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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 12/2022 vom 20.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen
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Im Koalitionsvertrag hieß es noch: "wir setzen alle Sanktionen für ein Jahr aus". Daraus wurde dann im Endeffekt ein „Moratömchen“, welches ab dem 1. des Monats nach Verkündung, also vermutlich ab 1. Mai, bis Ende Dezember 2022 dann gelten soll. Also statt den zuerst angekündigten 12 Monaten dann lediglich sieben Monate gelten soll.

Im verabschiedeten Regierungsentwurf heißt es jetzt: nur die Sanktionen nach § 31a SGB II werden ausgesetzt. Das heißt: die “Meldeversäumnisse”, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.

Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.

Soviel zum Thema "MEHR FORTSCHRITT WAGEN" durch die Ampel. Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht bedarfsdeckende Regelleistungen gezahlt und die Sanktionen abgeschafft werden!

Hier nun der verabschiedete Gesetzestext: https://t1p.de/kk1l2

 

2. Sozialschutzregelungen in § 67 SGB II und § 141 SGB XII auf BWZ bis Dez. 2022 verlängert
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Die Regeln der vereinfachten Antragstellung (Sozialschutzpaket) wurden auf bis Ende Dez. 2022 verlängert. Im Kern bedeutet das, dass die Vermögensprüfung für BWZ’s, die bis Dez. 2022 beginnen ausgesetzt ist und die Angemessenheitsfiktion, insofern sie denn von den Jobcentern/Sozialämtern überhaupt angewendet werden, bei Bewilligungszeiträumen, die bis Dez. 2022 beginnen, weiter angewandt wird. Infos zur Angemessenheitsfiktion: https://t1p.de/4quy6 S. 48.
Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/15264/index.htm



3. Hinweise BMI zu Aufenthaltserlaubnis § 24 Ukraine
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Das BMI hat in einem Schreiben vom 14. März 2022 wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine gegeben. Hier nun eine Zusammenfassung des Schreibens und das Schreiben selbst auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/ah0o


4. Stefan Sell: Energiearmut: Wenn sogar Jobcenter in Berlin Alarm schlagen und dringenden Handlungsbedarf sehen
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Stefan Sell widmet sich in seinem wie immer lesenswertem Blog der Energiearmut und den daraus resultierenden Folgen und der Frage das da dringend etwas getan werden muss. Mehr dazu: https://t1p.de/uy38z



5. Neue Weisung zum Vereinfachten Verfahren aus Anlass der Covid-Pandemie / Weisung zu § 67 SGB II
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 67 SGB II herausgegeben. Diese beinhaltet im Wesentlichen: Geltungsdauer bis Dez. 22. Der Vordruck "Vereinfachter Antrag" (VA) wird zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt. Der stattdessen im Internet und Intranet zur Verfügung stehende Antragsvordruck "Hauptantrag Arbeitslosengeld II" (HA) berücksichtigt die Regelungen des § 67 Absatz 2 bis 4 SGB II. Die Weisung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/buca


6. Unterbringung von Ukraine und sonstigen Flüchtlingen in SGB II/SGB XII – Haushalten
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Immer wieder kommen bei uns Fragen an, welche sozialrechtlichen Folgen die Aufnahme von Geflüchteten in den Haushalt haben. Es ist die Benutzung der Plattform, https://www.unterkunft-ukraine.de/ zu empfehlen

1. Bei Aufnahmen oberhalb von 6 – 8 Wochen bedarf es einer Zustimmung des Vermieters, diese sollte möglichst eingeholt werden.

2. Die vorübergehende Aufnahme von Geflüchteten unterhalb der 6 – 8 Wochen muss von Beziehende von SGB II/SGB XII-Leistungen nicht den Jobcentern/Sozialämtern gemeldet werden. Die Meldepflicht beginnt, wenn eine wesentliche Änderung stattfindet und die Geflüchteten länger als diese 6 – 8 Wochen verbleiben. In diesem Fall wird dann die Miete kopfanteilig auf die Anzahl der Personen im Haushalt aufgeteilt.

3. Die Geflüchteten haben selbst Sozialleistungsansprüche, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen nicht sicherstellen können. Diese sollten beim örtlich zuständigen Sozialamt geltend gemacht werden.

4. Die Geflüchteten müssen sich spätestens nach 90 Tagen polizeilich in der Wohnung anmelden.

5. Keinesfalls darf das Jobcenter / Sozialamt aus der Aufnahme von Geflüchteten eine Bedarfsgemeinschaft bzw. Haushaltsgemeinschaft machen und in der Folge die Regelleistungen bzw. etwaig den Mehrbedarf für Alleinerziehung der aufnehmenden Personen kürzen. Dies wäre erst dann möglich, wenn es sich um eine auf die Dauer ausgelegte Beziehung handelt, von nicht unter einem Jahr des Zusammenlebens.

Ich empfehle, den Sozialbehörden von vorneherein Mitteilung zu machen. Wenn es dann Probleme gibt/geben sollte, rate ich dazu, eine Beratungsstelle, ggf. sogar einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen.



7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
-  21./22. Juli 2022     als Online-Seminar
-  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 


9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar
-   29./30. Aug. 2022          als Online-Seminar
-   21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   16. Juni 2022            als Online-Seminar
-   26./27. Juli 2022       als Online-Seminar
-   28./29. Sept. 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  07. Juni 2022       als Online-Seminar
-  16. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  25. Okt. 2022       als Online-Seminar
-  19. Dez. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   25. Juli 2022        als Online-Seminar
-   31. Aug. 2022      als Online-Seminar
-   21. Okt. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  11. April 2022        als Online-Seminar
-  25. Mai  2022        als Online-Seminar
-  28. Juli 2022          als Online-Seminar
-  28. Okt. 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-  10. Juni 2022         als Online-Seminar
-   24. Okt. 2022        als Online-Seminar
-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  22. Juni  2022      als Online-Seminar
-  01. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  16. Nov. 2022      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


16. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 11./12. April 2022 als Online-Seminar
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 


18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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