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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 33/2022 vom 28.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Der Pari schlägt Alarm: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
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Die anstehende Regelsatzanpassung zum 1.1.2023 droht ein weiteres Mal zu einer faktischen Kürzung der Leistungen bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen zu werden. Die Paritätische Forschungsstelle hat ermittelt, wie die Regelbedarfe ausfallen, wenn sich die Festlegung der Regelbedarfe 2023 ausschließlich an der aktuell gültigen Anpassungsformel orientiert. Auf der Grundlage mittlerweile vorliegender Daten wird dabei eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent ermittelt. Die Preise steigen aber weiter.  Die Inflation betrug im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bereits 7,5 Prozent. Die Menschen werden immer ärmer.

Detaillierte Infos vom Pari dazu: https://t1p.de/sz1db

Weitere Infos dazu vom Büro Jessica Tatti, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: https://t1p.de/s2hhm



2. Ukrainegeflüchtete: Wichtige Hinweise für die Beratungspraxis - Handlungsbedarf vor dem 31. August!
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Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Geflüchtete ohne Visum rechtmäßig nach Deutschland einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig aufhalten können. Die am 1. September in Kraft tretende Verlängerung der Verordnung enthält aber eine gravierende Verschärfung: der rechtmäßige Aufenthalt gilt dann nur noch für 90 Tage ab dem Tag der Einreise, in dieser Zeit muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, damit sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG).

Für die Praxis ergibt sich daraus erhöhter Beratungs- bzw. sofortiger Handlungsbedarf:

  • Wer bis zum 31. August bereits länger als 90 Tage in Deutschland ist, muss bis spätestens 31.08.2022 noch einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen – ggf. schriftlich. Ansonsten wird die Person ausreisepflichtig.
  • Wenn zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung am 01.09. noch keine 90 Tage vergangen sind, so muss vor dem Ablaufen der 90 Tage ein entsprechender Antrag gestellt werden
  • Wer ab dem 01.09.22 einreist, muss ebenfalls binnen 90 Tagen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.


Weitere Infos hier: https://t1p.de/c7v3b


3. Neue Arbeitshilfe: Sicher ist sicher. Das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen - neue Arbeitshilfe für die Beratungspraxis
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Bei der neu veröffentlichten Publikation, geschrieben von Claudius Voigt (GGUA Münster), handelt es sich und eine weitere Arbeitshilfe für die Beratung von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen. Nach der Veröffentlichung der bereits 4. Auflage der umfassenden Handreichung "Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen" wurde nun in der vorliegenden Broschüre der Schwerpunkt auf das Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gelegt. Dabei handelt es sich um einen sehr guten und sicheren Status, der nur noch in seltenen Ausnahmefällen verloren gehen kann. Mit einem einmal erworbenen Daueraufenthaltsrecht ist nicht nur ein sicherer Aufenthalt verbunden, der auch dann bestehen bleibt, wenn die früheren Voraussetzungen entfallen sollten - es besteht damit auch ein unbedingter Anspruch auf Sozialleistungen oder Kindergeld. Daher hat das Thema eine hohe Relevanz bei der Beratung von Unionsbürger*innen, die bereits länger in Deutschland leben.
Download: https://t1p.de/6ah6o


4. Neue Weisung der BA zu § 11 SGB II
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 11 SGB IUI erlassen, dabei geht es um die Einkommensanrechnung. Einen Überblick über die Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/ld5go

Die Weisung ist unter § 11 SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca


5. Hohe Gas- und Heizkostennachforderungen
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Das BMAS bestätigt eine Presseanfrage, wonach hohe Gas- und Betriebskostennachforderungen im Monat der Fälligkeit einen SGB II-/SGB XII – Leistungsanspruch auslösen können.
Siehe Info in BuzzFeed https://t1p.de/kql27

Dazu haben wir nochmal auf der Tacheles Webseite eine aktuelle Veröffentlichung mit Musterrechnung erstellt: https://t1p.de/cljcb, diese ist ergänzend zu https://t1p.de/8huag


Das BMAS und die BA sind aufgefordert, für solche Anträge einen vereinfachtes Antragsformular zu entwickeln, denn es besteht die Rechtspflicht „den  Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) Des Weiteren besteht die Verpflichtung der Leistungsträger „darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I).
Diese Verpflichtungen können nur durch ein vereinfachtes Antragsverfahren umgesetzt werden, also Herr Heil und Frau Nahles, das zu veranlassen, ist Ihr Job als Arbeitsminister und BA-Chefin.


Hier noch ein Hinweis zur Frage, ob es Sinn macht, die monatlichen Abschläge für Betriebskosten/Heizung hochzusetzen:

Wenn jemand eine eventuelle hohe Nachzahlung sowieso nicht stemmen kann und für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen muss, macht es keinen Sinn, vorher höhere Abschlagszahlungen zu leisten. Denn damit wird der etwaig vom Jobcenter/Sozialamt zu übernehmende Betrag gemindert und es kann passieren, dass gar nichts vom Amt übernommen werden muss. Daher: bitte nicht eine Höhersetzung der Betriebs- oder Heizkosten beantragen, wenn sowieso beabsichtigt ist mit der Nachzahlung zum Jobcenter/Sozialamt zu gehen oder gehen zu müssen.  


6. Interview mit Frank Jäger vom Tacheles zum Bürgergeld
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Dann möchte ich auf Interview mit Frank Jäger verweisen, indem er eine politische Wertung zum Bürgergeld vornimmt, das ist hier zu finden: https://t1p.de/ikdr8



7. Sozialproteste und „heißer Herbst“ und einige Anmerkungen dazu
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Jetzt ist es raus, die Regelleistungen sollen Hungerleistungen werden, noch nicht einmal die Inflationsrate wird damit gedeckt. Diese geht aber durch die Decke. Die Lebenshaltungskosten, die Energie, der Strom sind nicht mehr bezahlbar. Mit der geplanten 4,6 % Steigerung der Regelleistungen sind die Menschen, die SGB XII-, SGB II- oder Asyl-Leistungen beziehen einfach nur abgeschrieben. Es ist ein „Lebenslang“ in Not, Elend und bitterster Armut. Ein Leben in Würde ist bei diesen Hungerregelleistungen nicht mehr möglich oder man kann es auch anders sagen, das ist „Klassenkampf“ von oben.

Entweder wird das weiter akzeptiert oder halt mal nicht mehr.

Es ist Zeit, dass nicht mehr zu akzeptieren, es ist Zeit auf die Straße zu gehen, ein menschenwürdiges Dasein zu fordern. Ein Sofortzuschlag von 100 EUR pro Monat und Kopf im Monat und auf Dauer eine Erhöhung der Regelleistungen auf mind. 600 EUR. Diese Forderungen bestehen seit langem. Besonders der Paritätische erarbeitet diese und begründet sie stetig mit aller Akribie. Jetzt sind aber auch einmal die Betroffenen, die Menschen, die es betrifft gefordert. Das sind fast 7 Millionen Menschen. Verdammt, geht auf die Straße, macht klar, es reicht. UND es ist notwendig eine Umfaierteilung von Oben nach unten zu fordern!

Aber: wenn auf die Straße gegangen wird, dürfen solche Proteste keinesfalls zusammen mit Rechten, Nazis und Antisemit*innen erfolgen. Mit diesen geht man nicht auf die Straße!

Hier muss es eine ganz klare Abgrenzung geben. Es darf mit Rechten und Nazis in keinem Fall ein gemeinsames Handeln geben. Diese verfolgen ihre eigenen Ziele. Eine offene und solidarische Gesellschaft, ist keins davon.

Den Appell, nicht mit Rechten auf die Straße zu gehen, richte ich hier ebenfalls an die Partei DIE LINKE. Wenn diese sich nicht komplett ins politische Abseits katapultieren möchte, darf sie keine Querfront bilden, so wie es Teile der Linken mit Aufrufen zu Montagsdemonstrationen tun. Der Begriff Montagsdemonstrationen ist von den Nazis gekapert worden und da muss es eine 100 % Trennlinie geben: Ohne Ausnahme, kein Schulterschluss mit Nazis!



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Soweit die geplanten Änderungen zum sog. "Bürgergeld" bekannt sind, fließen diese in die Fortbildung mit ein.

-  23./24. Nov. 2022     als Online-Seminar
-  05./06. Dez. 2022     als Online-Seminar
-  23./24. Jan. 2023     als Online-Seminar
-  30./31. Jan. 2023     als Online-Seminar
-  13./14. Feb. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   29./30. Aug. 2022          als Online-Seminar
-   21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar
-   14./15. Dez. 2022          als Online-Seminar
-   23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar
-   27./28. Feb. 2023          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.  

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   28./29. Nov. 2022       als Online-Seminar
-   12./13. Dez. 2022       als Online-Seminar
-   06./07. Feb. 2023       als Online-Seminar
-   15./16. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  19. Dez. 2022      als Online-Seminar
-  15. Feb.  2023      als Online-Seminar
-  20. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   02. Dez. 2022      als Online-Seminar
-   25. Jan.  2023      als Online-Seminar
-   21. Feb. 2023      als Online-Seminar
-   13. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai  2023              als Online-Seminar
-   28. Aug. – 1. Sep. 2023       als Online-Seminar


Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  28. Okt. 2022         als Online-Seminar
-  21. Dez. 2022        als Online-Seminar
-  26. Jan.  2023       als Online-Seminar
-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   24. Okt. 2022        als Online-Seminar
-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar
-   22. Feb. 2023       als Online-Seminar
-   21. März 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. März  2023      als Online-Seminar
-  05. Mai    2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 24./25. Oktober 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar


Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9  



19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 19. September 2022 als Online Seminar
- 28. November 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

 

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