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Thomé Newsletter 08/2024 vom 03.03.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Populistische und falsche Hetze gegen Erwerbslose und das Bürgergeld
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Seit Monaten wird von der Union bis zur Blöd-Zeitung eine verantwortungslose Stimmungsmache mit falschen Fakten gegen Bürgergeldbeziehende betrieben. Es werden immer wieder Märchen von der bequemen sozialen Hängematte, von grassierendem Sozialmissbrauch und Kündigungswellen von faulen Beschäftigten, die lieber Bürgergeld beziehen würden als zu arbeiten, erzählt.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hat ergeben: „Die Zugänge aus Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II lagen im Jahr 2023 jedoch mit 341.000 Zugängen um 13,7 Prozent bzw. 54.000 Zugängen niedriger als im Jahr 2022. Damit gab es im Jahr 2023, dem Jahr der Einführung des Bürgergeldes, den bislang niedrigsten Zugang an Arbeitslosen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt seit ihrer Einführung im Jahr 2005“. Hier ist die Antwort der BRg nachzulesen: https://t1p.de/gmp5j (Punkt 57, Seite 50)
Ein Artikel dazu: https://t1p.de/15bln und ein Kommentar vom DIW Chef Marcel Fratzscher: https://t1p.de/c57rj

Kommentar dazu: Damit wird klar, dass es sich um eine breit angelegte Fakenews-Kampagne handelt, die seit der Einführung des Bürgergeldes immer wieder bespielt wird und Sozialneid auf Arbeitslose schüren soll. Wenn konservative Kreise sich den rechtspopulistischen Strategien mit Fakenews und Halbwahrheiten bedienen, um Stimmung gegen "die da unten" zu machen, ist dies eine Form von Verrohung des demokratischen Diskurses.
Auch in Wuppertal werden gerne mal solche Unwahrheiten verbreitet, hier zum Nachlesen: https://t1p.de/ko21d



2. institut für finanzdienstleistungen. Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert
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Das institut für finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „(…) Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt.

Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegter Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.

Mehr dazu: https://t1p.de/phrfd


3. Union, FDP & Rechte fordern Einführung der „Bezahlkarte“ für Bürgergeldbeziehende
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Nachdem die Bezahlkarte nun bei den Geflüchteten durchgesetzt wurde, kommen die ersten Forderungen auf, die Bezahlkarte auf Bürgergeldbeziehen auszuweiten. „Missbrauch staatlicher Hilfen würde man so entgegenwirken“. So zB. https://t1p.de/3a9d7

Für Bezahlkarten im Bürgergeld (und überhaupt) gibt es keinen sachlichen und nachvollziehbaren Grund, außer die pure Freude daran, armen Menschen das Leben maximal schwer zu machen, deren Menschenrechte mit Füßen zu treten und sie maximal diskriminieren zu wollen.
Auch dürfte eine Bezahlkartengewährung juristisch nicht haltbar sein.
Dazu eine erfreulich klare und richtige Stellungnahme von dem Geschäftsführer Markus Biercher von der Arbeitsagentur Nord. Hier zu finden: https://t1p.de/sax7q

Hier ist eine absolut klare Position von der Bundesregierung zu erwarten.


4. Bundeszentralamt für Steuern: Mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 besteht Kindergeldanspruch
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das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bestätigt, dass auch mit einem Aufenthaltsrecht allein nach Art. 10 VO 492/2011 ein Kindergeldanspruch besteht. Dies geht aus einem Schreiben der Familienkasse NRW-Ost an das Finanzgericht Münster hervor. Eine allgemeine Information dazu sei momentan „in Vorbereitung“. Das Bundeszentralamt für Steuern ist die Aufsichtsbehörde der Familienkassen und ihnen gegenüber weisungsbefugt.
Weitere Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/c2x87


5. Zum Abschied des Präsidenten des Bundessozialgerichts: Rainer Schlegel
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Manchmal ist es einfach auch gut, dass Amtszeiten enden. Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man sich die Positionen des scheidenden Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, anschaut.
Besonders wenn er, als oberster Sozialrichter, im Abschiedsinterview die 100 % Sanktionen bei sog. „Totalverweigerern“ zu milde findet und noch schärfere Sanktionen auch in die Unterkunftskosten und Mehrbedarfe fordert.
Damit fordert Herr Schlegel das, was das Bundesverfassungsgericht 2019 für verfassungswidrig erklärt hat. Genauso hält er das Bürgergeld für viel zu hoch …
Wenn man sich solche Gedanken anschaut, muss man sich nicht wundern, warum Recht oft für Arme nicht gilt, denn solche Richter sind System Erhalter.  
Hier eine Zusammenfassung außerhalb der Bezahlschranke seines Statements: https://t1p.de/5dwzu


6. Neue Weisung der BA zu § 7 SGB II
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Die BA hat zu § 7 SGB II eine neue Weisung veröffentlicht. Diese war aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere durch die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz notwendig. Die Weisung gibt es hier: https://t1p.de/buca

7. Gute Praxis in Saarbrücken: Ausstellung eines kostenfreien, vorläufigen Personalausweises
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Die Stadtverwaltung Saarbrücken positioniert sich klar und deutlich: Für Wohnungs- und Obdachlose ist es wichtig, dass sie über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, daher gibt es einmalig einen kostenlosen vorläufigen Ausweis.
Die Stellungnahme der Saarbrücker Stadtverwaltung zum Download: https://t1p.de/i1pb4

Grundsätzlich der Saarbrücker Weg ein richtiger Ansatz, nur warum bezieht sich die Gebührenbefreiung nur auf die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises und warum nicht auf jede bedürftige Person im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV?
Auch wenn das OVG Berlin vor vielen Jahren entschieden hat, dass es grundsätzlich zumutbar sei, auf die Centbeträge im Regelsatz verwiesen zu werden, wer sind denn die „bedürftigen“ Personen die in § 1 Abs. 6 PAuswGebV, dort steht:  „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist“.
Hier wäre nach meiner Ansicht der Standpunkt zu vertreten: das alle Personen mit Einkünften unterhalb der Pfändungsfreigrenze, somit auch alle SGB II/SGB XII’er, bedürftig sind und grundsätzlich immer die Gebühren für Personalausweise erlassen bekommen sollen.  


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  25./26. März 2024     als Online-Seminar
-  29./30. April  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq  


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt        

-  22../23. Mai  2024     als Online-Seminar
-  11./12. Juni  April      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  18./19. April  2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

-   18. März – 22. März  2024      als Online-Seminar
-   16. Sept. – 20. Sept. 2024      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu


12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  21. Mai  2024          als Online-Seminar
-  16. Juli  2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n



13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  07. Juni  2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  07. Mai     2024          als Online-Seminar
-  15. Juli      2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Juli    2024          als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  24. Okt.   2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetzt und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

-  10./11. April 2024    als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/y44xf

-  12./13. Juni 2024    als Präsenzseminar in Wuppertal
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/v2vnr

-  08./09. Juli 2024    als Präsenzseminar in München
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/zoo8l

-  27./28. August    als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/yo3ka

 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

-  16. Mai 2024    als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9bwp0

-  23. Sept. 2024    als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/gs1eg

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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