Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Thomé Newsletter 40/2023 vom 03.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

 

1. Spenden für Tacheles / Da muss noch was passieren
----------------------------------
Ich hatte im letzten Newsletter zu Spenden für Tacheles aufgerufen. Dazu gab es selbstverständlich Spenden. An alle SpenderInnen und Spender dafür ein herzliches Dankeschön. Ihr seid großartig!

Allerdings: die Spendenhöhe reicht bei weitem nicht aus, unseren Finanzbedarf im kommenden Jahr zu decken. Wir werden im kommenden Jahr massiv gegen die geplanten Kürzungen im Sozialbereich mobilisieren müssen, wir müssen die Eigenanteile zur Erweiterung von Tacheles um 75 qm, drei Büroräume und ein Beratungszimmer, finanzieren und den weiteren Aufbau des Sozialportal.net, um die großen Projekte zu nennen. Genauso natürlich die bestehende Arbeit fortsetzen. Tacheles baut da derzeit noch ausschließlich auf eure Spenden.
Sehr viele Menschen nutzen die Infos und das knowhow von Tacheles und mir. Um diesen fortzusetzen ist jetzt EURE Unterstützung gefragt.

Tacheles benötigt jetzt EURE Hilfe: Spendenaufruf für Tacheles

Das Jahresende nähert sich, es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Der Verein Tacheles wurde im Februar 1994 aus einer Betroffeneninitiative von Sozialleistungsbeziehenden gegründet und existiert also seit fast 30 Jahren. Seitdem führen wir Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Im letzten Jahr haben wir rund 1000 Beratungsanfragen vor Ort beraten. Außerdem bieten wir wöchentlich eine bundesweite Telefonberatung an, ebenso kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen.

Der Verein Tacheles konfrontiert außerdem die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen und fordert Änderungen ein.

Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, schreibt Fachstellungnahmen in den Gesetzgebungsverfahren und macht immer wieder Vorschläge zur Verbesserung der Lage einkommensschwacher Menschen.

Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und war am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Im Jahr 2023 standen folgende großen Projekte an:

Um mal die größeren Projekte zu nennen.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. All diese Tätigkeiten erfolgen ohne öffentliche Förderung. Tacheles finanziert sich durch Spenden und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, so Newsletteranzeigen, gewerbliche Einträge im Adressverzeichnis und durch das Betreiben eines Cafés.

Auch die umfangreiche und hoch qualifizierte Beratungsarbeit wird seit Jahrzehnten durch Selbstausbeutung und weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Um diese Arbeit fortzusetzen, brauchen wir Solidarität und Unterstützung, und zwar EURE!

Daher möchten und müssen wir dazu auffordern, unterstützt Tacheles. Wir brauchen Eure Spenden, um diese Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g


Wir hoffen auf und benötigen Eure Unterstützung!


2. Zu von FDP und CDU/CSU geforderten Kürzungen im Bürgergeld /
Hände weg vom Sozialstaat!
------------------------------------------------------------------------------------------
FDP und CDU fordern nun Sozialkürzungen, allen voran im Bürgergeld, im großen Stil. Wenn es nach den Herrn Lindner, Merz und Herr Söder geht, möchten sie die SGB II und SGB XII – Regelleistungen kürzen bzw. die 12 Prozenterhöhung im Jahr 2024 verhindern. Begründet wird das mit dem Haushaltsloch. Kein Gedanke daran, wie fehlende Einkünfte durch höhere Steuern oder weniger Steuergeschenke an Wohlhabende kompensiert werden könnten. Umverteilung von oben nach unten soll es nicht geben. Stattdessen Umverteilung von unten nach oben durch Sozialkürzungen. Mit dieser Kampagne wollen diese Herren vor allem Ressentiments gegen arme Menschen schüren und ein Klima von arm gegen reich schaffen.
Inhaltlich werden diese Populisten mit ihrer Kampagne nicht durchkommen, die Regelungen zur Erhöhung vom Bürgergeld sind längst durch das parlamentarische Verfahren durch. Das BVerfG hat sie als „unverfügbar“ eingestuft. Mit der Hetze soll von Forderungen auf Steuererhöhungen und Abschaffung von Privilegien abgelenkt werden. Außerdem vergiften die Herren mit dieser und all ihren Kampagnen der letzten Monate das gesellschaftliche Klima weiter, sie zündeln und schaffen gesellschaftliche Spaltung und rassistische Ressentiments. Sie wollen aber auch die von Existenzsicherungsleistungen abhängigen Menschen in bitterste Armut stürzen. Die neofaschistische Ministerpräsidentin Melonie in Italien macht durch die Streichung des dortigen Bürgergeldes vor, was kommen kann.  

Siehe in NTV: https://t1p.de/6igj9, in der FAZ: https://t1p.de/fmjrh und im Stern: https://t1p.de/oks7r

Dieser Strategie müssen wir uns entgegenstellen, die Herren müssen sehen, dass der demokratische und verantwortliche Teil der Gesellschaft sich dagegen stellt. Das bedeutet, es sind Proteste notwendig. Immer dann, wenn diese Parteien öffentliche Veranstaltungen durchführen, bei Weihnachtsfeiern, vor ihren Parteibüros, in den Innenstädten, immer muss Protest sichtbar sein!

Das sollte angepackt werden, das ist jetzt notwendig, um sich dieser Strategie entgegenzustellen.


3. Wohnkostenlücke 2022
-----------------------------------
Unter Wohnkostenlücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu verstehen. Im Jahr 2022 beliefen sich die nicht übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung auf 382 Millionen Euro. Die durchschnittliche Differenz in den Haushalt, in denen nicht die kompletten Wohnkosten übernommen wurden, betrug 101 Euro. Im Jahr 2021 betrug diese Zahl noch 91 Euro. Also wurde die Höhe der nicht berücksichtigten KdU H nochmal um mehr als 10 % gesteigert. Insgesamt wurden bei 338 000 BGs die KdU nicht vollständig übernommen.

Dazu ein paar Detailzahlen:
in folgenden Bundesländern gab es die höchsten Nichtübernahmequoten in % und den durchschnittlichen Beträgen

Bayern                                  17,82 %                     120,44 EUR
Rheinland-Pfalz                    17,33 %                     90,97 EUR
Baden-Württemberg           15,48 %                     93,03 EUR
Berlin                                   14,91 %                   148,67 EUR
Niedersachsen                    14,59 %                     92,63 EUR
(Beträge entnommen Tabelle 1 Spalte 7)

Von den Kommunen her ist das Jobcenter Ebersberg mit 235,05 EUR durchschnittlich nicht übernommenen KDU am heftigsten, gefolgt von München Stadt mit 210,44 EUR, Dachau mit 204,61 EUR, Fürstenfeldbruck mit 198,79 EUR, Saalfeld-Rudolfstadt mit 177,62 EUR und dann Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf mit 176,18 EUR (Beträge entnommen Tabelle 1 Spalte 8).

Das bedeutet, diese nicht übernommenen Beträge, müssen von den SGB II-Leistungsbeziehenden selbst gezahlt werden. Bei den jeweils genannten Beträgen handelt es sich um Durchschnittsbeträge, in Einzelfällen ist also der von den Leistungsbeziehenden zu tragende Betrag auch mal deutlich höher als der Durchschnittsbetrag.

Diese Wohnkostenlücke wurde von der Linkspartei im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt, die Antwort der Bundesregierung umfasst 113 Seiten, es können da alle Werte pro Jobcenter nachgeschaut werden. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/oxm2l

Bemerkung zu den Zahlen:
Diese Zahlen zur Wohnkostenlücke bringen einen sozialpolitischen Skandal zum Ausdruck. Das Gesetz bestimmt die Übernahme von „Unterkunftskosten und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit angemessen, so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Diese Horrorzahlen offenbaren, dass sich die Verwaltungsrealität mit ihren örtlichen Mietobergrenzen, also den Angemessenheitsgrenzen, vom Wohnungsmarkt entfernt hat. Hier bedarf es in jedem Jobcenter, in dem mehr als 20 % der Regelleistung = 100 EUR durchschnittlich an KdU nicht übernommen wurden, sofort ein Aussetzen der Mietkürzungen und eine Neufestsetzung der Mietobergrenze orientiert an den Angebotsmieten.



4. Das Jobcenter Wuppertal – seit langem nicht mehr up to date
----------------------------------------------------
Manchmal lohnt es sich, Leistungsbescheide genauer zu lesen. Auch die allgemeinen, von Textbausteinen und Paragraphen geprägten Bleiwüsten der Behördenpost verwandeln sich zuweilen für sachkundige Lesende in eine spannende Zeitreise durch die Rechtsgeschichte .... so auch beim Jobcenter Wuppertal. Das erlässt auch noch über vier Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bescheide mit falschen Rechtsfolgenbelehrungen
Offensichtlich möchte man dort Bürgergeld beziehende Leistungsberechtigte weiterhin unter Androhung des völligen Entzugs von Leistungen zum Lebensunterhalt unter Druck setzen, als hätte es die BVerfG-Entscheidung und die Gesetzesänderung nicht gegeben.

Der Verein Tacheles hat wegen der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung am 29.11.2023 eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters und dem Fachreferatsleiter eingelegt. Tacheles ist gespannt, ob es eine zeitnahe Korrektur gibt und wie das jahrelange Versäumnis begründet bzw. gerechtfertigt werden wird, auch wurde das Jobcenter gefragt, wieviel hunderttausend rechtswidrige Bescheide es erlassen hat.

Details zum Nachlesen auf der Tsachelesseite: https://t1p.de/a78td


5. RAV: Präsenz- und Onlineveranstaltung am 7.12.: Mehr als diskussionswürdig: Die Reform des Europäischen Asylsystems

-----------------------------------------------------------
Der RAV hat eine hochkarätig besetzte Veranstaltung im Angebot:

Am 7.12.23 um 18 h: Mehr als diskussionswürdig: Die Reform des Europäischen Asylsystems

Am 8.6.23 hat sich der EU-Innenrat auf tiefgreifende Reformen und Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Die Reformvorschläge befinden sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren und werden im Falle ihrer Verabschiedung weitreichende Folgen für Schutzsuchende in Europa haben. Angesichts der Vielzahl an geplanten Neuregelungen herrscht weitgehend noch Unkenntnis über deren Details und was diese in der Praxis bedeuten können.

Welche Konsequenzen die GEAS-Reform für die Menschenrechte von Schutzsuchenden haben und inwieweit die Vorschläge im Widerspruch zu internationalem Recht stehen, wollen wir am erörtern.

Ausschreibung und Zugang hier: https://t1p.de/wk0dn

6. Empfehlungen für Ländererlasse zu den §§ 25a und b AufenthG
--------------------------------------------------
Basierend auf der langjährigen Erfahrung in der Arbeit in den WIR-Netzwerken sowie den Vorgängerprogrammen zur beruflichen Integration von Geflüchteten haben die Autor*innen in diesem Papier Empfehlungen für Ländererlasse zu §§ 25a und b AufenthG verfasst. Die meisten Empfehlungen beruhen auf bereits bestehenden Regelungen in den Bundesländern und obergerichtlichen Entscheidungen.

Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25a und b AufenthG in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Um der Intention des Gesetzgebers nachzukommen und im Sinne einer einheitlichen Praxis sind nach Ansicht der Autor*innen die folgenden Punkte klarzustellen. Download: https://t1p.de/tnne3


7. Sozialportal: bitte Eintragen / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner
----------------------------------------
Tacheles hat das bundesweite Projekt Sozialportal.net gestartet. Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen. Das Sozialportal ist auch ein Projekt für eine Verweisberatung, so das Ratsuchende auf Fachberatung darüber verwiesen werden kann und soll.

Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!

Infos dazu: https://t1p.de/65tlf

Das Sozialportal kann auch durch Banner auf anderen Webseiten beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
-----------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  15./16. Jan. 2024      als Online-Seminar
-  30./31. Jan.  2024     als Online-Seminar
-  28./29. Feb. 2024     als Online-Seminar
-  04./05. März 2024     als Online-Seminar
-  25./26. März 2024     als Online-Seminar
-  29./30. April  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq  


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
----------------------------------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt        

-  10./11. Jan.    2024     als Online-Seminar
-  05./06. Feb.   2024     als Online-Seminar
-  26./27. Feb.   2024     als Online-Seminar
-  11./12. März  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
-----------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21./22. Feb.  2024      als Online-Seminar
-  18./19. April  2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

----------------------------------------------
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   18. März – 22. März 2024      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu


12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  19. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  13. Feb. 2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n



13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
-----------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  25. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  16. Feb. 2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
---------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  12. Jan. 2024           als Online-Seminar
-  01. Febr. 2024         als Online-Seminar
-  08. März 2024          als Online-Seminar
-  25. April. 2024          als Online-Seminar
-  24. Mai    2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
------------------------------------------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.

Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   29. Jan. 2024   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef



16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

----------------------------------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  24. Jan. 2024      als Online-Seminar
-  22. April. 2024     als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  09. Jan.  2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

-  29./30. Jan. 2024   als Online-Seminar
-  10./11. Apr. 2024   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
---------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.


- 08. Feb. 2024      als Online-Seminar
- 16. Mai   2024     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

Zurück