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Thomé Newsletter 35/2022 vom 11.09.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Jetzt sind sie raus, die neuen Regelsätze für 2023
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Gestern sind die für 2023 geplanten Regelsätze bekannt geworden, diese sollen folgende Beträge beinhalten:
RB - Stufe 1 (Alleinstehende)
502 € / vorher 449 €
RB - Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)
451 € / vorher 404 €
RB - Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)
402 € / vorher 360 € (die Höhe ist nicht genannt, aber errechnet)
RB - Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)
420 € / vorher 376 €
RB - Stufe 5 (Kinder zwischen 6 - 13 Jahren)
348 € / vorher 311 €
RB - Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren)
318 € / vorher 285 €
Quelle: https://t1p.de/czyeg
Kurzbewertung: Auch wenn es 53 EUR mehr gibt, bleiben die Regelleistungen Hungerleistungen. Weit unter dem Existenzminimum, weit hinter der Preisentwicklung. Würdevolles Leben und gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht möglich. Besonders nicht für Alte, Kranke und Behinderte, für die die Regelleistungen ein „lebenslang“ mit diesen Hungerleistungen bedeuten. Indikator dafür dürften die hunderttausenden Stromsperren und die überlaufenen Tafeln sein. Die Regelleistungen müssen höher sein! Die 678 EUR, die der Paritätische fordert, sind da realistisch.
Was realpolitisch sofort getan werden kann, soll und muss, ist hier zu finden: Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Moratorium zu Wohnkostenlücken, Aufrechnungsmoratorium und Moratorium zur Eintreibung von Schulden. Zusammengefasst hier: https://t1p.de/s7h34
Um das auch zu sagen: auch wenn die Bundesregierung dem Existenzsicherungssystem nun den neuen Namen Bürgergeld verpassen will, das System bleibt Hartz IV und zwar solange, wie Sanktionen weiter laufen dürfen, damit meine ich auch die 100 % Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung und die vorläufige Leistungsversagung und solange die Regelleistungen einen konstanten Menschenwürdeverstoß darstellen.
2. BAG-SB schlägt Alarm: Energiepauschale von 300 EUR ist pfändbar
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Die BAG-SB sieht die Gefahr, dass die 300 € Energiepauschale gepfändet werden könnte, das betrifft rund sieben Millionen Menschen, weil der Gesetzgeber vergessen hat, die Unpfändbarkeit zu normieren.
Hier müsste im Zweifelsfall ein Pfändungsschutzantrag bei Gericht gestellt werden: , t könnte sie direkt wieder weggenommen werden da.
Musterschreiben der BAG-SB: https://t1p.de/825g0
Ein Artikel in dazu: https://t1p.de/hbuc6
3. Vor Gericht zu höheren Leistungen? Beschluss vom LSG Niedersachsen-Bremen und Vorlageverfahren von VdK und SoVD
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Ich erlaube mir einen Rundbrief von Ulrike Müller, Referentin für Existenzsicherung, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zu zitieren und ihre zutreffende Einschätzung zum Beschluss des LSG Niedersachen Bremen.
Ein Gutachten für den Paritätischen Wohlfahrtsverband hatte schon Anfang des Jahres ergeben, dass die geltenden Leistungen wegen der höheren Inflation zu niedrig und verfassungswidrig sind. Das legt natürlich den Gang vors Gericht nahe. Die Sozialverbände VdK und SoVD tun das auch in Musterverfahren mit einigen ihrer Mitglieder (https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/musterstreitverfahren/85212/sozialverbaende_klagen_gegen_grundsicherung?dscc=ok , https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht) . Andere Betroffene können sich diesen Verfahren zwar nicht direkt anschließen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man einen eigenen Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einlegt und gleichzeitig beantragt, dass das eigene Verfahren solange ruht, bis die Musterverfahren geklärt sind. Dann profitiert man vom juristischen Knowhow der Sozialverbände.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einer aktuellen Entscheidung nun höhere Leistungen abgelehnt (Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.8.2022, L 8 SO 56/22 B ER; Presseerklärung des Gerichts: https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/kein-einklagbarer-inflationsausgleich-fur-sozialhilfeempfanger-214875.html ; vollständige Entscheidung: http://www.herbertmasslau.de/mediapool/5/50745/data/LSG_Celle_-_L_8_SO_56_22_B_ER.pdf ).
Bedeutet das, dass auch die Musterverfahren von SoVD und VdK sinnlos sind? Nein, überhaupt nicht! Die Entscheidung des Landessozialgerichts klingt sehr negativ, enthält aber ein paar konstruktive Ansatzpunkte:
Zunächst muss man sich klarmachen, dass es kein "Urteil" ist, das eine Rechtssache abschließend klärt, sondern ein "Beschluss" in einem Eilrechtsverfahren. Das Gericht hat gar nicht genau gerechnet. In den Musterverfahren der Sozialverbände wird das aber geschehen. Eine abschließende Klärung dauert lange - zu lange für Betroffene, das ist klar. Aber anhängige Gerichtsverfahren mit rechtlich überzeugenden Argumenten erzeugen Druck auf die Politik, das Problem schneller zu lösen und einer Gerichtsentscheidung zuvorzukommen. Auch die Gerichtsverfahren für einen Inflationsausgleich können faktisch so wirken: Sie erzeugen Druck auf die Politik Bundesregierung. Das wird auch in dem aktuellen Beschluss des Landessozialgerichts deutlich:
Das Gericht hat völlig recht, dass es selbst keine höheren Leistungen verordnen kann, sondern diese Frage nur ans Bundesverfassungsgericht weiterleiten könnte. Das Gericht tut das leider nicht, weil es einige Ausgleichsmaßnahmen der Bundesregierung für halbwegs ausreichend hält. Diese Einschätzung ist rechtlich fragwürdig - aber dazu wird es in den Musterverfahren von VdK und SoVD auch viel genauere Berechnungen geben. Dabei wird es gerade um die regelsatz-spezifische Inflation gehen, die die LINKE im Bundestag erfragt hat. Genaue Berechnungen zeigen, dass die Einmalzahlung längst nicht genügt, weil sie die Inflation nicht ausgleicht (s. Begründung zum Antrag der LINKEN "Regelsatz ehrlich berechnen", BT-Drs. 20/1502, https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001502.pdf , S. 3), und weil sie ohnehin hauptsächlich für andere existenznotwendige Zusatzkosten gedacht war, nämlich für Masken und andere Hygienekosten (§ 73 SGB II; BT-Drs. 20/1411, https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001411.pdf , S. 12 und 17/18). Jessica Tatti - die sozialpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag - hatte das schon mehrfach im Bundestag vorgerechnet, z.B. in ihrer Rede zum Einmalzuschlag: https://www.linksfraktion.de/parlament/reden/detail/einmalzahlungen-in-hartz-iv-reichen-nicht-erhoehung-des-regelsatzes-auf-687-euro/ .
Außerdem weist das Landessozialgericht schon auf die Zukunft hin, also auf ein Entlastungspaket und eine Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld. Wenn man das übersetzt, bedeutet es: Wenn solche Maßnahmen nicht kommen, dann werden in Zukunft auch Gerichte anders urteilen. Es gibt wichtige juristische Fragezeichen bei der geltenden Leistungshöhe.
Deshalb können die Verfahren von SoVD und VdK auch nicht nur direkt vor Gericht Erfolg haben, sondern auch indirekt durch den Druck auf die Bundesregierung, den sie entfalten. Weil eine verfassungsgerichtliche Klatsche für die Bundesregierung im Raum steht, muss sich die Bundesregierung ernsthaft mit dem Thema der Leistungshöhe beschäftigen. Dass sich die Bundesregierung im Entlastungspaket (s.o. 1.) überhaupt auf einen besseren Inflationsausgleich und eine Größenordnung von 500 Euro geeinigt hat, ist vielleicht schon Ergebnis dieses Drucks.
Gleichzeitig muss man die Erwartungen realistisch halten: Verfassungsrechtlich geht es nur um einen Inflationsausgleich, nicht um mehr. Eine wirklich Erhöhung muss politisch erkämpft werden.
4. RAV Stellungnahme zum 3. Entlastungspaket: Es geht um die Menschenwürde - Einmalzahlungen sind nicht ausreichend
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Es geht um die Menschenwürde
Es gibt ein Existenzminimum; ein Mindestmaß an Einkommen, was jeder und jedem zusteht, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dieses zu gewährleisten ist zentraler Leitpunkt des Grundgesetzes, Ausgangspunkt sämtlichen staatlichen Handelns. So das Idealbild. Schon das vom Bundesverfassungsgericht als noch zulässig erachtete Minimum dessen, was einer Person im Monat zustehen muss, ermöglicht in der Praxis nur schwer ein menschenwürdiges Leben. Eine Vielzahl der Einkommen – Hartz IV, Mindestlöhne, Renten, Asylbewerberleistungen, BAföG – werden bei den jetzigen Preissteigerungen und den kommenden Gas-, Energie- und Heizkostenrechnungen das Minimum, das allen zusteht, nicht mehr gewährleisten. Mehr hier: https://t1p.de/q33ps
5. BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)
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An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:
“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser “Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden iS des § 22 Abs 8 SGB II sein. Mehr dazu: https://t1p.de/ynt1o
6. Pro Asyl: Frontalangriff auf das europäische Asylrecht
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PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.
In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden – sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.
https://t1p.de/xe2ys
7. Die extreme Rechte: Aufstandsphantasien und die Frage nach der Deutungshoheit
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Hier einfach noch ein bisschen Hintergrund warum ich immer wieder sage: Mit Rechten geht man nicht zusammen auf die Straße. Aus aktuellem Anlass muss ich noch ergänzen: auch wenn es manche Protagonist*innen der Linkspartei wünschen, eine Querfront mit Nazis geht gar nicht!
DGB Hessen-Thüringen: "Halte Deine Umwelt sauber" - nazifrei„ Seit Juli gibt es mittlerweile Debatten um die zu erwartende Proteste rund um eine „Energiekrise“. Die Entstehung einer Protestbewegung ist derzeit noch nicht abzusehen. Dabei werden bereits jetzt Szenarien von „Volksaufständen“ verbreitet, die wenig mit seriöser Analyse zu tun haben, aber der extremen Rechten in die Hände spielen. Extrem rechte Akteur*innen sehnen die Krise herbei und planen aktuell vor allem die Deutungshoheit bei den Protesten zu übernehmen. Seit Sommer 2022 diskutiert die extreme Rechte den zu erwartenden „heißen Herbst“ und ihre damit verbundenen Strategien. Mit der weiteren Zuspitzung der öffentlichen Debatte über zu erwartende Energie-Engpässe verschärfte sich auch die Debatte der extremen Rechten. (…) Am deutlichsten brachte nun der extrem rechte Verleger Götz Kubitschek die Debatten der extremen Rechten in einer Artikelreihe auf den Punkt. (…) Kubitschkes einleitender Text setzt den grundsätzlichen Rahmen für dessen strategische Planungen und ist als Signal an die eigene Szene zu lesen. So schreibt er hier unmissverständlich: „Ein Aufstand ist unumgänglich“. (…) Wer „Aufstände“ fordert, um die „Zerstörung Deutschlands“ zu verhindern, dürfte kaum an Schweigemärsche und Mahnwachen denken…“
Mehr dazu: https://t1p.de/uzjti
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Soweit die geplanten Änderungen zum sog. "Bürgergeld" bekannt sind, fließen diese in die Fortbildung mit ein.
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 30./31. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Feb. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.
Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 06./07. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 15./16. März 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 20. März 2023 als Online-Seminar
- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar (ein Platz)
- 25. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 21. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 13. März 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 14. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 21. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. März 2023 als Online-Seminar
- 05. Mai 2023 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 24./25. Oktober 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 28. November 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So, das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé