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Vorsicht vor Fallen im Verwaltungshandeln und “einnahmeorientierter Leistungserbringung³ der Arbeitsämter!

Arbeitslosenzeitung quer
Guido Grüner
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Liebe quer-LeserInnen,
Ihr habt uns Eure e-mail-Adresse mitgeteilt und wir wollen diese hiermit nutzen, um eine Warnung vor besonderen Bemühungen der Arbeitsämter zur Ausgrenzung von Erwerbslosen v.a. aus dem Arbeitslosengeldbezug vorab zu verbreiten. Diese ist auch nachzulesen in der April-quer, die wir leider erst in der Zeit um Ostern ausliefern können.

Und hier der Artikel
(Vorabinfo aus quer, Ausgabe April 2003)

Gerster verordnet systematische Leistungseinschnitte:

Vorsicht vor Fallen im Verwaltungshandeln und “einnahmeorientierter Leistungserbringung³ der Arbeitsämter!

Die Senkung der Ausgaben für das ArbeitslosengeldEin Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne Bundeszuschuss als Wegbereiter niedrigerer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steht ganz oben auf der Tagesordnung von Gerster's Arbeitslosigkeitsbehörde. Der Beitragssenkung soll - trotz wirtschaftlicher Krise - über drastische Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld der Weg geebnet werden.
Arbeitsamtsbedienstete handeln den BA-Chef von Schröder's Gnaden inzwischen als “neuen Kriegsherrn in Nürnberg³, klarer Hinweis auf die aussergewöhnlich harte Linie Gerster's gegen Erwerbslose und MitarbeiterInnen der Ämter.

1. Vorsicht Fallen!

Dringend gewarnt sei jede/r im Arbeitsamtsbezug: Besonders Erwerbslose mit Arbeitslosengeld (Alg) sollen systhematisch um grössere oder kleinere Teile ihrer Lohnersatzleistung gebracht werden. Da Ausgaben beim Alg meist nicht durch die Vermittlung Erwerbsloser in Arbeit zu verhindern sind, wurde in der BA ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt, um Pflichtverletzungen Erwerbsloser zu provozieren und als darauf folgende Strafen Leistungsstreichungen zu ermöglichen. Wir skizzieren hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben einige der Massnahmen.

Provozieren von Säumniszeiten
Generell sollen binnen weniger Monate alle Alg-Bezieher mit Rechtsfolgenbelehrung zu (Gruppen-)Informationen geladen werden. Bei Nichterscheinen soll die erste Säumniszeit ausgesprochen und erneut eingeladen werden. Wer ohne einen “wichtigen Grund³ (der stringent ausgelegt werden soll) erneut nicht erscheint, erhält keine Leistung bis zur nächsten persönlichen Meldung, mindestens jedoch für vier Wochen.
Die Wahl der Themen für die Gruppeninfoveranstaltungen ist den VermittlerInnen der Arbeitsämter tendenziell freigestellt (Rechte und Pflichten, Nebeneinkommen Š). Eher präzise Vorgaben erhalten die Arbeitsamtsbediensteten, für das Einhalten der angesetzten Meldetermine nur ein 'ganz schmales Fenster' zu öffnen; konkret. wer wenige Minuten zu spät kommt, erhält die Säumnisstrafe.

Vorsicht an verlängerten Wochenenden!
Besonders die Tage rund um Ostern oder andere Feiertage und 'Brückentage' wie Freitag, der zweite Mai, haben die Arbeitsamtsstrategen für Massenmeldetermine oder -veranstaltungen ausgesucht - in der Annahme, Leistungsbezieher würden da vermehrt nicht erscheinen.

Verdoppelung der Sperrzeiten nach Arbeitsangebot
Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes gehen i.d.R. an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert zurückzumelden, warum es nicht zur Einstellung der vorgeschlagenen Person kam. Nicht selten melden Arbeitgeber dem Amt, die Person habe sich nicht beworben oder sich nicht für die freie Stelle interessiert.
Hatten die Arbeitsamtsmitarbeiter bislang dann, wenn eine freie Stelle besetzt wurde, quasi die Wahl zu entscheiden, wie viel Mühe sie in aufbrachten, die Arbeitgeberantworten nach Sperrzeitanfangsverdachtsmomenten zu durchforsten und zu verfolgen, ist jetzt die strikte Suche nach solchen Verdachtsmomenten angeordnet. Sie haben
­ unverzüglich die “Sperrzeitrelevanz³ aller Arbeitgeberrückmeldungen auszuwerten,
­ 'verdächtigen' Erwerbslosen eine vierzehntägige Anhörungsfrist einzuräumen,
­ die Zahlung sofort vorläufig einzustellen,
­ nach Rückäusserung oder ungenutztem Ablauf der Anhörungsfrist sofort über die Sperre zu entscheiden und
­ “vermittlungsrelevante Erkenntnisse³ aus den Anhörungsverfahren den Arbeitsvermittlern mitzuteilen.

Die auf diesem Weg amtsintern erwartete Verdoppelung der Sperrzeitenquote soll zumindest Mehrkosten vermeiden helfen, die durch die Verkürzung der Dauer der ersten und zweiten Sperrzeit auf drei bzw. sechs Wochen entstehen könnten.

Sperrzeit wegen Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund
Um ein Drittel soll die Zahl der Sperrzeiten steigen, die wegen des “Herbeiführens der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund³ gegen Erwerbslose ausgesprochen werden. Dazu sollen
1. die Sperrzeitsachverhalte aus der Sphäre des Arbeitslosen lückenlos aufgeklärt,
2. falls erforderlich die Angaben des Arbeitslosen beim Arbeitgeber geprüft,
3. bei Zweifeln, ob ein Sperrzeitgrund vorliegt, nicht automatisch zu Gunsten des Erwerbslosen entschieden werden (zu “Beweislastumkehr³ vgl. quer, Feb. 2003, S. 8).

Zugang Arbeitsloser zu Leistungen behindern
Bei der Arbeitslosmeldung soll das Erstgespräch zwischen Arbeitslosen und Vermittler sofort stattfinden, das Bewerberangebot geprüft, Vermittlungsangebote unterbreitet, über Rechte und Pflichte informiert und eine Einladung zum voraussichtlichen Termin des Eintritts der Arbeitslosigkeit genannt werden. Bei einigen Prozent der Erwerbslosen soll das zum sofortigen “Abgang³ aus der Leistung, durch die hohe Zahl der Arbeitslosmeldungen zu Einsparungen von Millionenbeträgen beim jeweiligen Arbeitsamt führen.

Sofortige Aufforderung zum Nachweis der Eigenbemühungen
Zur Arbeitslosmeldung wírd ein “Pflichtenheft" ausgehändigt; binnen weniger Wochen sind Eigenbemühungen der Erwerbslosen zu einem bestimmten Meldetermin nachzuweisen. Hunderte Abgänge aus dem Leistungsbezug werden erwartet wegen Nichtbefolgen der Meldetermine und fehlender Nachweise über Eigenbemühungen. Fehlende Nachweise für einen bestimmten Nachweiszeitraum führen dazu, dass für diesen Zeitraum die “Arbeitslosigkeit³ verneint, mithin die gezahlte Leistung zurückgefordert wird.

Aus Familienphase in “routierende Trainingsmaßnahme³
Wer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für eine Teilzeitarbeit in Frage kommt oder aus der Familienphase auf den Arbeitsmarkt zurückkehren will, soll sofort einer routierenden Trainingsmaßnahme mit wöchentlichem Zugang für zwei bis vier Wochen zugewiesen werden.
“Bewerberinnen³ nach der Familienphase mit einem Alg-Restanspruch werden einer Trainingsmaßnahme zugewiesen, wobei diese “erfahrungsgemäß der Verfügbarkeit entgegensteht³ - mithin der Leistungsanspruch entfällt.

ABM und berufliche Bildung für Alg-Beziehende
Zur Senkung der Alg-Ausgaben soll weiterhin die Anhebung des Anteils vormaliger Alg-Bezieher in Maßnahmen der beruflichen Bildung und zur Arbeitsbeschaffung beitragen (im Bereich Bildung von ca. 40 % auf 90 %, bei ABM von unter 20 % auf 70 und mehr Prozent). Finanzielle Einsparungen beim Alg, die noch nicht oder erst für das kommende Jahr bezifferbar seien, soll hier die Kürzung der Zuweisungsdauer in ABM auf sechs oder neun Monate bewirken.

Keine moderne Verwaltung ohne Controlling
Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden monatlich je Arbeitsamtsteam ausgewertet. Z.B. wird geprüft, ob die Zahl der realisierten Säumniszeiten die vorgegebene Einsparsumme erbracht, ob die angestrebte Zunahme der Sperrzeiten (gemessen als Verhältnis der Sperrzeiten je Erwerbslosem mit Leistung) erreicht, ob die je Maßnahme erwartete Zahl der “Abgänge³ aus dem Leistungsbezug geschafft wurde usw. usf.
Die Arbeitsamtsmitarbeiter werden bei diesem 'zielzahlenorientierten Verwaltungshandeln' vermehrt unter Druck gesetzt. U.a. wurde in Nordrhein-Westfalen, wo seit Jahren drastische personelle Unterbesetzung besteht, zwar durch neue Planstellen eine gewisse Entlastung geschaffen, aber nur wenn das einzelne Arbeitsamt versprach, in seinem Bereich die durchschnittliche Alg-Bezugsdauer um eine Woche zu senken. Bei Nichterreichen dieser Zielsetzung sollen die neuen Planstellen wieder abgezogen werden.

Statt Vermittlung Verfolgung
Kontinuierliches controlling in den Vermittler-Teams, den Abteilungen und den Ämtern verlagert den Schwerpunkt dortiger Arbeit. Die Qualität der Vermittlung rückt (noch mehr) in den Hintergrund. Das Hauptaugenmerk gilt der Beseitigung von Leistungsfällen - der “Verfolgungsbetreuung³, wie ver.di-KollegInnen aus NRW diese Tätigkeit benannten.
Als Instrumente steht den 'Verfolgern' bald alles zur Verfügung, was das Amt zu bieten hat. Denn die verfügbaren Haushaltsmittel (des “Eingliederungstitels³) der Arbeitsämter sollen nach den “Geschäftspolitischen Ziele 2003³ der BA gezielt eingesetzt werden, um die Zahlung von Arbeitslosen zu verhindern.

2. Haushaltssteuerung

Für 2,83 Milliarden EURO
Um einen ausgeglichenen Haushalt der BA zu erreichen sollen im Jahr 2003 beim Alg 2,83 Mrd. EUR eingespart werden. Der Druck wuchs ab Februar 2003 weiter, als in Folge rapide steigender Arbeitslosenzahlen bspsw. allein für Niedersachsen/Bremen Mehrausgaben in Höhe von 38 Mio. EUR verzeichnet wurden.
Aus dieser Zeit stammt ein Rundschreiben der BA zur “Steuerung des Haushaltsbudgets ohne Bundeszuschuss³, wonach alle Aktivitäten zuallererst auf Arbeitslosengeldbeziehende ausgerichtet und “bei den Überlegungen zur Integration von Arbeitslosen Š die individuelle Höhe der Arbeitslosengeldzahlung («Wie teuer ist der Arbeitslose?») beachtet werden soll. Hier findet sich der Grund, warum vielen Arbeitslosenhilfebeziehenden die 2002 noch in Aussicht gestellten Maßnahmen, z.B. berufliche Bildung oder ABM, 2003 mit lapidarem Hinweis auf 'geänderte geschäftspolitische Ziele der Bundesanstalt' verweigert wurden und werden.
Um das Ausmaß dieses Angriffs auf Erwerbslose klarzumachen, halte man sich vor Augen, dass Gerster's Vorgaben zu Einsparungen beim Arbeitslosengeld erreicht würden, wenn jedem Arbeitslosen sieben Wochen seine Leistung gesperrt würde (so errechnete es ein Arbeitsamtsmitarbeiter).

Als Aktivitäten zur Haushaltssteuerung nennt das Rundschreiben:
­ die Einschaltung von Dritten in die Vermittlung,
­ den “Quickcheck³ auf Sofortvermittelbarkeit und das Starten von Bewerbungsbemühungen umgehend nach Arbeitslosmeldung, auch um “evtl. sogar gewünschte «Atempausen» gar nicht erst entstehen zu lassen³,
­ die Bewerberzielgruppe für die PSA soll “so strukturiert werden, dass bei einer Einmündung die Einspareffekte beim Arbeitslosengeld möglichst hoch sind³,
­ umgehendes “einmünden³ derjenigen in Maßnahmen, für die dies laut Profiling erforderlich ist,
­ “bevorzugte Bearbeitung von Alg-Empfängern bei der Abklärung medizinischer Fragestellungen³ durch den Ärztlichen Dienst.

Langzeitarbeitslose sollen hingegen verstärkt durch Dritte betreut werden, um dadurch entstehende “Freikapazitäten Š für eine intensivere Betreuung von Personen mit kürzerer Arbeitslosigkeit³ nutzen zu können.

“Zweiklassengesellschaft³ im Arbeitsamt
Im Februar wurden Vorwürfe laut, im Arbeitsamt bestehe eine “Zweiklassengesellschaft³, da Bezieher von Arbeitslosenhilfe gegenüber solchen mit Arbeitslosengeld benachteiligt würden. Dem wurde BA-seitig nicht wirklich widersprochen, denn lt. Presseinfo Nr. 13/03 der BA erklärte das für das operative Geschäft zuständige BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt:
“Jeder Arbeitslose erhält das Angebot, dass er braucht, um in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden³, wonach bspsw. berufliche Fortbildung bei kurzer Arbeitslosigkeit besonders erfolgreich sei.
Anmerkung quer: kein Wunder, denn bei kurzzeitig Erwerbslosen ist - statistisch gesehen - die Arbeitssuche auch ohne Maßnahmen des Arbeitsamtes am erfolgversprechendsten, denn genau da finden ArbeitnehmerInnen mit Qualifikationen, an denen es am Markt mangelt, den neuen Job.
“Bei Langzeitarbeitslosen hätten sich dagegen betriebliche Trainingsmaßnahmen als besonders wirksam erwiesen³ (O-Ton BA-Presse-Information vom 3.3.03).
Anmerkung quer: Zu beachten ist die Wortwahl “wirksam³, was wohlweislich nicht “Vermittlung in Arbeit³ bedeutet. Trainingsmaßnahmen sind ein Instrument, die Zahl der “Abgänge³ aus Arbeitslosigkeit in Nichterwerbsarbeit zu steigern. Nach Zahlenangaben der BA vom Januar 2003 wurde für das Jahr 2002 eine um ca. 283.000 gestiegene Zahl solcher “Abgänge³ errechnet; allein 233.000 Personen mehr als im Vorjahr verschwanden durch Nichterneuerung der Meldung bzw. fehlender Mitwirkung (zumindest vorläufig) aus der Statistik. Insgesamt wurden damit ca. 1,25 Mio. Personen um Leistungen der Ämter gebracht - ein wahrlich beeindruckendes Ergebnis der sogenannten “aktivierenden Arbeitsmarktpolitik³. Um den Einsatz von Trainingsmaßnahmen gegen bestimmte Zielgruppen zu effektivieren, wurde zum Jahresanfang die bisher bestehende 12-Wochen-Grenze der jährlichen Zuweisung in Trainingsmaßnahmen von der BA gekippt. Fortan gilt, dass nur noch die Zuordnung zu ein- und demselben Betrieb im Wege einer betrieblichen Trainingsmaßnahme auf 12 Wochen (innerhalb von vier Jahren) begrenzt ist; nach Ablauf der 12 Wochen könnte die nächste TM angeordnet werden, nur eben in einem anderen Betrieb.

Und Schluss
Die quer-Redaktion würde sich freuen, wenn sich möglichst viele daran beteiligen würden, Kenntnisse über aktuelle Ausgrenzungsstrategien zu verbreiten und Erwerbslose vor diesen zu warnen. Wir bitten alle, die Neues zu diesem Thema erfahren, um Zusendungen von Informationen an die Redaktionsadresse.

gg

Alle Zitate sind Unterlagen der BA entnommen.

Der Hintergrund:
Die Arbeitsämter haben in diesem Jahr ein erhebliches Problem. Als politisches “Großziel³ wurde der Bundesanstalt für Arbeit vorgegeben ohne Bundeszuschuss auszukommen - trotz steigender Arbeitslosigkeit und Abnahme der in der Bundesrepublik Beschäftigten; im Januar 2003 waren 455.000 Personen oder 1,2 Prozent weniger Personen als im Vorjahresmonat beschäftigt (lt. Stat. Bundesamt v. 3.4.03).
Die Ämter sollen die Auszahlung von eigentlich für die Finanzierung der Massenarbeitslosigkeit (v.a. Arbeitslosengeld) benötigte Mittel in Höhe von 2,9 Mrd. EUR verhindern.
Zur Einordnung des Umfangs dieses Angriffs auf Erwerbslose:
Diese Vorgabe zu Einsparungen beim Arbeitslosengeld würde erreicht, wenn jedem Arbeitslosen sieben Wochen die Leistung gesperrt würde, so errechnete ein Arbeitsamtsmitarbeiter.

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