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Thomé Newsletter 40/2017 vom 20.11.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.      Die Nicht-Entscheidung des BVerfG zu den Unterkunftskosten
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Das BVerfG hat letzte Woche in drei Fällen seine Beschlüsse zu Unterkunftskosten  veröffentlicht, in zwei Fällen war es eine Verfassungsbeschwerde einer Leistungsbezieherin, dazu der Vorlagebeschluss des SG Mainz. Das BVerfG hat darin festgestellt, dass, wenn es an einer gesetzlichen KdU-Satzung fehlt, ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung der KdU-Bedarfe gemäß der BSG Rechtsprechung nötig sei. Das BVerfG akzeptiert die Warnfunktion der  Kostensenkungsaufforderung und die Kriterien des BSG für ein "schlüssiges Konzept" und wenn es diese nicht gibt, sieht es die Festsetzung der angemessenen KdU nach dem WoGG mit 10 % Sicherheitszuschlag als zulässig an.
Also wurde die bisherige BSG-Rechtsprechung zu „schlüssigen Konzepten“ vom BVerfG damit abgesegnet und für verfassungskonform erklärt.
Das BVerfG hat aber auch betont: Es müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden (Rz 17).
In seinem Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12 hat das BVerfG noch dargestellt, dass "relevante Nachteile" zu prüfen seien, so beispielsweise "auch möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben". Bei der Prüfung des Anordnungsgrundes müsse berücksichtigt werden, "welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Beschwerdeführer gehabt hätte".

In der aktuellen Entscheidung hat es nur noch gesagt, „Besonderheiten des Einzelfalls“, die im vorherigen Beschluss genannten Kriterien sind zur Konkretisierung anzuwenden  und müssen nun im Detail weiter eingefordert und durchgestritten werden.  

Ganz übel war der Leitsatz nicht „jedwede Unterkunft [müsse] im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanziert und Mietkosten unbegrenzt …erstattet werden.“ Diese Aussage hat das BVerfG betoniert und diese wird uns bis zu einer Klarstellung durch das BVerfG immer entgegengehalten werden.

Inhaltlich ist die Entscheidung des BVerfG für eine Vielzahl von Leistungsberechtigten ein Schlag ins Gesicht. So werden beispielsweise in Berlin Monat für Monat 4,7 Mio. EUR vom Jobcenter für KdU nicht übernommen. Das sind  über 56 Mio. EUR in einem Jahr. Das sind aber nur die Wohnkosten, die das JC nach einer Kostensenkungsaufforderung nicht übernimmt. Es fehlen die Wohnkosten von den Haushalten, die von vorn herein in zu teure Wohnungen ziehen. In Berlin ist davon auszugehen, dass dieser Teil doppelt so hoch ist. Alleine diese Zahl beweist, dass die Festlegung auf die BSG-Rechtsprechung zu „schlüssigen Konzepten“ überholt ist und modifiziert werden muss. Hier wäre deutlich mehr Einsicht in die konkreten Probleme der fast 7 Mio. SGB II – Leistungsberechtigten zu wünschen gewesen und nicht nur BVerfG-rechtliche  Einsicht in die finanzielle Belastungen der Kommunen. Oder anders: 43,53 % aller BG’s in Berlin leben in Wohnungen, deren Preis sich oberhalb der örtlichen MOG befindet, Näheres dazu hier: http://tinyurl.com/yclthdxb


Mit den BVerfG – Beschlüssen hat die Auseinandersetzung um die Frage, wie die Angemessenheit von Aufwendungen der Unterkunft seitens des Gesetzgebers geregelt sein muss, ein vorläufiges Ende gefunden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-096.html
Eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos und der Vorlagebeschluss des SG Mainz wurde als unzulässig zurückgewiesen. Das heißt, dass bis auf weiteres die Rechtsprechung der Tatsacheninstanzen jeweils über die Schlüssigkeit von Konzepten entscheiden bzw. selbst schlüssig ermitteln muss.
Es geht also darum konkrete "schlüssige Konzepte" kritisch zu beleuchten und methodische Fehler aufzudecken und die Anwendung  des Einzelfallgrundsatzes einzufordern. Auf der Straße, in den Parlamenten, bei Gericht. Die Konsequenzen werden grade auch von anderer Seite deutlich, die Zahl der Wohnungslosen hat sich verdoppelt.

Dann noch ganz frisch reingekommen eine Einschätzung von  Roland Rosenow zu den Beschlüssen des BVerfG: http://www.srif.de/meldung/nicht-entscheidungen-aus-karlsruhe-zu-den-kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii.html

Dazu auch lesenswert, Stefan Sell  zur Nicht-Entscheidung des BVerfG „das Bundesverfassungsgericht hat wie gesagt die Akte für sich selbst geschlossen - was die Grundsatzfrage der "Angemessenheit" angeht“:
 https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/11/das-bundesverfassungsgericht-und-die-wohnkosten-sgb2.html

Hier zur BVerfG PM und dort zu den Beschlüssen: http://tinyurl.com/ybjg9o6z



2.       Rüdiger Böker: Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs für 2011 – 2012 – 2013 – 2014 – 2015 – 2016 – 2017 – 2018
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Der Kollege Rüdiger Böker hat die Aufteilung Regelbedarfe der letzten Jahre und natürlich auch für das Jahr 2018 gemacht. Die Aufteilung gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Boeker-Aufteilung-RB_2018_nach-EVS-Abteilungen.pdf
Hier noch die Veröffentlichung der RB für das nächste Jahr im Bundesgesetzplatt: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/RBSFV_2018.pdf



3.       Bundesweite Kampagne gegen die Aufrechnung der Wohnungsbeschaffungskosten
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Diese Kampagne ist jetzt vom bundesweiten Bündnis „Auf Recht Bestehen“ aufgegriffen worden und es gab von diesem Bündnis einen Brief an die Bundestagsfraktionen und Parteien. Den Brief an die Parteien gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Schreiben_Mietkautionen_Auf_Recht_Bestehen.pdf




4.       LSG NRW:  Auch per E-Mail kann ein wirksamer Antrag gestellt werden
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Das LSG NRW setzt sich in dem rechtskräftigen Urteil  (v. 14.09.2017-L19 AS 360/17) intensiv mit den Formen der Antragstellung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass mit einer  E-Mail ein wirksamer Antrag gestellt werden kann und es dabei keiner Eingangsbestätigung der Gegenseite bedarf. Ein lesenswertes und beachtenswertes Urteil: http://tinyurl.com/ya86wds6


5.       Kritik an den Werten der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2018
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„Leider gar kein Anlass zum Jubeln!“ kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 € monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben und zwar um stolze 400 € je Stufe. Mehr dazu hier:  https://www.djb.de/Kom-u-AS/K2/pm17-38/


6.       Rentenpolitik mal anders, am Beispiel Dänemark
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Manchmal soll ein Blick über die Landesgrenze helfen: Wer seit dem 15. Lebensjahr mindestens drei Jahre lang in Dänemark gewohnt hat, bekommt beim Renteneintritt die Volksrente, die sich aus einem Grundbetrag und der Rentenzulage errechnet. Nach 40 in Dänemark verbrachten Jahren ist der volle Anspruch von umgerechnet rund 1.600 Euro im Monat erreicht. Mehr dazu hier: https://publik.verdi.de/2017/ausgabe-07/spezial/generationen/seite-17/A0
Ein ähnliches Rentenmodel ist auch für Deutschland zu fordern und nicht noch Rente unterhalb des SGB II(SGB XII-Bedarfes, wie es leider für eine Vielzahl prekär Beschäftigter, Frauen und Alleinerziehender bittere Armutsrealität ist und wird.

7.       Ein- und Austragen im Newsletter
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Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kollegen und Kolleginnen einzutragen. Daher mal grundsätzlich: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist jeder ausgetragen. Eintragen kann sich jeder hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/ 


8.      Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminaren frei.
Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:
   
-     am 24./25. Jan.        in Augsburg      
-     am 30./31. Jan.        in Hamburg  (1 Platz frei)    
-     am 12./13. Feb.        in Frankfurt      
-     am 15./16.  Feb.       in Wuppertal     
-     am 26./27. Feb.        in Berlin 
-     am 09./10. April      in Dresden  
-     am 17./18. Mai        in Hamburg
-          am 22./23. Mai        in Stuttgart 
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

9.  SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Nov.  in Hannover (noch Anmeldungen  möglich)
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  .

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       am 18./19. Dez.  in Berlin  
-       am 21./22. Feb.   in Hamburg    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


11. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März        in Wuppertal
- am 28.Mai – 01.Juni    in Berlin
- am 27. - 31. Aug.         in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 
12. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und das die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 09. Jan. 2018       in Wuppertal
- am 28. Feb. 2018      in Berlin   
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
-        am 05. Dez.    in Wuppertal 
-        am 29. Jan.     in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de    
14. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
-      am  01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:  http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/


15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal ================================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé


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