung und der Spracherwerb und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit "erleichtert werden können" (für eine Zuweisung nach Abs. 3) bzw. die Zuweisung  der "Förderung der nachhaltigen Integration nicht entgegensteht" (für eine Zuweisung nach Abs. 2). Eine Infomail von Claudius Voigt und der Beschluss des VG dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Mail-zu-Wohnsitzauflage-16.2.2017.pdf


6. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
----------------------------------------------------------------------  
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

-   am  20./21. März  in Leipzig
-   am  27./28. März  in Wuppertal (1 Platz frei)
-   am  10./11. April  in Berlin
-   am  23./24. Mai    in Wuppertal  
-   am  29./30. Mai    in Augsburg 
-   am  21./22. Juni   in Erfurt  
-   am  24./25. Juli    in Berlin
-   am  02./03. Aug.   in Wuppertal
-   am  07./08. Aug.   in Bremen
-   am  09./10. Aug.   in Hannover
-   am  17./18. Aug.   in Koblenz
-   am  21./22. Aug.   in Dresden   

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
----------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
- vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


10.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
-----------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

-   am 14./15. Aug.   in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
  
11.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

am 13. Juni     in Frankfurt
-
 am 24. Aug.    in Leipzig 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.  SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
-------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 20. April  in Wuppertal    
- am 23. Aug.   in Leipzig 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
========================================================
Diese Fortbildung biete ich 

- am 12. Juni     in Frankfurt

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
================================================
Diese Fortbildung biete ich 
- am 22. Mai in Wuppertal

wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin
==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16.    Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März  in Wuppertal, am 1. Juni  in Hamburg-Harburg und am 12. Juni  in Berlin
================================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé

Zurück