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Tip: Frontal heute zu Wohnkosten und ALG II

Liebe Leute,
sehr geehrte Damen und Herren,

hier ein aktueller Programmtipp für heute Abend:

Am Dienstag, 27,07.2004, 21.00 Uhr, bringt das ZDF-Magazin "Frontal21"
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2147366,00.html) einen Bericht zum Thema Hartz IV und die Folgen für die Wohnkosten am Beispiel Bochum. Zu Wort kommen sollen u. a. die Sozialdezernentin Graebsch-Wagner, ein hochrangiger
Vertreter des Arbeitsamtes, der Geschäftsführer des Bochumer Mietervereins Michael Wenzel sowie Betroffene.

Gruß
Michael Wenzel

Kontakt:
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.
Michael Wenzel
Geschäftsführer
Brückstraße 58
44787 Bochum

Telefon: 02 34 / 9 61 14 40
Fax: 02 34 / 9 61 14 11
E-Mail: gf@mieterverein-bochum.de <mailto:gf@mieterverein-bochum.de>
Homepage: www.mieterverein-bochum.de <http://www.mieterverein-bochum.de/>

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Spiegel-Online
NEUES ARBEITSLOSENGELD

"Zwingen, in billigere Quartiere umzuziehen"

Die Regierung warnt vor Panikmache, doch Vermieterverbände sind sich sicher: Die Einführung des Arbeitslosengeldes II wird wohl vor allem im Osten gravierende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Viele Empfänger werden zwangsweise umziehen müssen.

Berlin/Dresden - Einige kommunale Wohnungsgesellschaften hielten bereits preisgünstige Wohnungen für Mieter bereit, die sich ihre Wohnungen nach den neuen Regelungen nicht mehr leisten könnten, teilte der Grundbesitzerverband "Haus & Grund" mit. Das Niveau der Mieten im Osten werde dadurch weiter sinken, sagte der Präsident des Landesverbandes
Sachsen, Thomas Ungethüm, der Nachrichtenagentur dpa.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte am Wochenende empört auf Medienberichte reagiert, wonach vor allem in Ostdeutschland Empfänger von Arbeitslosengeld II massenweise in unsanierte Plattenbauten umziehen sollen. "Das ist alles frei erfundenes Zeug", sagte er. Der Präsident von "Haus & Grund in Sachsen meinte dagegen: "So
einfach, wie Herr Clement alle Bedenken vom Tisch räumt, ist das nicht."

Beruhigungsstrategie: Umzüge schon, aber "nicht millionenfach"

Entsprechende Befürchtungen hatten auch der Paritätische
Wohlfahrtsverband und der Deutsche Mieterbund geäußert. Sie meinten,
dass es nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu
Massenumzügen und einer Gettobildung in ostdeutschen Billigwohnblöcken
kommen könnte. Im Hartz-IV-Gesetz ist bislang nicht eindeutig geregelt,
welche Wohnungsgröße für die Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II
als angemessen gilt.

Trotz der Dementis: Auch das Clement-Ministerium kann noch nicht exakt
kalkulieren, wie viele Arbeitslose nach der Neuregelung ihrer Bezüge
umziehen müssen. "Ich gehe nicht davon aus, dass millionenfach Umzüge
nötig sind", sagte Clements Sprecherin Andrea Weinert. "Schon heute
wohnten die Empfänger von Arbeitslosenhilfe schließlich nicht in Villen."

Aus Sicht des auch für den Aufbau Ost zuständigen Ministeriums von
Manfred Stolpe wäre ein Umzug nicht in allen Fallen problematisch.
"Platte ist nicht gleich Platte", sagte Sprecher Felix Stenschke.
Immerhin seien billige unsanierte Plattenbauwohnungen in ostdeutschen
Innenstädten zur Zeit der Renner.

"Die Wohnbezüge kürzen"

Bei der Beantragung des neuen Arbeitslosengeldes II müssen die
Antragsteller Angaben zu ihren Wohnverhältnissen machen. Bei der
Erstattung der Wohnkosten durch die Kommunen wird entscheidend sein, wie
viel Aufwand "angemessen" ist. "Die Höhe der Mietübernahme wird von
Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen", sagt Verbandschef
Ungethüm. Er geht davon aus, dass eine Einzelperson mit einem Wohnraum
von 45 Quadratmetern rechnen kann, ein Paar mit 60 und eine Familie mit
mindestens 75.

Komme die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Wohnung
unangemessen hoch seien, müsse sie diese nur noch ein halbes Jahr lang
übernehmen. "Danach kann sie die Wohnbezüge kürzen und damit die
Hilfeempfänger zwingen, in billigere Quartiere umzuziehen", sagte
Ungethüm. Er befürchtete, dass Kommunen versuchen könnten, die Mieter in
die Wohnungen der eigenen, kommunalen Wohnungsgesellschaften zu drängen.

So habe die Leipziger kommunale Wohnungsgesellschaft LWB verkündet,
12.000 für den Abriss vorgesehene Wohnungen für drei Euro pro
Quadratmeter und darunter vermieten zu wollen. Die Leid tragende seien
privaten Vermieter, die ihre Kredite nicht mehr refinanzieren könnten,
weil der Leerstand bei ihnen steige und die Mieten weiter fielen. "Dass
private Vermieter nicht Mieten von zwei oder drei Euro anbieten können,
liegt auf der Hand", sagte der Präsident.
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Ministerium warnt vor Panikmache / Hartz IV sorgt nicht automatisch für
Umzug

Wiesbadener Kurier Vom 27.07.2004

BERLIN Müssen Arbeitslosenhilfebezieher scharenweise in Billigquartiere
und Plattenbauten umziehen? Das Wirtschaftsministeriums bat, auf
"Panikmache zu verzichten". Die Bestimmungen des Hartz-IV-Gesetzes sehen
vor, dass angemessene Wohnkosten erstattet werden.

Von Kurier-Korrespondent

Christoph Slangen

Ein Umzug aus einer zu großen und zu teuren Wohnung kann mit der neuen
Regelung notwendig werden. Doch mit einem zwangsweisen Massenumzug ist
nicht zu rechnen. "Man kann nicht wie der Paritätische Wohlfahrtsverband
polemisch sagen, jetzt müssten Hunderttausende umziehen", ärgert sich
auch Barbara Krickl, Leiterin des Sozialreferats beim Deutschen Städte-
und Gemeindebund. Allgemeingültige Aussagen über erstattungsfähige
Miethöhen gibt es nicht. "Was im teuren München angemessen ist, ist es
in Neustrelitz sicher nicht mehr", erläutert Krickl.

Mit der Frage nach dem angemessenen Wohnraum müssen sich die Kommunen
seit Jahren beschäftigen, da sie derzeit bereits für alle
Sozialhilfebezieher Wohnkosten übernehmen. Eine Statistik, wie viel
Prozent umziehen mussten, weil ihre Wohnung zu teuer war, existiert laut
Städte- und Gemeindebund nicht.

Für die Größe der Wohnungen würden die Kriterien des sozialen
Wohnungsbaus zugrunde gelegt: Bis zu 50 Quadratmeter für eine Person, 75
Quadratmeter für einen Drei-Personen-Haushalt. Doch wer über mehr Platz
verfügt, muss deshalb nicht automatisch mit einer Umzugsaufforderung
seiner Kommune rechnen. Es handelt sich um Richtwerte, keine
gesetzlichen Vorgaben.

Städte und Kreise haben einen Ermessensspielraum bei den Entscheidungen.
Eine Zwangsumsiedlung in leer stehende Plattenbauten ostdeutscher Städte
hält der Städte- und Gemeindebund für undenkbar: "Eine Gettobildung
beinhaltet sozialen Sprengstoff, und der ist im Interesse keiner
Kommune". Würde man Arbeitslosengeld-II-Empfänger in bestimmte
Wohngegenden abschieben, könnte das für die Gemeinden teurer werden. So
würden in Problemgegenden die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe
drastisch anwachsen. Es sei auch nicht im Sinne der Kommunen,
erwerbsfähige Arbeitslosenhilfebezieher "aufs platte Land zu schicken,
um 20 Euro Wohnkosten zu sparen", erläutert Krickl. Dadurch erhöhten
sich die Kosten für die Mobilität, und die Chance, einen Arbeitsplatz zu
finden, stiegen ebenfalls nicht. Sie rechnet deshalb damit, dass nur
"Ausreißer mit extremen Wohnkosten" unter die Lupe genommen werden. "Auf
den einen oder anderen werden unangenehme Fragen zukommen, aber die
Mitarbeiter machen das nicht aus Schikane". Ein Familien-Eigenheim mit
120 oder 130 Quadratmetern müsse ebenfalls nicht verkauft werden - eine
Luxusvilla schon.

Die Frage der Wohnkosten ist bei den Verhandlungen über das
Hartz-IV-Gesetz besonders umstritten gewesen. Die Kommunen müssen
angemessene Kosten für Miete und Heizung der rund 2,1 Millionen
Arbeitslosenhilfebezieher mit übernehmen, während der Bund das
eigentliche Arbeitslosengeld II (345 Euro im Westen, 331 im Osten)
zahlt. Der Bund hat schließlich zugesagt, auch knapp 30 Prozent der
Wohnkosten zu tragen, damit die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe für die Kommunen kein Minusgeschäft wird, sondern unter dem
Strich zu einer Entlastung führen soll. Für das Jahr 2005 sind nun 3,2
Milliarden Euro als Finanzspritze des Bundes veranschlagt. Da es sich
jedoch nur um Schätzungen handelt, soll im nächsten Jahr genau
abgerechnet werden: Liegen die tatsächlichen Kosten höher, stockt der
Bund die Mittel auf, im umgekehrten Fall muss er den Kommunen weniger
zahlen.

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Die Welt

Hartz IV zwingt Zehntausende zu Umzug

Mieterverein rechnet mit bis zu 70 000 Betroffenen - Wann gilt
Wohnraum als angemessen?

von Martin Kopp und Florian Hanauer

Hamburg steht möglicherweise vor einem gravierenden Wohnungsmangel. Der
Mieterverein zu Hamburg rechnet damit, dass zwischen 30 000 und 70 000
Menschen in der Stadt im kommenden Jahr eine billigere Wohnung suchen
müssen. Auslöser für den Massenumzug ist das neue Hartz-IV-Gesetz, dass
ab Januar 2005 in Kraft tritt.

Dieses sieht vor, dass alle Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähigen
Sozialhilfeempfänger vom Staat künftig nur noch Unterstützung in Form
einer Grundsicherung zum Lebensunterhalt erhalten, sowie eine Übernahme
der Mietkosten für einen angemessenen Wohnraum. Diese Kosten werden aber
so knapp bemessen, dass offenbar viele der rund 180 000 Betroffenen in
der Stadt ihre Wohnung nicht mehr halten können und in billigere Räume
umziehen müssen.

Wie groß die Wohnungssuche wird, kann niemand genau sagen. "Wir haben
keinerlei Zahlen darüber", sagt der Sprecher der Wirtschaftsbehörde,
Christian Saadhoff. "Es gibt nämlich keine Ausführungsbestimmungen
darüber, welcher Wohnraum für die ALG-II-Empfänger angemessen ist."
Deshalb würden die Richtlinien zur Unterbringung aus dem
Bundes-Soziahilfegesetz angewandt.

Die sind knallhart: Arbeitslose, die allein leben, werden die Mietkosten
in einer Höhe von 318 Euro bezahlt. Eine dreiköpfige Familie bekommt 463
Euro, eine vierköpfige Familie 511 Euro Miete erstattet. Wer in einer
teureren Wohnung lebt, muss umziehen oder einen Untermieter suchen.

Mit 30 000 bis 70 000 Betroffenen rechnet der Mieterverein zu Hamburg.
"Der Ärger geht jetzt los, es wird erhebliche Unruhe geben. Zumal die
Lage am Wohnungsmarkt jetzt schon sehr eng ist", sagt Stefan
Schmalfeldt, der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung des
Mietervereins.

"Es wird mit Sicherheit dazu kommen, dass viele Mieter gezwungen sind,
sich nach neuen Wohnungen umzusehen, aber der Wohnraum, der benötigt
wird, ist nicht da", meint auch Torsten Götsch, Vorstand der Deutschen
Heimunion, einer mittelgroßen Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft. Bei
318 Euro plus Heizkosten liege die Grenze für eine Person - "Für
insgesamt 400 Euro wird es schwierig, eine Wohnung zu finden." Götsch
befürchtet deshalb, dass sich in den früheren Großwohnanlagen Gettos
"Sozialschwacher" bilden, denn nur in diesen Anlagen könnte man
Wohnungen mit niedrigen Kosten finden.

Die Leerstandsquoten in den Hamburger Großwohnsiedlungen in Steilshoop,
in Mümmelmannsberg, in Kirchdorf, Neuwiedenthal oder am Osdorfer Born
seien mit drei bis fünf Prozent sehr gering, berichtet der Sprecher der
Saga/GWG, Mario Spitzmüller. Ob die Hartz-IV-Reformen zu gewaltigem
Druck auf dem Markt führen, konnte man am Montag bei dem
Wohnungsunternehmen noch nicht sagen.

Bei der Arbeitslosen-Telefonhilfe ist der drohende Verlust der Wohnung
derzeit Dauerthema. "Viele Arbeitslose sehen einer ungewissen Zukunft
entgegen, da sie nicht wissen, ob ihre Miete von der Stadt weiter
bezahlt wird oder ob sie ausziehen müssen", sagt Nuray Zetin, eine
Telefon-Beraterin. Sie glaubt, dass angesichts des Wohnungsmarkts die
Zahlungen für die Unterkunft aufgestockt werden müssen. Ihr Kollege
Hans-Joachim Raben klingt pessimistisch: "Jemand, der sein Leben lang in
Eppendorf wohnte, dort seine Freunde hat, findet sich plötzlich in
Mümmelmannsberg wieder - und geht daran zu Grunde."

Artikel erschienen am Die, 27. Juli 2004

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