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Jahresarchiv
Thomé Newsletter 31/2017 vom 04.09.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Überblick: Existenzsicherungsrecht des SGB II (Hartz IV) von Jonny Bruhn-Tripp
============================================
Der Aktivist und Sozialberater Jonny Bruhn-Tripp aus Dortmund, hat die Ergebnisse seiner langjährigen Arbeit in einer 654 Seiten umfassen Grundsatzschrift zusammengefasst. Diese ist in zehn einzelne "Bücher" aufgeteilt, die auch unabhängig voneinander durchgearbeitet werden können.
Er nimmt einmal fundiert das SGB II auseinander, diese gibt es hier zum Download: http://tinyurl.com/ycpe3pwx
2. Neugeborene Kinder von Asylberechtigten und international Schutzberechtigten haben unmittelbar Anspruch auf Hartz IV-Leistungen
=========================================================================
Gängige Verfahrensweise in ganz Deutschland war bisher, dass Eltern mit subsidiärem Schutz oder einem Anerkennungstitel für ihre neugeborenen Kinder einen Asylantrag stellen sollen. Bis diesem stattgegeben wurde, haben bisher die Jobcenter keine Leistungen erbracht, in der Praxis hieß das, über Monate kein Geld zum Leben und keine KdU Anteile für das Kind zu haben.
In Abstimmung mit dem BMI, der Integrationsbeauftragten sowie dem Bundeskanzleramt hat das BMAS am 18.07.2017 zu der vorstehenden Problematik nachfolgende Auffassung mitgeteilt, die bei nächster Gelegenheit in die Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II sowie die Fachlichen Weisungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Loseblattsammlung - zu überführen ist:
„In Deutschland geborene Kinder von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten erhalten entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG. Sie sind nicht nach § 1 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt, sondern nach dem SGB II. Da sie nach Auffassung der Bundesregierung Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 33 AufenthG haben, können sie bereits ab Geburt Leistungen nach dem SGB II erhalten, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ggf. erst mit zeitlicher Verzögerung erteilt wird.
Als Nachweis über die Existenz und Identität des Neugeborenen gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen genügt in diesen Fällen ein Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis der Eltern (die den Jobcentern i.d.R. bereits bekannt sein dürfte) und die Vorlage der Geburtsurkunde für das in Deutschland geborene Kind.“
Das wurde auch schon in die neuen FH’s aufgenommen, diese sind hier zu finden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_7_-_21.08.2017.pdf
Weitere Infos im Infoletter von Claudius Voigt v. 30.08.2017, den gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_30.08.2017.pdf
3. Zu den Neuerungen zur KVdR zum 01.08.2017 / KVdR-Rechner dazu im Netz
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In den vergangenen Newslettern hatte ich über die Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR berichtet (s. NL vom 30/2017 vom 28.08.2017) dort unter Nr. 3 http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2235/
Um eine exakte Prüfung vornehmen zu können, braucht man einen vernünftigen KVdR-Rechner, der die Fristen und die Vorversicherungszeiten errechnen kann.
Im Internet findet man so einen Rechner überhaupt nicht. Weder bei den Krankenkassen, noch bei anderen Sozialverbänden. Klaus Rohsmöller hat einen solchen erstellt und stellt diesen zum Download zur Verfügung. Die Materialien und KVdR-Rechner sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2237/
4. ALG II und Aufwandspauschale für Betreuer
================================
Das BSG hat mit Urteil vom 24. August 2017 - B 4 AS 9/16 R entschieden, dass die Aufwandentschädigung, die für ehrenamtliche Betreuer in einer Summe für das ganze Jahr rückwirkend gezahlt wird, entsprechend des „Monatsprinzips“ zu bereinigen ist.
D.h. im Zuflussmonat werden 200 EUR anrechnungsfrei gestellt (wenn daneben kein Arbeitseinkommen erzielt wird), der Rest wird bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet.
Dieses Urteil ist inhaltlich und systematisch nicht nachvollziehbar und die Begründung, die das BSG abgibt, kann ich nicht teilen. Dies aus folgenden Gründen:
a. Dass die „Aufwandsentschädigung“ überhaupt angerechnet wird, ist schon nicht nachvollziehbar. Sinn und Zweck der Aufwandsentschädigung ist, Entschädigung zu leisten für Aufwendungen, die ehrenamtlichen Betreuer im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit hatten, daher müsste sie nach § 11a Abs. 3 SGB II wegen anderer Zweckidentität anrechnungsfrei sein, da sie nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes dient.
b. Vorliegend handelt es sich bei Hartz IV –Empfängern faktisch um Rückerstattung von aus der Regelleistung vorgeleisteten Beträgen, diese haben immer anrechnungsfrei zu bleiben (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II und in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII.
c. In steuerrechtlicher Hinsicht hat der BFH bereits 2012 entschieden, dass die Pauschalzahlung angesichts ihrer niedrigen Höhe (steuerrechtlich) keine versteckte Vergütung darstellt: https://dejure.org/2012,40309, auch daher hätte das BSG eine Abgrenzung zu den Einkünften aus Arbeit (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II) treffen können und klarstellen können, dass diese zur Gänze anrechnungsfrei zu stellen sind.
d. Im SGB XII sind diese als Jahreseinkünfte zu berechnen (§ 82 Abs. 3 SGB XII iVm §§ 4 Abs. 2 und 8 der VO zu § 82 SGB XII), hier liegt ein deutlicher Verstoß gegen die Gleichbehandlung zweier sehr ähnlicher und vergleichbarer Rechtssysteme vor.
Das BSG hätte genügend Möglichkeit gehabt, in seinem Urteil eine Auslegung von Sinn und Zweck der Vorschrift vorzunehmen und sich nicht am Wortlaut lang zu hangeln. Mit dem Verweis auf eine gesetzgeberische Änderung macht es sich das BSG recht einfach. Es ist daher meiner Auffassung nach nötig, diese Diskussion juristisch, genauso wie politisch zu führen. Mit dieser fatalen Entscheidung schafft das BSG keinen Anreiz ehrenamtlich Betreuungen durchzuführen.
Hier das BSG dazu: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14682
5. Aktionswochen „We’ll come united! - 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift "Solidarität gegen Abschottung - Menschlichkeit gegen Rechtsruck"
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Zwei Wochen vor der Bundestagswahl findet im Rahmen der Aktionswochen „We’ll come united!“ (http://www.welcome-united.org ) am 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift "Solidarität gegen Abschottung - Menschlichkeit gegen Rechtsruck“ statt. Hier der Demoaufruf für den 9.9.: https://treffpunktasyl.org/2017/demo-solidaritaet-gegen-abschottung-menschlichkeit-gegen-rechtsruck/
Mit diesen Aktionswochen soll der rassistischen Diskurs durchbrochen werden, den zu uns geflüchteten Menschen Gehör zu verschafft werden, ihre Interessen und Forderungen aufgegriffen werden die Städte zu echten „Städten der Zuflucht” zu machen.
In Wuppertal gibt es eine Reihe von Aktionen und Aktivitäten in den nächsten drei Wochen, diese sind im Detail hier zu finden: https://wcuwpt.noblogs.org/post/2017/07/30/well-come-united-aktionstage-wuppertal-1-17-9-2017/.
Der Höhepunkt ist die bundesweite Demo am 16. September in Berlin gibt - Wahlkampf von Unten: Bundesweite Parade in Berlin – für gleiche Rechte und gegen Abschiebungen - wozu es auch einen von Wuppertal gecharterten Bus gibt. http://www.welcome-united.org/de/aktuelles/
6. Kampagne: Demonstrationsrecht verteidigen!
Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte
================================================================
Verschiedene demokratische und linke Gruppen und Politiker rufen »zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte« auf. Anlass sind unter anderem die Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit während des G20-Gipfels, Gesetzesverschärfungen und das Vorgehen gegen Journalisten am Rande des Treffens der Regierungsvertreter in Hamburg. »Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen«, heißt es in einem Appell, der unter anderem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Roten Hilfe, gewerkschaftlichen Gliederungen, der Vereinigung Demokratischer Juristen sowie Landesverbänden der Linkspartei unterstützt wird. Teil der Kampagne ist ein für den 7. Oktober in Düsseldorf angesetzter Kongress unter dem Titel »Demonstrationsrecht verteidigen«.
Bestes Beispiel dafür ist der völlig überzogene und militarisierte Polizeieinsatz bei der am Wochenende stattgefundene Demonstration von 400 Menschen in Wurzen (Sachsen), die sich gegen die Nazi-Strukturen in der Region gewendet hat.
Bei dieser Demo wurden x Hundertschaften Polizei aufgefahren, mehrere Wasserwerfer und mit Schnellfeuergewehren ausgestattete SEK Einheiten. Eine solche Polizei-Drohkulisse mit Kriegswaffen ist völlig unverhältnismäßig und ein unmittelbarer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Wer sich ein Bild machen will, dem empfehle ich diesen Artikel: http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/antifa-demo-in-wurzen-100.html
Hier geht es zu der Kampagne und weiteren Details: http://demonstrationsrecht-verteidigen.de/
7. Zum Newsletter selber und Ein- und Austragen von Mailadressen
=================
Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kollegen und Kolleginnen einzutragen. Daher mal grundsätzlich: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist jeder ausgetragen. Eintragen kann sich jeder hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/
Ich habe da schon ständig mit zu tun, weil jeder Kleinkram bei mir angefragt wird. Bitte ein bisschen mehr selbstständig aktiv sein!
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine letzten Grundlagenseminare 2017/2018 hinweisen, diese finden statt:
- am 13./14. Nov. in Frankfurt
- am 27./28. Nov. in Berlin
- am 11./12. Dez. in Wuppertal
- am 20./21. Dez. in Leipzig
Im Jahr 2018 die ersten:
- am 15./16. Jan. in Stuttgart
- am 24./25. Jan. in Augsburg
- am 30./31. Jan. in Hamburg
- am 12./13. Feb. in Frankfurt
- am 15./16. Feb. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 08. Sept. in Wuppertal
an.
Hier sind noch kurzfristige Anmeldungen möglich!
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
----------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. 2018 in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- am 16./17. Okt. in Augsburg
- am 06./07. Nov. in Dresden
- am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 23. Nov. in Hannover
- am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
- am 15. Nov. in Stuttgart
- am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Okt. in Wuppertal
- am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Effektiv arbeiten im Sozialrecht
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. Nov. in Wuppertal und am 13./14. Nov. in Leipzig
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Überblick: Existenzsicherungsrecht des SGB II (Hartz IV) von Jonny Bruhn-Tripp
============================================
Der Aktivist und Sozialberater Jonny Bruhn-Tripp aus Dortmund, hat die Ergebnisse seiner langjährigen Arbeit in einer 654 Seiten umfassen Grundsatzschrift zusammengefasst. Diese ist in zehn einzelne "Bücher" aufgeteilt, die auch unabhängig voneinander durchgearbeitet werden können.
Er nimmt einmal fundiert das SGB II auseinander, diese gibt es hier zum Download: http://tinyurl.com/ycpe3pwx
2. Neugeborene Kinder von Asylberechtigten und international Schutzberechtigten haben unmittelbar Anspruch auf Hartz IV-Leistungen
=========================================================================
Gängige Verfahrensweise in ganz Deutschland war bisher, dass Eltern mit subsidiärem Schutz oder einem Anerkennungstitel für ihre neugeborenen Kinder einen Asylantrag stellen sollen. Bis diesem stattgegeben wurde, haben bisher die Jobcenter keine Leistungen erbracht, in der Praxis hieß das, über Monate kein Geld zum Leben und keine KdU Anteile für das Kind zu haben.
In Abstimmung mit dem BMI, der Integrationsbeauftragten sowie dem Bundeskanzleramt hat das BMAS am 18.07.2017 zu der vorstehenden Problematik nachfolgende Auffassung mitgeteilt, die bei nächster Gelegenheit in die Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II sowie die Fachlichen Weisungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Loseblattsammlung - zu überführen ist:
„In Deutschland geborene Kinder von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten erhalten entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG. Sie sind nicht nach § 1 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt, sondern nach dem SGB II. Da sie nach Auffassung der Bundesregierung Anspruch auf einen Aufenthaltstitel nach § 33 AufenthG haben, können sie bereits ab Geburt Leistungen nach dem SGB II erhalten, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ggf. erst mit zeitlicher Verzögerung erteilt wird.
Als Nachweis über die Existenz und Identität des Neugeborenen gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen genügt in diesen Fällen ein Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis der Eltern (die den Jobcentern i.d.R. bereits bekannt sein dürfte) und die Vorlage der Geburtsurkunde für das in Deutschland geborene Kind.“
Das wurde auch schon in die neuen FH’s aufgenommen, diese sind hier zu finden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_7_-_21.08.2017.pdf
Weitere Infos im Infoletter von Claudius Voigt v. 30.08.2017, den gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_30.08.2017.pdf
3. Zu den Neuerungen zur KVdR zum 01.08.2017 / KVdR-Rechner dazu im Netz
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In den vergangenen Newslettern hatte ich über die Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR berichtet (s. NL vom 30/2017 vom 28.08.2017) dort unter Nr. 3 http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2235/
Um eine exakte Prüfung vornehmen zu können, braucht man einen vernünftigen KVdR-Rechner, der die Fristen und die Vorversicherungszeiten errechnen kann.
Im Internet findet man so einen Rechner überhaupt nicht. Weder bei den Krankenkassen, noch bei anderen Sozialverbänden. Klaus Rohsmöller hat einen solchen erstellt und stellt diesen zum Download zur Verfügung. Die Materialien und KVdR-Rechner sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2237/
4. ALG II und Aufwandspauschale für Betreuer
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Das BSG hat mit Urteil vom 24. August 2017 - B 4 AS 9/16 R entschieden, dass die Aufwandentschädigung, die für ehrenamtliche Betreuer in einer Summe für das ganze Jahr rückwirkend gezahlt wird, entsprechend des „Monatsprinzips“ zu bereinigen ist.
D.h. im Zuflussmonat werden 200 EUR anrechnungsfrei gestellt (wenn daneben kein Arbeitseinkommen erzielt wird), der Rest wird bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet.
Dieses Urteil ist inhaltlich und systematisch nicht nachvollziehbar und die Begründung, die das BSG abgibt, kann ich nicht teilen. Dies aus folgenden Gründen:
a. Dass die „Aufwandsentschädigung“ überhaupt angerechnet wird, ist schon nicht nachvollziehbar. Sinn und Zweck der Aufwandsentschädigung ist, Entschädigung zu leisten für Aufwendungen, die ehrenamtlichen Betreuer im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit hatten, daher müsste sie nach § 11a Abs. 3 SGB II wegen anderer Zweckidentität anrechnungsfrei sein, da sie nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes dient.
b. Vorliegend handelt es sich bei Hartz IV –Empfängern faktisch um Rückerstattung von aus der Regelleistung vorgeleisteten Beträgen, diese haben immer anrechnungsfrei zu bleiben (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II und in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII.
c. In steuerrechtlicher Hinsicht hat der BFH bereits 2012 entschieden, dass die Pauschalzahlung angesichts ihrer niedrigen Höhe (steuerrechtlich) keine versteckte Vergütung darstellt: https://dejure.org/2012,40309, auch daher hätte das BSG eine Abgrenzung zu den Einkünften aus Arbeit (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II) treffen können und klarstellen können, dass diese zur Gänze anrechnungsfrei zu stellen sind.
d. Im SGB XII sind diese als Jahreseinkünfte zu berechnen (§ 82 Abs. 3 SGB XII iVm §§ 4 Abs. 2 und 8 der VO zu § 82 SGB XII), hier liegt ein deutlicher Verstoß gegen die Gleichbehandlung zweier sehr ähnlicher und vergleichbarer Rechtssysteme vor.
Das BSG hätte genügend Möglichkeit gehabt, in seinem Urteil eine Auslegung von Sinn und Zweck der Vorschrift vorzunehmen und sich nicht am Wortlaut lang zu hangeln. Mit dem Verweis auf eine gesetzgeberische Änderung macht es sich das BSG recht einfach. Es ist daher meiner Auffassung nach nötig, diese Diskussion juristisch, genauso wie politisch zu führen. Mit dieser fatalen Entscheidung schafft das BSG keinen Anreiz ehrenamtlich Betreuungen durchzuführen.
Hier das BSG dazu: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14682
5. Aktionswochen „We’ll come united! - 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift "Solidarität gegen Abschottung - Menschlichkeit gegen Rechtsruck"
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Zwei Wochen vor der Bundestagswahl findet im Rahmen der Aktionswochen „We’ll come united!“ (http://www.welcome-united.org ) am 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift "Solidarität gegen Abschottung - Menschlichkeit gegen Rechtsruck“ statt. Hier der Demoaufruf für den 9.9.: https://treffpunktasyl.org/2017/demo-solidaritaet-gegen-abschottung-menschlichkeit-gegen-rechtsruck/
Mit diesen Aktionswochen soll der rassistischen Diskurs durchbrochen werden, den zu uns geflüchteten Menschen Gehör zu verschafft werden, ihre Interessen und Forderungen aufgegriffen werden die Städte zu echten „Städten der Zuflucht” zu machen.
In Wuppertal gibt es eine Reihe von Aktionen und Aktivitäten in den nächsten drei Wochen, diese sind im Detail hier zu finden: https://wcuwpt.noblogs.org/post/2017/07/30/well-come-united-aktionstage-wuppertal-1-17-9-2017/.
Der Höhepunkt ist die bundesweite Demo am 16. September in Berlin gibt - Wahlkampf von Unten: Bundesweite Parade in Berlin – für gleiche Rechte und gegen Abschiebungen - wozu es auch einen von Wuppertal gecharterten Bus gibt. http://www.welcome-united.org/de/aktuelles/
6. Kampagne: Demonstrationsrecht verteidigen!
Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte
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Verschiedene demokratische und linke Gruppen und Politiker rufen »zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte« auf. Anlass sind unter anderem die Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit während des G20-Gipfels, Gesetzesverschärfungen und das Vorgehen gegen Journalisten am Rande des Treffens der Regierungsvertreter in Hamburg. »Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen«, heißt es in einem Appell, der unter anderem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Roten Hilfe, gewerkschaftlichen Gliederungen, der Vereinigung Demokratischer Juristen sowie Landesverbänden der Linkspartei unterstützt wird. Teil der Kampagne ist ein für den 7. Oktober in Düsseldorf angesetzter Kongress unter dem Titel »Demonstrationsrecht verteidigen«.
Bestes Beispiel dafür ist der völlig überzogene und militarisierte Polizeieinsatz bei der am Wochenende stattgefundene Demonstration von 400 Menschen in Wurzen (Sachsen), die sich gegen die Nazi-Strukturen in der Region gewendet hat.
Bei dieser Demo wurden x Hundertschaften Polizei aufgefahren, mehrere Wasserwerfer und mit Schnellfeuergewehren ausgestattete SEK Einheiten. Eine solche Polizei-Drohkulisse mit Kriegswaffen ist völlig unverhältnismäßig und ein unmittelbarer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Wer sich ein Bild machen will, dem empfehle ich diesen Artikel: http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/antifa-demo-in-wurzen-100.html
Hier geht es zu der Kampagne und weiteren Details: http://demonstrationsrecht-verteidigen.de/
7. Zum Newsletter selber und Ein- und Austragen von Mailadressen
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Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kollegen und Kolleginnen einzutragen. Daher mal grundsätzlich: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist jeder ausgetragen. Eintragen kann sich jeder hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/
Ich habe da schon ständig mit zu tun, weil jeder Kleinkram bei mir angefragt wird. Bitte ein bisschen mehr selbstständig aktiv sein!
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine letzten Grundlagenseminare 2017/2018 hinweisen, diese finden statt:
- am 13./14. Nov. in Frankfurt
- am 27./28. Nov. in Berlin
- am 11./12. Dez. in Wuppertal
- am 20./21. Dez. in Leipzig
Im Jahr 2018 die ersten:
- am 15./16. Jan. in Stuttgart
- am 24./25. Jan. in Augsburg
- am 30./31. Jan. in Hamburg
- am 12./13. Feb. in Frankfurt
- am 15./16. Feb. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 08. Sept. in Wuppertal
an.
Hier sind noch kurzfristige Anmeldungen möglich!
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. 2018 in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- am 16./17. Okt. in Augsburg
- am 06./07. Nov. in Dresden
- am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 23. Nov. in Hannover
- am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
- am 15. Nov. in Stuttgart
- am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Okt. in Wuppertal
- am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Effektiv arbeiten im Sozialrecht
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. Nov. in Wuppertal und am 13./14. Nov. in Leipzig
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé