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Thomé Newsletter 07/2020 vom 23.02.2020


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:
1. Rassismus und Nazis entgegentreten ist zwingend notwendig ------------------------------------------------------- Ich möchte zunächst der Opfer des mörderischen Anschlags in Hanau gedenken. Mein Beileid den Angehörigen und Freund*innen. Ihr Tod hinterlässt schmerzliche Lücken.
Es ist notwendig jetzt und überall mit vielen Menschen ein deutliches Signal gegen rechtsradikale, rassistische und antisemitische Hetze zu setzen und für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft einzutreten!

Der Attentäter Tobias R. tötete aus rassistischen Motiven neun Menschen und seine Mutter. Nach dem Terrorakt auf die Synagoge in Halle im letzten Oktober und dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 sind die Morde in Hanau ein weiterer rechtsradikal motivierter Anschlag innerhalb kurzer Zeit.
Erst vor wenigen Tagen ließ der Generalbundesanwalt 12 rechte Terroristen verhaften, die im Verdacht stehen, eine Terrorzelle mit dem Ziel gegründet zu haben, um Anschläge auf Politiker, Asylbewerber und Muslime zu auszuführen und in Deutschland den Bürgerkrieg auszulösen. 
Es ist der These des „verwirrten und psychisch labilen Einzeltäters“ zu widersprechen, denn die Radikalisierung und der Weg bis zur Tat haben ihren Ursprung in einem sich polarisierenden gesellschaftlichen Klima. Ein Klima, erzeugt vor allem durch die rassistische Hetze der AfD, die mit dem Faschisten Bernd Höcke in ihrer ersten Reihe den rechten Attentätern die ideologische Legimitation für ihr Morden liefert. Es ist daher dringend notwendig immer wieder NEIN zu sagen, gegen den von der AfD verbreiteten Rassismus und es ist jegliche Zusammenarbeit mit der AfD abzulehnen. Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland. Wahltaktische Manöver anderer Parteien, die die Stimmen der AfD zur Mehrheitsbeschaffung nutzen, sind inakzeptabel – und zwar auf allen politischen Ebenen!
Ich möchte alle Leser*innen auffordern, gemeinsam, aktiv und unablässig gegen Rassist*innen und Nazis aktiv zu werden. Hier ist breiter, zivilgesellschaftlicher Widerstand erforderlich. 
Deshalb gilt einmal mehr: Wehret den Anfängen und leistet Widerstand!

2.  SG Frankfurt: AsylbLG-Bedarfsstufe 1 statt 2 in Gemeinschaftsunterkünften
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Ein weiteres Sozialgericht (SG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2020; S 30 AY 26/19 ER) hat die sozialrechtliche Zwangsheirat im AsylbLG und die juristische Beschwörung einer philosophisch-metaphysischen  „Schicksalsgemeinschaft“ alleinstehender Leistungsberechtigter in Gemeinschaftsunterkünften als vermutlich verfassungswidrig eingeschätzt. Es hat daher im Eilverfahren vorläufig die Zahlung von Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 statt 2 angeordnet. Es geht im konkreten Fall um eine äthiopische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgestattung in einer Gemeinschaftsunterkunft, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhält.
Mehr im Mail von Claudius Voigt vom 16.02.2020:  https://t1p.de/p54j
3. BSG: Es gilt ein Aufrechnungsverbot für Anwaltskosten----------------------------------------------Jahrelang hatten die Jobcenter eine klare Anweisung der BA: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet.
Dieser rechtswidrigen angeordneten Verwaltungspraxis hat nun das BSG einen Riegel vorgeschoben. Es gilt nun ein Aufrechnungsverbot (Urt. v. 20.2.2020, B 14 AS 17/19 R, B 14 AS 4/19 R, B 14 AS 3/19 R). „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, so zitiert Kaufmann einen Sprecher der BSG.

Diese Verwaltungspraxis hatte zum Ziel dadurch Anwälte von der Übernahme von SGB II-Mandaten abzuhalten, weil sie trotz klarer Rechtslage (Behörde hat im Gewinnensfall die Kosten zu Übernehmen - § 63 SGB X) mussten Anwälte immer damit rechnen, trotz Gewinn auf ihren Kosten hängen zu bleiben.

Damit hat das BSG wieder einmal einer nicht akzeptablen Verwaltungspraxis den Riegel vorzuschieben.  

Dazu in LTO: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bsg-b14as1719r-jobcenter-kostenerstattungsanspruch-aufrechnen-rechtsanwaltsgebuehren-63sgbx/
Und Stefan Sell: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/02/21/rechtsanwaelte-muessen-vom-jobcenter-ihr-geld-bekommen/#more-9524

4.   Zur geplanten Kürzung der Erwerbslosenberatung in NRW
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnt vor größeren Löchern bei Beratung und Unterstützung von Arbeitslosen. „Die angekündigte Einstellung der 79 Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen kommt bei vielen Betroffenen zunächst als Schlag ins Gesicht an“, befürchtet Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW. Mit dem neuen Konzept der Landesregierung würden sich im landesweiten Netz Risse und große Löcher auftun. Die von Minister Karl-Josef Laumann (CDU) so genannte „Abschaffung von Doppelstrukturen“ wäre in diesen Fällen eine „verharmlosende Irreführung“, warnt Lüttig.
Laumann hatte angekündigt, die Förderung der 79 Arbeitslosenzentren (ALZ) einzustellen. Ihre Aufgaben sollen von 73 Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) übernommen werden. Ab 2021 soll es dann – wieder kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) - nur noch eine Angebotsform geben. Ab dann sollen allein Erwerbslosenberatungsstellen mit einem neuen Konzept die Leistungen erbringen, die bisher von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, sich gegenseitig ergänzend und damit flächendeckend, erbracht wurden.
„Erst in der neuen ESF-Förderphase wird sich zeigen, wie viel Fördergeld das Land für die Erwerbslosenberatungsstellen aufbringt“, erklärte Lüttig. Es bestehe die Gefahr, dass in mindestens 15 Kommunen in NRW zukünftig keine Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen vom Land gefördert werden. Diese Arbeitslosenzentren stehen vor dem Aus, wenn nicht alternative Lösungen gefunden werden. „Dann besteht die Gefahr, dass Menschen in prekären Lebenslagen in den Kommunen für ihre Fragen und Nöte keine Anlaufstelle mehr haben“, warnte Lüttig.
Denn Arbeitslosenzentren (ALZ) leisten unabhängige Beratung für alle Menschen in prekären Lebenslagen, sie bieten berufliche Orientierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. „Oft sind sie auch einfach nur ein Treffpunkt mit kostengünstigen oder freien Angeboten zur sozialen Teilhabe gegen Vereinsamung von Menschen in prekären Lebenslagen“, erklärte Josef Lüttig. Und das sei auch wichtig.
Grundsätzlich begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege, dass die Landesregierung weiter unabhängige Beratungsstellen für Menschen in prekären Lebenslagen fördern will. Auch die neue zusätzliche Aufgabe der EBS – Hilfe bei ausbeuterischer Beschäftigung – ist wichtig und zu begrüßen. Dazu müssten aber die Beratungsstellen künftig auch finanziell besser ausgestattet werden. Sinnvoll wäre es auch, die bestehenden Arbeitslosenzentren in das Fortbildungsangebot des Landes einzubeziehen, davon sind die Mitarbeiter von Arbeitslosenzentren derzeit ausgenommen. „Und es braucht einen Plan, wie Angebote fläch
endeckend in NRW erhalten bleiben können“, forderte Lüttig von der Landesregierung.
Quelle: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/presse/ansicht/detail/news/detail/News/freie-wohlfahrtspflege-in-sorge-wegen-der-arbeitslosenzentren/cache/no_cache/
Antrag der Grünen zum Erhalt der unabhängigen Beratung von Langzeitarbeitslosen
Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag „Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslosen ist ein bundesweites Vorbild – Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten!“ in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Interessierte können den Antrag hier herunterladen: https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-7903_Arbeitslosenzentren.pdf



Zur Info: Von Tacheles und weiteren Gruppen ist für Ende März 2020 ein NRW-weites Treffen zu diesem Thema geplant. Dazu werden wir alsbald aufrufen und einladen.


5.    Spannendes BSG Urteil zum Thema Vermögensberücksichtigung
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Das BSG hat entschieden, dass der Verbrauch von Vermögen, welches im Laufe eines Monats zur Schuldentilgung eingesetzt wurde, ab dem Tag des Verbrauchs einen SGB II-Leistungsanspruch auslöst. Denn abweichend von der Einkommensberücksichtigung (vgl § 11 Abs.  2, 3 SGB II) gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip, so dass auch Leistungen ab Monatsmitte bzw, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu gewähren sein können (BSG, Urt. v. 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R)

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Siehe auch: https://de.nachrichten.yahoo.com/erst-schulden-zahlen-dann-hartz-iv-beantragen-162834995.html?

6.   Ratgeber für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt in NRW
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Die Broschüre „Was tun nach einem rechten oder rassistischen Angriff?“ ist in einer aktualisierten und erweiterten Fassung erschienen. Der Ratgeber der Opferberatung Rheinland (OBR) informiert über Handlungsmöglichkeiten und Hilfen für Betroffene, Angehörige und Zeug*innen einer Gewalttat. Er kann kostenlos bestellt werden.
Bei rechter Gewalt handelt es sich oft um rassistisch, antisemitisch, antimuslimisch oder antiziganistisch motivierte Gewalt. Zu den häufig Betroffenen zählen überdies Menschen, die sich „gegen Rechts“ und für Demokratie und Toleranz engagieren, nicht der dominanten heterosexuellen Norm entsprechen, keinen festen Wohnsitz haben oder körperlich bzw. psychisch beeinträchtigt sind. Wer Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, sieht sich aus dem Alltag gerissen und fühlt sich häufig verletzt, ohnmächtig oder verängstigt. Der Ratgeber will helfen, sich nach einer Gewalttat zurechtzufinden. Er zeigt auf, worauf direkt nach einem Angriff zu achten ist, welche Rechte Betroffene haben und welche psychischen Folgen eine Gewalterfahrung haben kann. Die einzelnen Kapitel geben überdies einen Überblick über den Ablauf eines Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens, thematisieren mögliche finanzielle Entschädigungen und informieren über weiterführende Beratungsangebote.
Die Publikation kann kostenlos per Mail (info@opferberatung-rheinland.de) bestellt werden. Institutionen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die den Ratgeber in NRW weiterverteilen, sind herzlich eingeladen, auch größere Stückzahlen zu bestellen. Eine kurze, mehrsprachige und illustrierte Zusammenfassung als Handlungsempfehlung nach rassistisch motivierten Angriffen finden Sie hier https://www.opferberatung-rheinland.de/publikationen/ratgeber-fuer-betroffene/ratgeber-detail/news/k-el-qasem-hg-was-tun-nach-einem-rassistischen-angriff-empfehlungen-fuer-betroffene-duesseldo/


7.       SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
-   25. - 29. Mai  2020     in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020     in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de          
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:             

-     18./19. März  2020        in Leipzig        
-     23./24. März 2020         in Berlin        
-     30./31. März  2020        in Stuttgart   
-     27./28. April 2020         in Wuppertal    
-     04./05. Mai  2020          in Hamburg   (1 Platz frei)          
-     11./12. Mai  2020          in Berlin     
-     18./19. Mai  2020          in Dresden                 
-     08./09. Juni   2020        in Frankfurt          
-     08./09. Juni  2020         in Frankfurt  
-     17./18. Juni 2020          in Hamburg   
-    13./14. Juli  2020           in München
-     23./24.Junli  2020         in Wuppertal    
-    19./20. August 2020       in Saarbrücken
-    31. Aug./01. Sept. 2020  in Bremen  

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt
 -    20./21. April 2020      in Frankfurt                              
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   16. Juni 2020               in Berlin             
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die ersten Fortbildungen biete ich am

-  18. Mai 2020                 in Dresden
-  12. Juni 2020                in Wuppertal
-  22. Juli 2020                in Stuttgart 

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   19. Mai 2020                  in Dresden  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    10. März    2020   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal     
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klient*innen und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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