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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 15.10.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien! Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!
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In den vergangenen Tagen haben konservative Politiker, aber auch Mitglieder der SPD, wiederholt gefordert, die Visumpflicht für serbische und mazedonische StaatsbürgerInnen, die im Dezember 2009 gelockert wurde, wieder einzuführen. Sie möchten damit den „massiven Zustrom von serbischen und mazedonischen Staatsbürgern“ stoppen. Dabei geht es in erster Linie um Mitglieder der Roma-Minderheit, die seit Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum vermehrt in der EU und anderen Schengener Vertragsstaaten Asyl beantragen. Dagegen haben sich 17 Flüchtlingsorganisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung vom heutigen Tage positioniert, diese gibt es hier: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen2.php?post_id=199


2. Ab Oktober Bürgerkonto für jede Privatperson
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Mit einer veröffentlichten 'Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto' verpflichten sich die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto - sprich: Bürgerkonto - einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit.
Die Selbstverpflichtung zum Bürgerkonto ohne höhere Entgelte ist ein vorbildliches Vorgehen, nähere Infos dazu hier: http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html



3. Geplante SGB XII-Änderungen/Stellungnahme vom Deutschen Verein
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Für das SGB XII sind für nächstes Jahr einige Änderungen geplant, der überwiegende Teil ist eine Bundesfinanzierung des 4. Kapitels, eine deutlich klarere Statistik und nur wenige leistungsrechtliche Änderungen. Dazu der aktuelle Regierungsentwurf http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2012/0455_2D12.pdf und die Stellungnahme des Deutschen Vereins dazu: http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2012/DV%2032-12%20Anderung%20SGB%20XII.pdf


4. Oktober 2012 - Quer rausgekommen
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Die Arbeitslosen(online)zeitung Quer von der ALSO Oldenburg ist rausgekommen, es gibt sie hier zum Download: http://www.also-zentrum.de/seiten/zeitung-quer/downloadbereich.php


5. Wichtiger Erlass des MAIS-NRW zum Bildungs- und Teilhabepaket
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Das Arbeits- und Sozialministerium NRW (MAIS) hat mit dem Datum vom 18. Juli 2012 einen wichtigen Erlass zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket herausgegeben. Das MAIS führt aus, Nachhilfe soll es auch außerhalb von Versetzungsgefahr geben, die Einschränkungen bei Gesamtschulen, Förderschulen und Schuleingangsphase fallen weg, auch soll jetzt Nachhilfe zur Erreichung eines höheren Lernniveaus zum Erlangen einer besseren Schulformempfehlung gewährt werden.
Dieser für NRW gültige Erlass sollte schnellstens NRW –weit bekannt gemacht werden, auch kann auf Grundlage der Rechtsposition des MAIS-NRW eine ähnliche Positionierung in anderen Bundesländern von den Ministerien verlangt werden und sollte mittelbar in den vom MAIS genannten Fällen Nachhilfe beantragt werden. Der MAIS Erlass ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass_BuT_Lernfoerderung_180712.pdf


6. Energiekosten und SGB II
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Letzte Woche haben der DPWV und der Deutsche Mieterbund seine Vorschläge für eine Reform des Wohngeldgesetzes und der Übernahme der Energiekosten im Grundsicherungsbezug dargestellt. Darin wurde herausgearbeitet, dass von 2005 zu 2012 die Stromkosten um 44 % gestiegen sind, die Haushaltsenergiekosten in den Regelsätzen aber nicht. Das Ergebnis ist, immer mehr Haushalte leiden unter „Energiearmut“ oder anders gesagt, Armut aufgrund zu gering bemessener Energie. Die Energiekosten werden sich quasi vom Munde abgespart, um den Lebenssaft nicht abgedreht bzw. wieder angedreht zu bekommen. Daher möchte ich mal einen gewagten juristischen Vorschlag machen, wie man das Problem zwischenzeitlich angehen kann.

Arbeitsthese wäre, man könnte der Auffassung sein, dass bei einer Überschreitung der Haushaltsenergieanteile (z.B. bei einer allein stehenden Person 29,05 €) um in etwa 10 % der maßgeblichen Regelleistungen (= 37,40 €)ein laufender, unabweisbarer Bedarf besteht und das nunmehr ein Übernahmeanspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II für alle Beträge oberhalb der in der Regelleistung vorgesehenen Beträge vorliegt. Zusammengefasst: hat die alleinstehende Person monatlich höhere Haushaltsenergiekosten in Höhe von etwa 66,45 €, müsste ein Anspruch auf Übernahme nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis bestehen. Diesen Weg hat bisher noch keiner vor Gericht versucht, vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Energiepreise (Stichwort steigende EEG-Umlage nächstes Jahr) und der Weigerung Strom-Sozialtarife einzuführen, müssen halt neue Wege gegangen werden. Ich sage keinesfalls, dass das klappt, ich denke aber, dass es versucht werden sollte, daher auf!

DPWV und DMB-Papier zur Energie: http://www.harald-thome.de/media/files/energiekosten_paritaet_mieterbund_10_2012.pdf


7. Minderjährigenhaftungsbeschränkung
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Dann möchte ich noch auf die Regelungen zur Schuldenhaftung aus Zeiten der Minderjährigkeit hinweisen (§ 1629a BGB). Nach dieser vom Bundessozialgericht für anwendbar erklärten Regelungen haften Volljährige nur mit ihrem Vermögen zur Eintritt in die Volljährigkeit, alle anderen Forderungen sind mit Eintritt in die Volljährigkeit erledigt. Formell müsste die Behörde von Amtswegen handeln, materiell sollte eine Einrede formuliert werden. Diese Regelung gilt auch rückwirkend und auch für schon (rechtswidrig) gezahlte Forderungen des Jobcenters aus Zeiten der Minderjährigkeit.

Näheres dazu auf folgenden Webseiten http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/sozialrecht/2012/minderjaehrigenhaftung-bei-rueckforderungen-des-jobcenters.html und http://sozialberatung-kiel.de/2012/04/27/zur-beschrankung-der-minderjahrigenhaftung-im-sgb-ii/


8. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Okt. in Hamburg
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Bei dieser Fortbildung sind noch ein paar Plätze frei, ich biete sie in diesem Jahr letztmalig am 24./25. Okt. in Hamburg an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“, ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


9. SGB II-Grundlagenseminare in Erfurt, Hamburg, Wuppertal und Stuttgart
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Die nächsten SGB II - Grundlagenseminare biete ich am 22./23. Nov. in Erfurt, am 28./29. Nov. in Hamburg, am 3./4. Dez. in Wuppertal und am 10./11. Dez. in Stuttgart an. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


10. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 26./27. Nov. in Berlin und 18. Dez. in Hannover
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr ein- und zweitägig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Nachfolgend wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt (in der zweitägigen). Die Fortbildung biete ich am am 26./27. Nov. in Berlin und am 18. Dez. in Hannover an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger in Wuppertal und Hannover
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Dezember in Wuppertal und am 17. Dez. in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


12. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in HH-Harburg und Dresden
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Mein Kollege Frank Jäger gibt ein Tagesseminar zu den Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII. Diese Fortbildung findet statt am 19. Okt. in Hamburg und am 7. Nov. in Dresden statt. Darin wird ein grundlegender Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1


13. Grundlagenseminar Sozialhilfe am 8./9. Nov. in Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 8./9. Nov. in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter, sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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