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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 24/2023 vom 07.08.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:  


1. Nochmaliger Hinweis: Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
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Ich darf präsentieren: die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.

Herzlichen Dank an alle Mitschreibenden, das Lektorat, den Verlag, den Partner*innen und Kindern und auch ungenannten Menschen, die auf die ein oder andere Art an der Entstehung und Fertigstellung des Leitfadens mitgewirkt haben.

Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.

Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.

Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.

Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g

Und last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl


2. Entwurf für den Bundeshaushalt 2024: Drastische Sozialkürzungen
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Am 5. Juli hat die Bundesregierung den Haushalt für das kommende Jahr und damit drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen beschlossen. Die Pläne zwingen zu massiven Einschnitten bei sozialen Angeboten: von Freiwilligendiensten über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter bis hin zur Unterstützung Arbeitsuchender.

Eine weitere massive Gefährdung der sozialen Infrastruktur vor Ort droht durch die Ausfälle, insbesondere bei den Gewerbesteuern, die das von Bundesfinanzminister Lindner vorgelegte Wachstumschancengesetz bewirken würde. Neben den gravierenden Steuerausfällen bei Bund und Land wären gerade die Kommunen von Steuerausfällen durch dieses Gesetz betroffen. Auf etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich können sich die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren summieren, wird geschätzt. Würde das Gesetz beschlossen, könnten aber noch größere Steuerausfälle die Folge sein. Der Entwurf des Gesetzes liegt bereits vor, er soll bereits am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das gilt es zu verhindern: Die Ausgaben für die Sozialpolitik vor Ort zählen zu den grundlegenden Bedarfen, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Städte und Gemeinden sind vor allem Lebensorte, nicht nur Wirtschaftsstandorte.

Im September beraten Bundestag und Bundesrat über die Pläne


Dazu der Pari:
https://t1p.de/fszji

und eine Einschätzung von Stefan Sell: https://t1p.de/ue0zo


3. Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
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Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.

Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
"Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht allerdings was ganz anderes:  "Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen." https://t1p.de/e0g7e (Seite 59)

Ergänzung: Wenn es zu der ausgewiesenen Kürzung von rd. 700 Mio. Euro bei den Bundesmitteln zu den Unterkunftskosten kommt, wird es zwingend auch zu einer Kürzung des kommunalen Anteils der Unterkunftskosten kommen. Im Jahr 2022 betrugen die Bundeskosten an den KdU 68,8 %, die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 %. Rechnerisch bedeutet dies, die geplante Kürzung umfasst weitere 317 Mio. incl. Den kommunalen KdU-Anteilen, somit stehen Kürzungen im Wert von rd. 1 Milliarde Euro im Raum.

Bewertung: bei den Unterkunftskosten handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen. Eine Kürzung der Zahlsummen bei den KdU dürfte ohne gesetzliche Änderungen schwerlich möglich sein, dafür braucht das Finanzministerium parlamentarische Mehrheiten. Wenn für SPD und Grüne der Koalitionsvertrag noch eine Richtschnur und Handlungsperspektive bedeutet und die SPD für eine Sozialpolitik einsteht, darf es diese Rechtsänderungen und Kürzungen nicht geben.

Insgesamt ist der Haushaltsentwurf alarmierend und ich möchte deshalb die Aufmerksamkeit darauf richten!

Download des Haushaltsentwurf 2024: https://t1p.de/udty6  (6,7 MB)


4. Italien: Regierung streicht Bürgergeld – oder was passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen

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In Italien wurde zum 1. August 2023 das dortige Bürgergeld für 169.000 Familien, mit rd. 250.000 Menschen gestrichen. Weitere Streichungen sollen in diesem und im nächsten Jahr erfolgen.

Umfassende Infos im Labournet: „Die neofaschistische Regierung geht gegen Erwerbslose vor: Italien schafft Bürgergeld ab und schleift Arbeitsrechte“ hier: https://t1p.de/2rms0, aber auch SZ: https://t1p.de/g2h07
Bemerkung dazu: genau das passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen. Daher sollten sich alle die Sympathien mit der AfD und vergleichbarer Parteien und Organisationen haben, klar werden, dass die Interessen der Armen gewiss nicht von der AfD und Co vertreten werden. Ganz im Gegenteil. Die AfD vertritt z.B. „Bürgerarbeit“, bzw. Zwangsarbeit und nach 6 Monaten Leistungsbezug sollten nach ihrer Auffassung nur noch Sachleistungen gewährt werden.  Daher sollten sich Erwerbslose klar machen, dass ihre Interessen gewiss nicht von der AfD vertreten werden. Zudem: Faschist*innen wählt man nicht, in keinem einzigen Fall!


5. Neue Weisungen der BA im SGB II

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Es gibt weitere Weisungen der BA zum SGB II, so zur Meldepflicht nach § 59 SGB II und zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II. Die Weisung gibt es unter den entsprechenden Paragraphen hier zu finden: https://t1p.de/buca

6. Kindergrundsicherung: Gesetzesentwurf soll Anfang August 2023 kommen
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Zur Information: es wird erwartet, dass in der 1. oder 2. Augustwoche  der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung kommen wird.  Wir können gespannt sein, was darin enthalten und vor allem nicht enthalten sein wird.  

7. Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab sofort frei
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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von

Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung (Schwerpunkt SGB II – Bürgergeld und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.

Gerne können auch Nicht-Studierende bei uns ein Praktikum machen oder mitarbeiten.

Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und Erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.

Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.

Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Bürgergeld / Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.


Wir bieten

- Mitarbeit in einem tollen Team
- Kollegiale Beratung und Hilfe
- intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII
- Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene Ideen und Projekte umzusetzen
- Vergütung in Form einer Ehrenamtspauschale


Das solltest Du mitbringen

- Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten
- Empathie und soziale Kompetenz
- Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten
- Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
- Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil

Lust, mehr zu erfahren?

Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

 

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  22./23. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  27./28. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  11./12. Dez. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9- SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu


10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

-   18./19. Dez. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16./17. Okt. 2023       als Online-Seminar (1 Platz)
-  13./14. Nov. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

12. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  14. Dez. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  20. Dez. 2023          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   18. Aug. 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef


15. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

-  20. Dez. 2023          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 28./28. August 2023 als Online-Seminar

- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar

- 27./28. November 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023 als Online-Seminar

- 06. November 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

18. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé



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