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Wesentlicher Teilerfolg im Rechtsberatungsgesetz Verfahren Stuttgart

Da Tacheles auf die Schnelle keinen Hintergrundbericht schreiben kann, veröffentlichen wir zunächst Medienveröffentlichungen:

Heilbronner Stimme 22.06.01
Caritas darf vor Gericht als Beistand auftreten

Von Peter Reinhardt
Sozialverband erzielt Teilerfolg gegen Anwaltskammer - Rechtshilfe ist erlaubt für jene, denen sonst keiner hilft

Einen Teilerfolg hat der Caritasverband Stuttgart in einem Grundsatzstreit mit der Anwaltskammer errungen. Die kirchlichen Experten dürfen danach in bestimmten Fällen Sozialhilfeempfänger auch vor Gericht vertreten.

Die Kammer muss neun Zehntel der Prozesskosten tragen.

Das Stuttgarter Landgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Caritas, abweichend vom Anwaltsprivileg, in drei Bereichen die schwierige Klientel auch in gerichtlichen Verfahren beraten darf. Das Urteil erlaubt dies für Verbraucherkonkurse, das Erlangen von staatlicher Prozesskostenhilfe sowie bei Eilverfahren, wenn andernfalls Fristen ablaufen würden.

Die Anwaltskammer wollte der kirchlichen Organisation die Tätigkeit in Prozessen grundsätzlich untersagen. Schon in der mündlichen Verhandlung Ende März hatte Kammer-Präsident Peter Ströbel einen Großteil der ursprünglichen Klage zurückgezogen und der Caritas damit die Möglichkeit gelassen, Rechtshilfe bei außergerichtlichen Problemen zu leisten.

Der wegen Kompetenzüberschreitung verklagte Caritas-Experte Manfred Hammel hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, es gebe in der Praxis keine Anwälte, die "Obdachlose vom Hauptbahnhof mit Alkoholfahnen " vertreten wollten. Diese schwierige Klientel würde von dort just zur Caritas geschickt.

Ströbel räumte die Probleme ein und verwies zur Begründung auf die zu niedrigen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe.

Der Vorsitzende Richter forderte beide Seiten auf, trotz des Urteils dieses Problem zu lösen. Ströbel schlug vor, dass der renommierte Sozialrechtsexperte Hammel zur Vorbereitung von Prozessen mit den Fachanwälten eng zusammenarbeitet, was deren Zeitaufwand erheblich reduziert.

Als Anschubfinanzierung habe die Kammer 10 000 Mark angeboten. Doch die Caritas will den laufenden Betrieb nicht tragen. "Wir sind nicht bereit, auf Dauer die Anwaltshonorare zu übernehmen", sagte Caritas-Direktor Ulrich Ahlert zur Begründung. Beide Seiten setzen nun auf einen Zuschuss der Landesregierung.

Ein ähnliches Modell, so Ströbel, gebe es bereits bei der Verbraucherzentrale, wo das Wirtschaftsministerium jährlich rund 100 000 Mark in einen solchen Beratungsfonds einzahlt.

22.06.2001

Weitere Hintergrundinformationen zu dem Verfahren und Rechtsberatungsgesetz überhaupt auf der Page www.tacheles.wtal.de unter der Rubrik Aktuelles

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