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Thomé Newsletter 21/2025 vom 29.06.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Fehlerkorrektur vom letzten Newsletter: Neue Pfändungstabelle ab Juli 2025 verkündet, richtiger Betrag ist nun: 1.555,00 Euro
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Beim Kopieren des Textes in den Newsletter wurde die 1 nicht mitkopiert, so ist es zu dem Fehler gekommen.
Also zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:

- Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 555,00 Euro.

  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro

Weitere Informationen gibt es hier: https://t1p.de/7jx8b


2. Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug? Studie belegt Ausgrenzung
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Knapp zwei Jahre nach der Einführung des Bürgergelds plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergelds gegeben und die Betroffenen selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Sanktionsfrei hat deshalb gemeinsam mit dem Umfrageinstitut Verian die Perspektiven von 1.014 Bürgergeldbeziehenden erhoben – als Gegengewicht zu einer Politik, die lieber über, statt mit Betroffenen spricht.

Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Selbst Grundbedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt: Nur jeder Zweite gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden; insbesondere Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf Essen (54 %). Die überwältigende Mehrheit will arbeiten, hat aber kaum Hoffnungen darauf, eine existenzsichernde Arbeit zu finden. Scham und Angst prägen den Alltag: 42 % schämen sich Bürgergeld zu beziehen, 72 % fürchten weitere Verschärfungen.

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen sanktionsfreien Regelsatz von 813 €, Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang und keine Totalsanktionen.

Mehr: https://t1p.de/l14o9


3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorläufigen Leistungsbewilligung im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt widmet seinem neuen Sozialrecht Justament 06/2025 umfangreich der vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II, die Materialien gibt es hier: https://t1p.de/yjqw2

4. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 28. Juni 2025
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Dazu ein paar Basic-Infos: Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Mehr: https://t1p.de/e3iyr

5. Union fordert schnelle Sozialreformen von der SPD
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Erst wollte Linnemann alle Änderungen im Grundsicherungsrecht in Ruhe und Bedacht angehen, jetzt sollen „sehr zeitnah“ Vorschläge vorgelegt werden. „Es braucht ein System, das Fördern und Fordern in den Mittelpunkt stellt“, Vermögen und Wohnkosten müssten schneller überprüft werden, und Sanktionen konsequent greifen, so die Unionsforderung nun. Mehr: https://t1p.de/ajwpy
Dazu wird in einem weiteren Artikel klargestellt, dass von den „Sozialreformen“ auch die SGB XII-Leistungsbeziehenden betroffen sein werden, denn auch bei denen wird die Änderung der Berechnungsmethode des Regelsatzes durchschlagen, mehr dazu hier: https://t1p.de/ce695

 

6. Notwendige Änderungen im Grundsicherungsrecht SGB II/SGB XII
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Ich möchte an der Stelle noch mal aufzeigen, wo im Grundsicherungsrecht Änderungen notwendig wären und diese in die Diskussion zu geben, besonders wenn die SPD noch einen Hauch von Sozialdemokratie in sich trägt, sollte sie sich diese Punkte genau anschauen.

1. Anpassung der Regelleistungen im SGB II / SGB XII / AsylbLG
Die Regelleistungen müssen angepasst werden. Hier empfiehlt sich die fundiert erarbeitete Höhe von 813 €, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgeschlagen wurde.

2. Änderungen bei den Wohnkosten
Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, noch aus ihren Regelleistungen Mietkosten draufzahlen müssen. Dadurch wird das eigentlich unverfügbare Existenzminimum unterschritten. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich unter: https://t1p.de/ygzhc(unter Punkt 2).
Zudem sollte die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen herausgenommen und den Kosten der Unterkunft (KdU) zugeordnet werden.

3. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für kostenintensive einmalige Bedarfe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2014 die Schaffung zusätzlicher einmaliger Beihilfen gefordert. 2021 wurden diese zwar gesetzlich normiert, jedoch wird in den Weisungen der Fachaufsichtsbehörden ihre Anwendung untersagt. Es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, die diese einmaligen kostenintensiven Beihilfen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig zulässt.

4. Begrenzung von Sanktionen auf maximal 30 Prozent
Wenn Sanktionen als geeignetes Mittel angesehen werden – was sie meiner Meinung nach nicht sind –, dann müssen sie gemäß dem Urteil des BVerfG auf maximal 30 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen sie nicht die Kosten der Unterkunft (KdU) oder die Krankenversicherung einbeziehen.

5. Änderungen bei der vorläufigen Zahlungseinstellung und Entziehung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung
Jobcenter wenden regelmäßig und in vielen Fällen rechtswidrig die vorläufige Zahlungseinstellung an. Dies stellt faktisch eine 100-Prozent-Sanktion bei Unklarheiten dar. Gleichzeitig werden Leistungen von Jobcentern und Sozialämtern wegen geringfügiger Verstöße gegen Mitwirkungspflichten versagt oder entzogen. Diese Verwaltungspraxis muss korrigiert werden.

6. Bürokratieentlastung im Sozialrecht
Der Verein Tacheles hat dazu umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ich möchte mich hier auf die dortigen Vorschläge unter Punkt B beziehen: https://t1p.de/6aizv.

7. Schaffung einer bürgerfreundlichen Verwaltung durch analoge Zugänge
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) baut ihre Angebote im SGB II weitgehend auf digitale Dienste um – mit einer Beschränkung der persönlichen Erreichbarkeit, fehlender E-Mail-Kommunikation und kaum möglichen Telefonaten.
Dadurch werden benachteiligte Bürger*innen ausgeschlossen und die Zusammenarbeit mit Dritten gemäß § 17 Abs. 3 SGB I erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Daher braucht es klar definierte Regelungen für die analoge Kommunikation.

8. Einführung eines Rechtsanspruchs auf behördenunabhängige Beratung
Sozialleistungsträger sind gemäß § 14 SGB I zu einer proaktiven und umfassenden Sozialberatung verpflichtet. Diese wird jedoch in der Praxis von den Behörden nur selten oder gar nicht erbracht.
Da zudem Einsparungen im Sozialbereich geplant sind und behördliche Beratung häufig zulasten der Leistungsbeziehenden geht, ist eine öffentlich finanzierte, behördenunabhängige Sozialberatung unabdingbar.

7. Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen
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Pro Asyl dazu: „Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Das ist kein politischer Kompromiss, das ist ein Bruch mit humanitären Werten und dem Grundrecht auf Familie sowie eine Missachtung des Kindeswohls. Die Maßnahme betrifft insbesondere Frauen und Kinder, denen ein weiterer sicherer Fluchtweg genommen wird – viele werden sich alternativ auf lebensgefährliche Fluchtrouten begeben“, so Alaows weiter.
– ein politischer Akt mit verheerenden Folgen für Tausende Familien.  „Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Mehr: https://t1p.de/jjst5



8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  21./22.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  04./05.  Aug.  2025     als Online-Seminar
-  25./26.  Sept. 2025     als Online-Seminar
-  29./30.  Okt. 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt     

-  30./31.   Juli   2025        als Online-Seminar
-  11./12.   Aug. 2025        als Online-Seminar
-  29./30.   Sept. 2025       als Online-Seminar
-  27./28.   Okt. 2025         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  28./29.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  08./09.  Sept. 2025     als Online-Seminar
-  03./04.  Nov.  2025     als Online-Seminar
-  16./17.  Dez.  2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.

Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

-  18. Juli    2025        als Online-Seminar
-  02. Sept. 2025        als Online-Seminar
-  27. Nov.  2025        als Online-Seminar
-  22. Dez.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1


12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.


Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   15. Sept. - 19. Sept. 2025      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  08. Aug. 2025        als Online-Seminar
-  06. Okt.  2025        als Online-Seminar
-  29. Nov.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  22. Sept.  2025        als Online-Seminar
-  11. Nov. 2025        als Online-Seminar
-  18. Dez.   2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily


15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Juli     2025       als Online-Seminar
-  23. Sept.  2025       als Online-Seminar
-  10. Nov.   2025       als Online-Seminar
-  15. Dez.   2025       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Juli    2025        als Online-Seminar
-  07. Okt.   2025        als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5



17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Okt.    2025      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 20./21. August 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.


-  14. Oktober 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

 

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.

Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.


-  22. September 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

-  03. Dezember 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

 

 

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