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Thomé Newsletter 17/2023 vom 28.05.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:  

 

1. Positioniert euch gegen 30 Jahre Entrechtung von Geflüchteten!
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Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. „Asylkompromiss“, den die vorgenannten Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses „Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelmäßig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere Sozialgerichte festgestellt haben.
Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar.
Ein paar Tage später, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten.

Das AsylbLG gehört abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer unerträglicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr verschärft. Aktuell auch wieder durch geplante Änderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50 namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Aus dem Aufruf:

Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

Der vollständige Aufruf: https://t1p.de/itp93

Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze:  Wie die geplante Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aushöhlt. Download: https://t1p.de/zuixz

Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten
zum Download: https://t1p.de/e92rd

Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r

Geplant ist die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage zu stellen und das geht nicht, hier muss gehandelt werden. Hier muss Position bezogen werden! Dazu möchte ich alle Lesende und demokratisch gesinnten Organisationen auffordern!


2. Referentenentwurf des BMI zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
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Das BMI hat zum Wochenende einen Referent*innenentwurf zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgelegt.
Darin sind einige längst überfällige Verbesserungen bei der Einbürgerung vorgesehen, die auch schon durch die Medien gegangen sind – vor allem die regelmäßige Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Daneben sind aber zum Teil auch erhebliche Verschärfungen enthalten – z. B. zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern.

Besonders drastische Auswirkungen wird die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung gegenüber der jetzigen Rechtslage entfalten. Auch
Menschen mit unverschuldetem Leistungsbezug, also Menschen mit Behinderung,

Rentner*innen, Alleinerziehende, Kranke, prekär Arbeitende, pflegende Angehörige usw., sollen keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung haben.

Anschreiben an die Verbände: https://t1p.de/eucpi
Referentenentwurf: https://t1p.de/w0sf4

GGUA im Kurzformat zum Referentenentwurf: Bundesregierung will keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung für Menschen mit Behinderung,

Rentner*innen, Alleinerziehende, Kranke, prekär Schuftende, pflegende Angehörige usw., Stellungnahme vom 22.5.2023: https://t1p.de/5hh4w


3. Kinderarmut in Deutschland auf Rekordhoch

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Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt, haben gleichzeitig  ein Rekordhoch von Kinderarmut mit 21,3 Prozent. Grade diese Horrorzahl bringt die Spaltung der Gesellschaft wie in einem Brennglas auf den Punkt.

Aus dem Bericht des Paritätischen: “Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.“
Der Bericht des Pari: https://t1p.de/diuf5


4. Inflationsrate im April 2023 voraussichtlich +7,2 % - notwendige Folgen
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Das Bundesamt für Statistik meldet für April 2023 eine Inflationsrate von +7,2 %. Die Kosten für Nahrung sind gleichzeitig um +17,2 % gestiegen, die für Energie um +21,1 %. Für arme Menschen sind das Horrorzahlen, weil das Ende des Geldes im Monat noch schneller erreicht ist. (https://t1p.de/r1k3q).
All das sind die logischen Folgen der Unterfinanzierung.

Die Existenz von Millionen SGB II/SGB XII/AsylbLG-beziehenden Menschen ist nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt. Daher müssen jetzt weitere und dauerhafte Änderungen her.

Zu den notwendigen Maßnahmen:

  • Die erste und wichtigste ist eine Regelleistungserhöhung. Ein „Solidarzuschlag“ von monatlich mind. 100 EUR pro leistungsbeziehende Person.
  • Der Strom muss aus den Regelleistungen raus genommen und den Unterkunftskosten zugeschlagen werden. Überbrückend bis dahin: alle Mehrkosten, die oberhalb des Betrages sind, der im Regelsatz für Strom vorgesehen ist, sollten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II/Abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII übernommen werden (https://t1p.de/sox28)
  • Aufrechnungsmoratorium: für die nächsten zwei Jahre sollte jede Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aus dem laufenden Leistungsbezug gestoppt werden
  • Wohnkostenlückenmoratorium: alle laufenden Kürzungen von Wohnkosten sollten für die Dauer von zwei Jahren gestoppt werden.
  • Einführung eines zusätzlichen Anspruchs für Elektrogroßgeräte und einer Modifikation des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.

Das wären konkrete Maßnahmen, die jetzt und sofort getan werden müssen, um die Lebenssituation von Millionen armer Menschen zu verbessern.


5. Neue Weisung der BA zu § 16k SGB II - Ganzheitliche Betreuung
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Die BA hat nun ihre erste Weisung zur der am 1.7.2023 wirksamen Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k rausgegeben.
Diese gibt es hier: https://t1p.de/buca


6. Bundesverfassungsgericht zum Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit
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Das BVerfG hat in einer lesenswerten Entscheidung vom 23. März 2023, 2 BvR 1507/22 Grundzüge dargelegt, wie Gerichte bei Vollstreckungsschutzanträgen bei anstehenden Räumungen vorzugehen haben.
Umfangreich auf der Seite der LAG Schuldnerberatung in HH: https://t1p.de/tibw0


7. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

Diese KdU Werte sind für viele Betroffene und auch BeraterInnen von enormer Wichtigkeit und die Datenbank zu pflegen ist richtig viel Arbeit. Dabei könnte ich sehr gut Hilfe gebrauchen. Also Freiwillige vor. Wer Richtlinien bzw. MOG-Werte hat, kann die auch über den anonymen Upload oder mit normaler Mail schicken.



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  23./24. Okt. 2023  als Online-Seminar
-  06./07. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  22./23. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  27./28. Nov. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16./17. Okt. 2023       als Online-Seminar
-  13./14. Nov. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

-   20./21. Nov. 2023      als Online-Seminar
-   04./05. Dez. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  21. Sept. 2023    als Online-Seminar

-  14. Dez. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  03. Nov. 2023          als Online-Seminar
-  12. Dez. 2023          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt


-  22. Juni 2023        als Online-Seminar
-  04. Aug. 2023       als Online-Seminar

-  15. Sept. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

 

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   21. Juni 2023        als Online-Seminar

-   18. Aug. 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  01. Dez.   2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München

- 28./28. August 2023 als Online-Seminar

- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut

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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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