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Thomé Newsletter 10/2021 vom 07.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.  Bundesregierung legt Entwurf des Armuts- und Reichtumsbericht vor: Soziale Spaltung nimmt weiter zu – nicht nur wegen Corona
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Der Bericht zeigt, dass sich die soziale Spaltung immer weiter fortsetzt.  Sowohl die Spreizung der Einkommen feiert neue Höchststände als auch die ungerechte Vermögensverteilung: Die Hälfte der Bevölkerung besitzt nur ein halbes Prozent des Privatvermögens. Der Bericht zeigt auch, dass es kaum noch reale Möglichkeiten gibt, durch Erwerbsarbeit und persönlichen Einsatz einen gesellschaftlichen Aufstieg zu erzielen. Arm bleibt arm, reich bleibt reich und wird reicher. Im Kern genau das was mit der Agenda 2010 -Reform angeschoben und gewollt wurde. 
Auch in der Corona-Pandemie zeigt sich: Während die Zahl und das Vermögen der Millionäre und Milliardäre in Deutschland weiter wächst, haben breite Teile der Bevölkerung massive Reallohnverluste zu beklagen.

Nun der Pari mit den Kernaussagen dazu: „Zu den zentralen Befunden des Berichtsentwurfes zählen die ungleiche Einkommens- und Vermögensentwicklung: “Die obere Hälfte der Verteilung verfügte über 70 Prozent aller Einkommen, die untere Hälfte über 30 Prozent” (S. 44, alle Seitenzahlen beziehen sich auf die Nummerierung des Berichtsentwurfes). Die Vermögen sind sogar noch ungleicher verteilt: “Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen etwa 97,5 Prozent, Personen etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens” (S. 45).
Eine der Kernaussagen des Berichts ist, dass es zu einer fortschreitenden Polarisierung der Einkommens- und Vermögenslagen kommt: “Sowohl die unterste soziale Lage ‘Armut’ als auch die oberste Lage ‘Wohlhabenheit’ sind von Anteilswerten von jeweils 4 Prozent auf 11 bzw. 9,1 Prozent gestiegen, m.a.W.: Haben die Pole der Verteilung Mitte der 1980er Jahre noch 8 Prozent der Bevölkerung umfasst, fanden sich dort im letzten Beobachtungszeitraum 20 Prozent.” (S.130)
Die Verfestigung von Armut ist auch darauf zurückzuführen, dass aus Armut vergleichsweise wenige Wege hinausführen, ebenso wie aus Reichtum, der im Bericht in der Lebenslage "Wohlhabenheit" verortet wird: „Mit Werten von 70,0 Prozent (‚Armut‘), 65,0 Prozent (‚Mitte‘) und 65,5 Prozent (‚Wohlhabenheit‘) waren jeweils etwa zwei Drittel der Personen auch in der Folgeperiode noch in der gleichen sozialen Lage, die sie in der ersten Periode innehatten. Dass aus der ‚Armut‘ heraus nur in geringem Umfang Aufstiege in die ‚Untere Mitte‘ oder gar in Lagen darüber hinaus gelangen, zeigt die hohe Brisanz dieser verfestigten Lage.“ (S.133)


https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/entwurf-des-6-armuts-und-reichtumsberichts-der-bundesregierung/


Ich möchte an der Stelle an eine hervorragende und immer noch zutreffende Analyse von Arno Luik erinnern: Wirtschaft und Politik bauen diesen Staat rücksichtslos um. Was der SPD gestern noch heilig war, ist heute Teufelszeug. Die Reformen zertrümmern das Land — es wird kalt in Deutschland.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1339/ 



2. DCV: Mehrbedarf für digitale Endgeräte für den Schulunterricht nach § 21 SGB II
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Der Caritasverband hat für seine Berater*innen eine Arbeitshilfe zum Mehrbedarf für digitale Endgeräte für den Schulunterricht nach § 21 SGB II erstellt.
Aufgrund der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Änderung des § 21 Abs. 6 SGB II (Härtefallklausel) ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss möglich. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat daraufhin am 01.02.2021 eine fachliche Weisung zum § 21 SGB II zur Übernahme von digitalen Endgeräten zur Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht nach § 21 Absatz 6 SGB II erlassen und klargestellt, dass ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf besteht, soweit Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe auch nicht über ein Darlehen nach § 21 Absatz 6 SGB II i. V. m. § 24 Absatz 1 SGB II zu decken, sondern durch einen Zuschuss.
Falls Ihnen Informationen zugehen, dass es bei der Umsetzung des Anspruchs auf Mehrbedarf Probleme gibt, können Sie eine entsprechende Rückmeldung geben an christiane.kranz@caritas.de, Referat Lebensläufe und Grundsatzfragen, DCV Freiburg
Aus Newsletter Existenzsicherung / Sozialrecht 2/2021
Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: https://t1p.de/ydjx



3.  BMAS zu digitalen Geräten bei Integrations- und Sprachkursen
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Mailstellungnahme zur Förderung von digitalen Geräten bei Teilnehmenden von Integrations- und Sprachkursen.

Die Stellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/1l0k



4.   Kampagne “Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel”
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Einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp für die kommenden sechs Jahre fordert die Kampagne Mietenstopp, die von sechs Kampagnenvertreter*innen (Deutscher Mieterbund, Deutscher Gewerk-schaftsbund, Paritätischer Gesamtverband, 23 Häuser sagen NEIN (Berlin), #ausspekuliert (München) und Recht auf Stadt Köln) vorgestellt wurde.
Quelle und mehr: https://mietenstopp.de



5.  Hessen möchte Einführung von Gerichtsgebühren im Sozialgerichtsprozess / Versuch gescheitert
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Die Schwarz-Grüne hessische Landesregierung hat gefordert Gerichtsgebühren bei „Vielklägern“ einzuführen. Mit dieser Initiative wollte Hessen die Kostenfreiheit im  sozialgerichtlichen Verfahren aushebeln. In der Vergangenheit sind immer wieder von Hessen derartige Initiativen gestartet worden.
Die Gesetzesinitiative fand im Bundesrat am 7.3.201 keine Mehrheit.

Dazu mehr Infos bei der Sozialen Schuldnerberatung in HH: https://t1p.de/942s

Eine gemeinsame Stellungnahme von DAV, SoVD und DGB: https://t1p.de/3br4


Kurzer Kommentar von mir dazu:

Viele Gerichtsverfahren ließen sich vermeiden, wenn die Gesetze besser gemacht werden würden, noch mehr, wenn es eine effektive Rechtsaufsicht für die jeweiligen Sozialleistungsträger  gäbe, die sich nachhaltig um die Einhaltung des Rechts kümmern würde. Die Motivation der Behörden, sich rechtskonform zu verhalten, könnte durch die  Auferlegung von Gerichtskosten und verstärkte Anwendung von Mutwillgebühren gegen Behörden deutlich gesteigert werden. Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts in der Sozialgerichtsbarkeit ließen sich ebenfalls viele Individualklagen vermeiden. Und als Letztes würde die Finanzierung einer wirklichen behördenunabhängigen  Sozialberatung auch dazu führen, dass weniger Klagen eingelegt werden.
Die Gerichtskostenfreiheit in der Sozialgerichtsbarkeit ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates und hat unangetastet zu bleiben!



6. Sperrzeiten im SGB III: Neues Verfahren - neue Rechtsfolgenbelehrungen

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Die bisherige Praxis  für gestaffelte Sperrzeiten (§ 159 Abs. 4 SGB III),  unter anderem für die Ablehnung von Stellenangeboten, wurde vom Bundessozialgericht 2019 beanstandet. 
Neu: Vor Eintritt der zweiten oder dritten Sperrzeit muss die arbeitslose Person einen Bescheid über den Eintritt einer ersten oder zweiten Sperrzeit erhalten. Wird diese nicht vorher verschickt, ist eine längere Sperrzeit nicht möglich. Außerdem wurden für die Rechtsfolgenbelehrungen neue Texte erforderlich, da die alte Form als nicht ausreichend beschieden wurde.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwischenzeitlich ihre Fachlichen Weisungen an die Rechtsprechung angepasst. Die neuen Texte der Rechtsfolgenbelehrungen wurden als Anlage zu den Fachlichen Weisungen veröffentlicht. Ergänzung: Die wichtigen Gründe für Arbeitsaufgabe, Stellenablehnungen usw. wurden beibehalten (ab Pkt. 159.1.2). In der Anlage 6 wurden verschiedene Beispiele zur Prüfung von Sperrzeittatbeständen aufgenommen.
Die Weisung gibt es hier: https://t1p.de/vsoj

7. Neue Weisung zu § 7 SGB II
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Die BA hat die Weisungen zu § 7 SGB II geändert, hier eine Zusammenfassung  der Änderungen durch die BA: https://t1p.de/iefd
Hier die Weisungen zum Download: https://t1p.de/buca


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

-   22./23. Juni 2021         als Online-Seminar
-   19./20. Juli 2021          als Online-Seminar
-   06./07. Sept. 2021       als Online-Seminar
-   18./19. Okt.  2021       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare.html

9. Neue Fortbildung:  Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)
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Diese Fortbildung richtet sich an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht haben und bei denen wir wegen der Fülle der Details irgendwo in der Mitte hängen-geblieben sind und die Lust auf Mehr haben.  Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten Überblick mit kritischem Blick auf die Details und aktuellen Rechtsänderungen haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Diese Fortbildung biete ich erstmalig am
- 07./08. Juni 2021       als Online-Seminar  
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare.html  (und dort derzeit unter Grundlagenseminar verbucht).

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Hier mal eine klare Ansage: wenn sich nicht bald mehr Menschen für die Fortbildung im Mai anmelden, ist diese gestrichen.  Das ist ne mega coole Fortbildung und wird auch allen Teilnehmenden recht gut gefallen.
   
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17. - 21. Mai 2021        Online-Seminar  
-    23. - 27. Aug. 2021       Online-Seminar   

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare.html

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Diese Fortbildung biete ich an:

-   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar 
-   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar 
-   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html



12. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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Dieses neu konzeptionierte Seminar setzt sich mit dem Basic-Wissen der Sozialrechtsberatung auseinander.
Aus der Ausschreibung:

•  Antragstellung, Formlosigkeit, örtliche uns sachliche Zuständigkeit, Interventionspunkte
 Druck machen und Behörde zur schnellen Leistungsgewährung zwingen  
•  Arten des Verwaltungsaktes, mündlich, schriftlich, einmaliger Regelungsgehalt und Dauerver-
   waltungsakt, vorläufige Bewilligung und Änderungsbescheid – Unterschiede und worauf ist zu
   achten
•  Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung der Leistungsberechtigten und Pflichten der
   Behörde
•  Zugang des Bescheides und daraus resultierende Fristen und Handlungsperspektiven
•  Widerspruch, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wiederholte Antragstellung und das
   Überprüfungsverfahren 
•  Alles um Rückforderung, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Ersatzansprüche und
   abschließende Festsetzung. Was sind die Formalien, die Fristen und woraus muss in der
   Beratung geachtet werden

In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   26. Juli 2021        als Online-Seminar
-   31. Aug. 2021      als Online-Seminar
-   05. Nov. 2021      als Online-Seminar
-   03. Dez. 2021      als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://harald-thome.de/seminare.html


13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  10. Sept. 2021        als Online-Seminar
-  25. Okt. 2021         als Online-Seminar
-  22. Nov. 2021        als Online-Seminar
-  20. Dez. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html


14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Diese Fortbildung biete ich an:
-   17. Aug. 2021       als Online-Seminar
-   14. Sept. 2021      als Online-Seminar
-   26. Okt. 2021       als Online-Seminar
-  09. Nov. 2021        als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare.html

15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.


Diese findet statt

-   22. Juli 2021         als Online-Seminar
-   03. Sept. 2021      als Online-Seminar
-   29. Okt. 2021       als Online-Seminar
-   06. Dez. 2021        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html
   


16.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:

-   31. Mai 2021         als Online-Seminar
-   16. Aug. 2021        als Online-Seminar
-   13. Sept. 2021       als Online-Seminar
-  08. Nov. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html

17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen I
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-     01. Juni 2021         als Online-Seminar
-    10. Aug. 2021         als Online-Seminar
-    23. Nov. 2021         als Online-Seminar
-    21. Dez. 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich an:
-  03. Aug. 2021   als Online-Seminar
-  12. Nov. 2021   als Online-Seminar
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html



19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-     07. Mai 2021      als Online-Seminar
-     01. Nov. 2021     als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare.html



 19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

am 3./4. Mai 2021    als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht   


20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021   als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé 

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