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Widerum ein Tacheles Erfolg: BA ändert nach Datenschützer-Kritik ALG-II-Formular

BA ändert nach Datenschützer-Kritik ALG-II-Formular
Donnerstag 22 Juli, 2004 16:17 CET



Nürnberg (Reuters) - Nach Kritik von Datenschützern hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Formular zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) geändert.

Durch ein neues Zusatzblatt wurde das Formular für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers von den übrigen Daten zu den Einkommensverhältnissen getrennt. Bisher war dies auf einem Formblatt zusammengefasst. Datenschützer hatten kritisiert, der Arbeitgeber erhalte dadurch Kenntnis von Vermögensverhältnissen seines Mitarbeiters oder von deren Angehörigen, da der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung unterschreiben muss. Dies gilt für künftige ALG-II-Empfänger, die bei einem geringen Einkommens auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Das entsprechende Zusatzblatt war am Donnerstag über die Internet-Seite der BA unter www.arbeitsagentur.de abrufbar. Der am Montag angelaufene Versand der Antragsformulare an rund 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe soll jedoch nach Angaben aus der BA nicht korrigiert werden. Dies sei technisch nicht mehr machbar. Antragsteller könnten das neue Formblatt aus dem Internet herunterladen oder bei Arbeitsagenturen erhalten.

Die BA kam den Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, nicht in vollem Umfang nach. Dieser hatte dafür plädiert, einen neutralen Verdienstnachweis zu ermöglichen, damit der Arbeitgeber nicht unbedingt erfahre, dass sein Mitarbeiter oder dessen Angehörige ALG II beantragten.

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