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Wiederholt auftretende Datenschutzverstöße in der Wuppertaler Sozialverwaltung


Bezieht eine Person Sozialleistungen, hat der damit verbundene Briefwechsel regelmäßig nur zwischen der zuständigen Behörde und dem Bezieher der Leistungen zu erfolgen. Solche Schreiben enthalten sensible Sozialdaten und dürfen unter keinen Umständen an Dritte gelangen – es sei denn, es liegen entsprechende Vollmachten vor.

Dennoch kommt es beim Jobcenter und Sozialamt Wuppertal immer wieder zu gravierenden Datenschutzverstößen:
In einem jüngst in der Sozialberatung bekannt gewordenen Fall, hat das Jobcenter im August 2017 Behördenpost sowohl an den Leistungsberechtigten als auch an seinen Vermieter versandt. „Für eine Übersendung an den Vermieter gibt es keine Rechtsgrundlage, hier wurden Sozialdaten rechtswidrig an Dritte weitergegeben“ erklärt Harald Thomé, von Tacheles e.V. „Besonders brisant ist der Fall, weil das Jobcenter in dem Brief angekündigt hat, in sechs Monaten nicht mehr die vollen Mietkosten zu übernehmen.“ Der Verein hat festgestellt, dass der Sachbearbeiter beide Briefe am selben Tag abgeschickt hat. „Daraus schließen wir, es handelt sich bei diesem Fall nicht um ein bloßes, wenn auch folgenschweres Versehen, sondern um eine bewusste Handlung“, so Thomé. Er resümiert: „Offensichtlich war sich der Mitarbeiter seines Fehlverhaltens gar nicht bewusst.“

Weil in der Sozialberatung häufiger Datenschutzverstöße durch Wuppertaler Sozialleistungsträger bekannt werden, hat Tacheles im dargestellten Fall eine Stellungnahme durch den Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters, Thomas Lenz, angefordert und eine Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten veranlasst. Bereits im Februar dieses Jahres wurde schon einmal bekannt, dass ein Leistungsbescheid an den Vermieter eines Leistungsbeziehers verschickt wurde. Damals war das Sozialamt der Absender. Auf Anfrage des Vereins rechtfertigte sich die Stadtverwaltung, es gebe zu wenig Personal in den Wuppertaler Sozialbehörden.

„Die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und Verstöße gegen den Sozialdatenschutz sind keine Kavaliersdelikte“, erläutert Thomé. „Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, genug Personal vorzuhalten und es entsprechend zu qualifizieren, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Mitarbeiter/innen für das Thema zu sensibilisieren.“ Zudem erwarten wir, dass das Jobcenter sich im aktuellen Fall beim Geschädigten entschuldigt.



Hintergrundmaterial:




Harald Thomé / Frank Jäger - Tacheles - Online Redaktion 

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