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Thomé Newsletter 25/2017 vom 12.07.20172

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Punkten:
1.       Hartz IV bedeutet Langzeitarbeitslosigkeit,  prekäre Beschäftigung und Verelendung
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Im letzten Newsletter ging es um die von rot/grün und Schröder gewollte Schaffung eines  ausgeweiteten Niedriglohnsektors in Deutschland und darüber dass dieser 20 % der Bevölkerung betrifft.
Eine neueste Untersuchung hat ergeben, dass der durchschnittliche ununterbrochene Verbleib im SGB II-Bezug bei 629 Tagen liegt und dass sich diese Verbleibzeit immer mehr ausweitet.
Nach der ursprünglichen Konzeption des Gesetzgebers sollten die Hartz-IV Regelungen  Menschen schneller (durch Aushungern und Entrechtung)  zurück in Arbeit bringen. Doch die Realität sieht einem Zeitungsbericht zufolge deutlich anders aus.
Die Regelbedarfe waren  und sind auf den kurzen Verbleib im Leistungsbezug ausgelegt, da dieser immer länger wird, sind die Regelbedarfe deutlich zu erhöhen.

Infos dazu unter:  http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/hartz-iv-bezieher-immer-laenger-arbeitslos-15100833.html
(Die Anfrage von Sabine Zimmermann, DIE LINKE ist leider nicht veröffentlicht).

Tacheles hat dazu im Feb. 2016 ein strategisches Forderungspapier veröffentlicht, Arbeitstitel: Notwendige Änderungen im SGB II aus Sicht der Leistungsberechtigten, dieses immer noch aktuelle Papier gibt es hier zum Nachlesen:  http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf



2.       Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG
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Tacheles hat nun alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im Vorlageverfahren zu Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.  Diese können jetzt hier zur Gänze nachgelesen werden:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/


3.       Das neue Unterhaltsvorschussrecht
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Zum 01. Juli 2017 wurde das UVG erweitert,  dazu gibt es jetzt die „RichtlinienzurDurchführung desUnterhaltsvorschussgesetzesin der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung“ vom Bundesministeriumfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Richtlinien stehen hier zum Download: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_WoGG_Wpt/UVG_RL_7-2017.pdf
Der Kollege Bernd Eckardt hat die ministeriellen Erkenntnisse  zum UVG in einer neuen Fassung des SOZIALRECHT JUSTAMENT 3/2017 aufgenommen, das gibt es hier:  http://sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2017-Sozialrecht-Justament_korrigiert.pdf


 3. Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen wenn es Leistungen zu Unrecht verweigert hat
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Im  normalen Recht etwas selbstverständliches, jemand schädigt durch Tun oder unterlassenes Tun jemand anderen dann hat der Schädiger für die Kosten aufzukommen.
Im Umgang vieler Jobcenter mit SGB II leistungsbeziehenden Menschen fast schon eine Alltäglichkeit dass Sozialleistungen willkürlich  nicht oder verspätet gezahlt werden und den Betroffenen dadurch wirtschaftliche Schäden entstehen. Seien es Kosten zum Wiederandrehen von Haushaltsenergie, sei es die Kündigung und Räumungsklage einer Wohnung wegen Nichtzahlung der Miete oder Mietschulden oder auch nur regelmäßig unregelmäßige Zahlung. Das hat für die Leistungsberechtigten immense Folgen:  Verlust einer Wohnung, negative Schufaeinträge, Mietschulden in der Bescheinigung des Vormieters, ob Miete regelmäßig gezahlt wurde bis hin zu immensen Geldforderung wie Mietforderungen, gegnerische Anwaltskoste, Energieanstellgebühren ….  

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14 entschieden, dass das Jobcenter die Kosten einer Räumungsklage zu tragen hat, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht die Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt. Die anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen. Im vorliegende Fall hatte das Jobcenter zu Unrecht Leistungen versagt weil der Leistungsberechtigte seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein soll.

Mehr dazu: http://www.jurablogs.com/go/jobcenter-muss-kosten-einer-raeumungsklage-tragen-wenn-es-leistungen-zu-unrecht-verweigert-hat

Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung, welches Willkürhandeln von Jobcentern im vorliegenden Fall einen Riegel vorschiebt und hoffentlich vielen Mut macht sich weiter gegen Willkürhandeln  zur Wehr zu setzen!

4. Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten  unterhalb des Existenzminimums
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Ich wollte darauf hinweisen das mittlerweile schon eine Reihe von Organisationen diese Kampagne mittragen, hier noch mehr der Link dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Ich möchte alle Leser dazu aufzufordern mit ihrer Organisation daran zu beteiligen. Die Unterstützenden Organisationen sind hier (ganz am Ende) zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/


  5.       Nochmal: Völkisches beim SG Berlin? Leistungen für Ausländer nur im Heimatland
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Einige (wenige) Kammern des SG in Berlin haben eine „Widerstandsrechtssprechung“ gegenüber Entscheidungen des BSG entwickelt ...
Tacheles hatte darüber schon mehrfach berichtet.  In der jetzt erschienen  Zeitung
ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht)  ist dazu ein kurzer Artikel erschienen. Den möchte ich der interessierten Leserschaft nicht vorenthalten, er ist auf Seite35 zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Dies_und_das/ANA-ZAR_2017-02_Endfassung.pdf

6. Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung
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Der DV hat diese Handreichung veröffentlich, sie behandelt die folgenden Bereiche der Familienzusammenführung zu geflüchteten Menschen:
1. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz
2. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung
3. Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands
4. Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Kindern 

Alles weitere hier: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/693a66b76b36388cc125814e0038955c/$FILE/handreichung_familienzusammenfuehrung-DV.pdf


7. Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mdk-neue-begutachtungsanleitung-fuer-arbeitsunfaehigkeit_242_417238.html

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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 Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-        am 17./18. Aug.  in Koblenz  
-        am  21./22. Aug.  in Dresden   
-        am 18./19. Okt.   in Wuppertal
-        am 13./14. Nov.  in Frankfurt
-        am 27./28. Nov.  in Berlin
-        am 29./30. Nov.  in Hamburg
-        am 11./12. Dez.   in München
-        am 20./21. Dez.   in Leipzig     
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

9.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-        am 25./26. Sept.  in Wuppertal
-        am 16./17. Okt.   in Augsburg
-        am 06./07. Nov.  in Dresden
-        am 18./19. Dez.   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 16. Nov.    in Stuttgart 
-        am 23. Nov.    in Hannover
-        am 04. Dez.    in Wuppertal  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
-        am 15. Nov.   in Stuttgart
-        am 05. Dez.   in Wuppertal  
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

12. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 23. Okt.    in Wuppertal
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
-        am 08. Sept.        in Wuppertal 
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
 Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Okt.  in Wuppertal 
-        am 24. Nov. in Hannover
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. Nov. in Wuppertal und am 13./14. Nov. in Leipzig 
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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