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Vorzeitig in Rente geschickt - Hartz IV-Empfängerin wehrt sich und bekommt recht

Sehr geehrte Damen und Herren,


immer wieder sprechen in der Hartz IV-Beratungsstelle des RuDi-Nachbarschaftszentrums ältere Kunden vor, die von den Jobcentern zwangsverrentet werden sollen.


Jetzt gibt es dazu ein richtungweisendes Urteil des Sozialgerichtes Dresden:


Eine Hartz IV-Empfängerin wehrte sich erfolgreich gegen die Aufforderung vorzeitig Rente zu beantragen.


Als das Jobcenter Dresden eine 64-jährige Hartz-IV-Empfängerin aufforderte, einen Rentenantrag zu stellen, wollte sie dies nicht akzeptieren. Immerhin hätte sie durch die vorzeitige Altersrente herbe Abschläge bei ihrer Rente in Kauf nehmen müssen. Das Amt bestand dennoch darauf, dass sie den Antrag einreicht. Aber die Frau wehrte sich erfolgreich dagegen.
Wie das Jobcenter mitteilte, seien keine Gründe ersichtlich, die gegen die Beantragung der Renten-Leistungen sprächen. In der Tat muss ein Hartz-IV-Empfänger der Aufforderung des Jobcenters in alle Regel Folge leisten, vorzeitig Rente zu beantragen.

Rentenhöhe wurde nicht ermittelt


In dem konkreten Fall zog die Frau jedoch vor Gericht - und bekam recht. Das Sozialgericht Dresden (Az.: S 28 AS 567/14 ER) entschied, dass die Aufforderung des Jobcenters zumindest dann nicht gilt, wenn nicht beurteilt wurde, ob dem Betroffenen ein vorgezogener und damit gekürzter Rentenbezug überhaupt zuzumuten ist. So könne das Jobcenter eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente nur dann verlangen, wenn es zuvor eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen hat.
Dazu sei es allerdings nötig, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen, in denen der Rentner dann lebt. Weil das Amt die konkrete Rentenhöhe aber erst gar nicht ermittelt hatte, sei diese Abwägung im Fall der 64-Jährigen nicht möglich gewesen.

Quelle: dpa


Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungstelle
Rudi-Nachbarschaftszentrum
Modersohnstraße 55
10245 Berlin
Tel.: 030 29492025
http://beratung.rudizentrum.de/


  

 

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