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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 34/2026 vom 04.10.2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG 2027 / Dritte Nullrunde droht

Nach 2025 und 2026 könnte die Summe, die eine alleinstehende Person bekommt, auch im kommenden Jahr unverändert bei 563 Euro bleiben. Entscheidend wird das vom BMAS ursprünglich für den Sommer angekündigte „Regelbedarfsermittlungsgesetz“. Dass es noch immer auf sich warten lässt, hat nach Informationen von Table.Briefings auch mit einem Konflikt zwischen CDU/CSU und SPD über die Höhe der Summe zu tun. Aus der Union gibt es Forderungen nach einer Absenkung, die allerdings mit Blick auf enge Vorgaben aus Karlsruhe verfassungswidrig sein dürfte.

Die Methode, mit der der Regelbedarf berechnen wird, ist umstritten.

Darauf weist der Paritätische in einem Papier hin und bezieht sich auf aus seiner Sicht willkürliche Abschläge bei der Frage, was als „regelbedarfsrelevant“ gilt. Der Regelsatz wird auf Grundlage einer Stichprobe errechnet, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre ermittelt. Mit Einführung des Bürgergelds wurde 2023 ein Mechanismus eingeführt, um die Inflation früher zu berücksichtigen – was in höheren Regelsätzen resultierte. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 wird nicht nur das abgeschafft, sondern auch der sogenannte Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro für Kinder. Dadurch könnte eine Nullrunde de facto sogar eine Kürzung bedeuten.

Aus Table Media: https://t1p.de/cj4tj


Dazu die Studie von Lutz Hausstein „Was der Mensch zum Leben braucht“, der rausarbeitet das der „existenziell unabdingbaren Kosten“ im Regelsatz 659 Eur betragen müssen und mit verfassungsrechtlich vorgeschriebenem soziokulturellen Existenzminimum  999,70 Euro betragen müsste. Die Studie gibt es hier: https://t1p.de/qbtjf


2. Antwort der Bundesregierung zur Thematik Erhöhung der Fahrtkostenpauschalen im SGB II


Tacheles hat vor zwei Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass die seit über zwei Jahrzehnten unveränderten Fahrtkostenpauschalen im SGB II völlig unzureichend sind und endlich an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden müssen. Die Folge ist: Erwerbstätige Leistungsbeziehende müssen notwendige Fahrtkosten teilweise aus ihrem Existenzminimum finanzieren. Das ist sozialpolitisch nicht hinnehmbar und verfassungsrechtlich hoch problematisch. Siehe: https://t1p.de/wag3k

Timon Dzienus von Bündnis 90/Die Grünen hat dies zum Anlass für eine Kleine Anfrage genommen und bei der Bundesregierung nachgefragt, ob eine Anpassung der Fahrtkostenpauschalen vorgesehen ist. Die Antwort lässt sich kurz zusammenfassen: kein Interesse an einer Änderung. Höhere Kosten könnten ja im Einzelfall geltend gemacht werden.

Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/39ges

Kommentar:
Die Bundesregierung zeigt damit einmal mehr: Sie ist keinen Millimeter bereit, auch nur eine minimale Verbesserung für Grundsicherungsleistungsbeziehende vorzunehmen. Im Gegenteil: Die Regelleistungen sollen eingefroren, möglicherweise sogar gekürzt werden. Der Kindersofortzuschlag von 25 EUR soll gestrichen werden. Die Leistungen im SGB II, SGB XII und erst recht im AsylbLG sollen faktisch auf ein bloßes Überleben reduziert werden. Soziokulturelle Teilhabe wird politisch entsorgt.

Das ist kein Versehen, sondern Linie: Grundsicherungsleistungsbeziehende sollen in prekärste Beschäftigung gedrückt werden. Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und soziale Teilhabe treten in den Hintergrund; stattdessen dominieren Sanktionen, Druck und Existenzbedrohung.

Besonders bitter ist dies für Leistungsberechtigte im SGB XII: ältere, kranke und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen, viele von ihnen haben ihr Leben lang gearbeitet, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt. Wenn nun auch bei ihnen die Regelleistungen eingefroren oder gekürzt werden, ist das nicht nur sozialpolitisch kalt, sondern zynisch. Eine solche Politik organisiert Armut und Krankheit im Alter bzw. schnelleres sozialverträgliches Ableben.

Es wird Zeit für Proteste gegen die massivsten Sozialkürzungen seit Bestehen der Bundesrepublik. Ebenso neue Regelsatzklagen gegen die Regelleistungen die 2027 kommen werden.


3. Sozialrecht Justament Oktober 2026

Mit dem Schwerpunkt: Neuregelungen der Vermögensgrenzen im SGB II, beim Kinderzuschlag und geplante Regelungen im Wohngeld.

Download des SJ: https://t1p.de/f1buq


4. Ein erster Entwurf des BMAS für eine Reform der Eingliederungshilfe

Das BMAS hat einen ersten Entwurf zur Reform des Rechts der Eingliederungshilfe veröffentlicht.

Entwurf Reform SGB IX Teil 1: https://t1p.de/6emw4
Entwurf Reform SGB IX Teil 2: https://t1p.de/12vt4

Kommentar Roland Rosenow dazu: „Der Entwurf ist insgesamt deutlich von dem Bestreben geprägt, den Paradigmenwechsel zu personenzentrierten Leistungen, den des BTHG verlangt, zu konterkarieren. Wenn man auf die Jahre seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 zurückblickt, könnte man einwenden: Auch egal. Hält sich doch eh keiner dran. Doch Defaitismus ist verboten. Auch wenn er nicht höchstselbst ins Verderben führt, so leistet er doch einen Beitrag dazu, dass andere das ungestört besorgen können. Erste Anmerkungen zum aktuellen Entwurf einer Reform des SGB IX: https://t1p.de/qjae5


5. Leitfaden SGB II / SGB XII, Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe von A–Z: Nun ist er fertig geschrieben

Mit fünf Monaten Verzögerung ist der Leitfaden nun endlich fertig geschrieben. In dieser Woche gehen die allerletzten Korrekturen der Autor*innen ein; diese werden unverzüglich in den Satz eingearbeitet. Danach geht der Leitfaden endlich in Druck.

Im November 2026 erscheint dann der neue Leitfaden mit insgesamt 1.336 Seiten.

Bestellbar ist er direkt beim Nomos-Verlag: https://t1p.de/y7f3k oder ab November über den Buchhandel.



6. Geplante Änderungen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung

Ein Überblick zu den geplanten massiven Kürzungen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung. Die Änderungen sind ab Ostern 2027 geplant.

Übersicht: https://archive.ph/3ViwN

Pflegeneuordnungsgesetz: https://t1p.de/i7dpb


7. Härtefallregelung beim Zahnersatz


Zahnersatz geht ganz schön ins Geld – nicht nur dann, wenn man sich für die ästhetische Lösung entscheidet, die mehr kostet. Auch bei der Kassenvariante von Krone oder Brücke müssen Versicherte einen Eigenanteil leisten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt derzeit 60 bis 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Ab 2027 sinken diese sogenannten Festzuschüsse auf 50 bis 65 Prozent.

Mehr: https://t1p.de/1z6gq
Dazu eine Fachveröffentlichung von Claudia Mehlhorn: https://t1p.de/0spd4



  1. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:

  • 09./10. Nov.   2026
  • 18./19. Nov.   2026
  • 14./15. Dez.   2026
  • 26./27. Jan.   2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

 


  1. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis


Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

 

Termine:

  • 24./25. Nov.   2026
  • 11./12. Jan.    2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq


  1. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld  

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:
  • 12. - 16. April  2027
  • 13. - 17. Sept. 2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu



  1. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

 

In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.   

Termine:

  • 16./17. Dez.         2026
  • 16./17. Feb.         2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

 

 

  1. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:

  • 08. Dez.  2026
  • 18. Jan.   2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

 

 

  1. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

 

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

 

Termine:

  • 23. Nov.  2026
  • 19. Jan.   2027
  • 12. März  2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

 

 

  1. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

 

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

 

Termine:

  • 07. Dez. 2026
  • 15. Feb. 2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

 

 

  1. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

 

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

 

Termine:

  • 04. Dez.  2026
  • 24. Feb.  2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

 

 

  1. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

 

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

 

Termine:

  • 25. Jan.  2027
  • 02. April  2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

 

 

  1. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

 

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

 

Termine:

  • 16. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1



  1. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

Termin:

  • 05. Feb. 2027

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

 

 

  1. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

 

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

 

Termine:

  1. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

 

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

 

Termine:


  1. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

 

Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

 

Termine:

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé



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