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Thomé Newsletter 41/2019 vom 10.11.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:
1.  In Gedenken zum 9. November
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Ich möchte heute nicht das Urteil des Verfassungsgerichts als erstes setzen, sondern das Gedenken an den 9. Nov. 1938, der zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte gehört. In der Reichspogromnacht am 9. November 1938 eskaliert die seit Jahren andauernde antisemitische Diskriminierung zu blanker Gewalt. In einem sorgfältig inszenierten Pogrom lässt das NS-Regime jüdische Gotteshäuser und Geschäfte verwüsten. Es ist der Tag, an dem tausende Juden und Jüdinnen misshandelt, verhaftet oder getötet wurden.

Heute haben wir wieder eine blau/braune Brut die ihre rassistische, antisemitische Hetze betreibt, vorantreibt und von einer Machtübernahme träumt.

Wir alle sind dafür verantwortlich, dass das nicht geschieht und die blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet!
Wir sind in der Verantwortung, dass der Schwur von Buchenwald in Erfüllung geht: https://dasjahr1945.de/der-schwur-von-buchenwald/
Die anderen Gedenken zum 9. Nov. die Novemberrevolution, der Hitler-Ludendorff-Putsch, und die friedliche Revolution in der DDR will ich jetzt hier nicht behandeln.




2.  Zum Sanktionsurteil  des Bundesverfassungsgericht vom 5. Nov. 2019
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Zunächst erst einmal die absolut positive Seite: wir haben es geschafft, die absoluten Härten des Sanktionsregimes außer Kraft setzen zu können. Das ist erstmal ein Riesenerfolg!
Dazu war die Expertise, der Sachvortrag der Sanktionskritiker*innen und letztendlich auch die Onlineumfrage, deren Ergebnisse wir dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  vorgelegt haben maßgeblich.
Dadurch konnten wir die Folgen und Wirkungen der Sanktionen sehr umfassend und nachvollziehbar aufzeigen, einschließlich der tausendfachen Rückmeldungen.

a. Dank
Dazu an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle Menschen, die uns auf die ein oder andere Art und Weise bei der Arbeit als Sachverständige fürs Verfassungsgericht mitgestritten und unterstützt habt. Mit der Beteiligung an der Umfrage habt ihr uns ein Mandat gegeben und unseren Positionen Gewicht. So konnten wir eure Positionen und Erfahrungen mit in die Gerichtsverhandlung einbringen. Ohne euren Einsatz wäre das nicht möglich gewesen. 
b. Beratungsfolgen
Tacheles e.V. hat ein Beratungsinfoblatt zu den Beratungsfolgen, die sich aus dem Urteil des BVerfG zu den Sanktionen ergeben, heraus gegeben. Es wird hier genau dargestellt, für wen sich welche Folge aus dem Urteil ergibt und auch, ob rückwirkende Ansprüche bestehen. Hier verbreiten populistische Webseiten wie gegen-hartz.de leider falsche Informationen, denen wir mit klaren, präzisen und rechtlich zutreffenden Infos entgegen wirken wollen.

Hier geht es nun zum Beratungsinfoblatt: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Beratungsrechtliche_Folgen_BVerfG_10.11.2019.pdf
 
Bitte habt Verständnis, dass Tacheles nicht in der Lage ist, jeden Einzelfall zu beraten, das müssen die örtlichen Beratungsstrukturen leisten. Dann bitten wir auch um etwas Geduld, es wird den Jobcentern nicht unverzüglich möglich sein, 100 % Sanktionen sofort auf 30 % zu reduzieren.
Hinweis Fristsache:  in diesen Fällen von nicht bestandskräftigen Sanktionsbescheiden  sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt werden, es reicht ein Widerspruch ohne Begründung, denn dann wirkt sich die Begrenzung der Sanktionen auf dreißig Prozent auch auf die Zeiten vor dem 5. Nov. 2019 zurück. Das dürfte aber nur Menschen betroffen, die ab Okt. oder Nov. 2019 sanktioniert werden.
Alles andere entnehmt bitte dem Beratungsinfoblatt!

Dazu in den aktuelle Weisungen des BMAS zu den Sanktionen vom 06.11.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BMAS_zu_Sanktionen_06.11.2019.pdf
c. Wie es weitergehen muss
Öffentlich wird gesagt, keine Sanktionen über 30% für U - 25'er (Scheele im DLF 07.11.) in der Weisung der BA steht allerdings ganz klar, das BVerfG habe darüber nicht entschieden - was bedeutet, es muss nicht umgesetzt werden. Ggf. wird hier die erste große Konfliktlinie verlaufen, nämlich durch zu streiten dass Menschenwürde nicht altersabhängig sein kann und die existenzvernichtenden Sanktionen selbstverständlich auch bei U-25’ern aufzuhören haben.
Jetzt mal Klartext: es ist ein sofortiges SANKTIONSMORATORIUM durchzuführen.
Es sollte jede Sanktion bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dann muss zusätzlich geklärt werden, wie mit gekürzten Unterkunftskosten und Sanktionen, wie mit der Daueraufrechnung nach § 43 SGB II umgegangen wird.
Das Ziel: erstmal ein komplettes Aussetzen jeder SANKTION, einschließlich der AUFRECHNUNG nach §§ 42a, 43 SGB II und eine breite gesamtgesellschaftliche Diskussion unter Einbeziehung der Wohlfahrts- und Sozialverbände, die das Ziel hat, jetzt das SGB II so neu zu gestalten, dass das Existenzminimum unverfügbar bleibt.
d.  Wertung des BVerfG Urteils
Das Urteil des BVerfG ist aber nicht nur positiv, denn mit dem Urteil hat das BVerfG das Menschenwürdeprinzip, also die unverfügbare Existenzminimumsgarantie, nicht nur auf 70 % des Regelbedarfes zum Leben reduziert, sondern auch noch weiter ausgehöhlt und verfügbar gemacht. Ersetzt wurde e durch einen Arbeitszwang (Rn. 129 und 209 des Urteils).
So wird es auch deutlich vom CDU-Mann Peter Tauber (Parlamentarischer Staatssekretär) gesehen: https://www.facebook.com/tauber.peter/posts/2528011633957145?

Hier sind die Betroffenen, die Politik,  die Sozial- und Wohlfahrtsverbände gefragt Druck zu machen und die Umsetzung der vielen guten Regelungen des Urteils einzufordern.
e. Infomaterialien
- Der neue Tacheles YouTube Infokanal, schlägt auf mit einem Beitrag zum Urteil des BVerfG, der ist sehens- und hörenswert: https://youtu.be/CRIlR3BpFbs
- Hervorragend sind die Materialien von Stefan Sell: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/06/ein-sowohl-als-auch-urteil/ und http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/08/erste-auswirkungen-des-bverfg-urteils-zu-den-sanktionen-im-hartz4-system/ und http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/09/die-mediale-kommentierung-der-sanktionsentscheidung-des-bverfg/
- Heribert Prantl Süddeutsche Zeitung bringt es wieder einmal auf den Punkt. Vorausschauend, tiefgründig und unbestechlich demaskiert er die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und das politische Debakel: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-urteil-prantl-meinung-1.4673395?
- Ein Interview mit mir und meine Einschätzung zu Karlsruhe im Vorfeld des Urteils:
 https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128111.hartz-iv-sanktionen-ich-erwarte-dass-nach-dem-urteil-nichts-mehr-ist-wie-es-war.html

- Und noch ein Interview mit mir in der Süddeutschen Zeitung vor dem Urteil: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-sanktionen-1.4667705

Und noch eine Zusammenfassung aus sehr kritischer Sicht im labournet.de: http://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/menschenrechte-grundrechte-all/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht  


3. BMJV plant sukzessive Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ab 17.12.2019 (EU-Restrukturierungsrichtlinie)
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Gespannt wurde erwartet, wie die Bundesregierung die sog. EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzen wird. Heute nun hat das BMJV erste Pläne veröffentlicht. Laut einer Pressemitteilung ist vorgesehen:
•Das Restschuldbefreiungsverfahren wird auch für Verbraucherinnen und Verbraucher auf drei Jahre verkürzt.
•Die dreijährige Frist soll allmählich und kontinuierlich eingeführt werden.
•Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung der Verfahrenskosten abhängen.
Mehr dazu hier: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/bmjv-plant-sukzessive-verkuerzung-des-restschuldbefreiungsverfahrens-auf-3-jahre-ab-17-12-2019-eu-restrukturierungsrichtlinie/


4.     Leistungen nach SGB II für Heizöl und Kohle (Holz) sind sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Bestellung
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Angesichts des Winterbeginns eine wichtige Entscheidungsanalyse des BSG zum Thema einmalig anfallende Beschaffungskosten für Heizmaterialbevorratung. Auch wenn über diesen Heizbedarf nur in diesem Monat eine aufstockende SGB II - Hilfebedürftigkeit entsteht.
Also auch gültig für Menschen mit Erwerbseinkommen, im Wohngeldbezug, bei Kinderzuschlag die in dem Monat des Anfallens ihren normalen und Heizkostenbedarf nicht mehr decken können. https://research.wolterskluwer-online.de/news/2bdd25b5-c339-42eb-b234-84d6436a15d5


5.   Die 23. Ausgabe der Erwerbslosen Zeitschrift quer ist online
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die 24. Ausgabe der Zeitschrift Quer ist online! Während wir wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den „Hartz-IV“-Sanktionen gespannt nach Karlsruhe schauen, beschäftigen wir uns mit anderen Urteilen und mehreren aktuellen Themen rund um die Existenzsicherung.
Solidarität mit dem Widerstand gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Ostsyrien wird auf den Straßen gezeigt. Wir stellen in dieser Ausgabe die Situation in Nord- und Ostsyrien dar und nehmen Stellung zu dem völkerrechtswidrigen Angriff auf das Autonomieprojekt in Rojava.
Die AfD ist inzwischen stark in allen Landtagen vertreten, und es gilt Bilanz zu ziehen. In einer Buchbesprechung stellen wir eine umfassende Analyse ihrer Parlamentsarbeit der letzten Jahre vor.
Nach Attac ist nun auch Campact die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt worden. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Konsequenzen finden sich in dieser Ausgabe.
Die neue Ausgabe der quer kann unter http://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html   heruntergeladen werden.



6.  BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht: Im Härtefall muss nicht gezahlt werden
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Dann will ich noch auf ein Urteil hinweisen, welches eine Gerechtigkeitslücke im Bereich Rundfunkbeitragspflicht löst. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urt. v. 30.10.2019, Az. 6 C 10.18 entschieden, dass Menschen die kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau haben, wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien sind. Vorliegend ging es um eine Studentin im Zweitstudium, die mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und deshalb auch keine Sozialleistungen erhielt.  Der Begriff des besonderen Härtefalls erfasse "vor allem diejenigen Fälle, in denen der Beitragsschuldner eine mit den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann", so das BVerwG in einer Mitteilung. Einkommensschwache Beitragsschuldner wie die Klägerin, die kein verwertbares Vermögen und nach Abzug der Wohnkosten weniger Einkommen zur Verfügung haben als Empfänger von Sozialleistungen, zählen laut BVerwG dazu.
Das Urteil wird insbesondere auf Auszubildende, Niedriglöhner, Altersrentner und sonstige Personen, die Einkommen kurz oberhalb der SGB II/SGB XII Grenze haben,  anzuwenden sein.
Mehr dazu hier:  https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78


7.   Tacheles Spenden Kampagne
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Ich möchte euch einen herzlichen Dank aussprechen. Es sind rund 1900 EUR durch Spenden reingekommen. Damit habt ihr unsere Kasse aufgefüllt und uns erstmal gerettet. Herzlichen Dank!


8.  Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     25./26. Nov. 2019     in Stuttgart      (01 Platz frei)
-     18./19. Dez.             in Erfurt
-     13./14. Jan.            in Wuppertal       
 -    20./21. Jan             in Berlin                          
-     22./23. Jan.            in Hamburg        
-     27./28. Jan.            in München   
-     10./11. Feb.            in Stuttgart                                            
-     17./18. Feb.            in Dresden      
-     24./25. Feb.            in Zwickau 
-     26./27. Feb.            in Frankfurt 
-     16./17. März           in Saarbrücken 
-     18./19. März           in Leipzig                                

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   16./17. Dez. 2019        in Frankfurt  
-   29./30. Jan.
2020        in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai 2020        in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020      in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Jan.     in Wuppertal        
-  20. März    in Leipzig       

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   22. Nov.  in Wuppertal       
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    06. Dez.              in Wuppertal   
-    10. März             in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     20. Februar         in Erfurt     
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 19. Februar       in Erfurt                          
- 13. März             in Wuppertal  
   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.


Die Fortbildungen finden statt:

-  am 03./04.02.2020 in Berlin
-  am 09./10.03.2020 in Wuppertal
-  am 11./12.03.2020 in Stuttgart


Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- am 05.02.2020 in Berlin
- am 30.03.2020 in Wuppertal
 
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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