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Wuppertal Newsletter 26.02.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

unser heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Stellungnahme von Tacheles: Gegen das DITIB-Zentrum an der Gathe und für den Erhalts des Autonomen Zentrums
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In Wuppertal steht eine wichtige Auseinandersetzung an, will die Politik für die Realisierung eines Bauprojekts ein „Filetstück" in zentraler und frequentierter Lage in Wuppertal Elberfeld anbieten und damit Erdogan ein Wahlkampfgeschenk machen. Das wäre ein verheerendes Signal von der Stadt Wuppertal bzw. dem Stadtrat gegenüber allen demokratischen türkischen und kurdischen Kräften in Deutschland und es wäre ein Wahlkampfgeschenk an Erdoğan und seine AKP. Deswegen sagen wir NEIN dazu.
Erst recht können wir die Zustimmung der Wuppertaler SPD zur Erweiterung der DITIB Zentralmoschee nicht verstehen, grade deren türkische Schwesterpartei CHP und einflußreiche Politiker wie der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu werden vom Erdoganregime massiv  bedroht.
Gleichzeitig setzen wir uns für den Erhalt des Autonomen Zentrums ein. Im Kampf gegen Ausbeutung, soziale Ungleichheit, gegen Neonazis, Rassismus und Faschismus spielte das AZ in Wuppertal immer eine entscheidende Rolle und die politische Stadt sähe deutlich anders aus ohne das Autonome Zentrum.

Die Tachelesstellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/jsxwr


2. Ankündigung: Frühstück im Tacheles: Neustart nach fast dreijähriger Pause!
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Nach fast dreijähriger Pause gibt es einen Neustart. Ab 3. März gibt es jeden Freitag

zwischen 11:00 und 13:00 Uhr


im Café Tacheles, Loher Bahnhof, Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal ein Frühstück.


Wir wollen miteinander essen, quatschen, uns austauschen. Bei Bedarf bieten wir außerdem eine kurze Beratung und Prüfung von Jobcenter-/Sozialamt-Bescheiden.

Die Teilnahme, Essen und Getränke sind kostenlos, wir würden uns aber über eine kleine Spende freuen - ganz nach dem Motto: Gebt was ihr wollt und könnt.

Kommt vorbei! - Wir freuen uns auf Euch!

Anmerkung dazu: in der Vergangenheit kam es manchmal vor, dass Institutionen mit mehreren Teilnehmer*innen zu uns zum Frühstück kamen. Das ist natürlich grundsätzlich in Ordnung, aber meldet euch bitte ein paar Tage vorher an, einfach per Mail oder auf unseren AB quatschen. Ohne Vorbereitung können wir es nicht stemmen, wenn eine große Gruppe unangemeldet dazu kommt. Und nett wäre auch, dann was in die Kasse zu tun.


3. Öffentliche Anfrage und Beschwerde an die Geschäftsführung des Jobcenter Wuppertals zur Umsetzung des Sofortzuschlages
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Beim Jobcenter Wuppertal läuft ein bisschen was verquer ….
Grundlage unserer Beschwerde sind die in Wuppertal üblichen Bescheide zum Kindersofortzuschlag über 20 EUR pro Kind, pro Monat. Dieser Sofortzuschlag soll nach der Gesetzesbegründung die Anspruchsberechtigten bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung unterstützen.

In Wuppertal werden die Leistungsberechtigten wissentlich falsch über ihre Rechte informiert, die Texte des Bescheides wirken einschüchternd und können als Bedrohung aufgefasst werden. Es wird außerdem eine „Kultur des Misstrauens“ fortentwickelt und ohne Notwendigkeit Vertrauen zerschlagen.

Da diese Verwaltungspraxis nicht akzeptabel ist, hat Tacheles das in einem öffentlichen Beschwerdeschreiben an die Verantwortlichen des Wuppertaler Jobcenters formuliert.

Dieses Beschwerdeschreiben gibt es hier zum Download: https://t1p.de/hrppa
Den Wuppertaler Sofortzuschlagsbescheid zum Anschauen gibt es hier: https://t1p.de/n3l2a


4. Unterkunftskosten für das SGB II und Sozialhilfe in Wuppertal / Aufforderung zu rechtskonformem Verhalten
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Das Gesetz bestimmt, dass die Unterkunftskosten spätestens alle zwei Jahre anzupassen sind (§ 22c Abs. 2 SGB II). Die letzte Anpassung ist in Wuppertal zum 01.01.2021 erfolgt. Das bedeutet, zum 1.1.2023 hätten die Unterkunftskosten durch klare gesetzliche Vorgaben angepasst werden müssen.
Die Preise sind seit der letzten Anpassung um rund 4 % gestiegen. Das Bundessozialgericht urteilt dazu: wenn die Verwaltung - egal warum – nicht auf schlüssiger Basis die Unterkunftskosten festsetzt, sei dann regelmäßig auf die tatsächlichen Unterkunftskosten, begrenzt vom jeweiligen Oberwerten des Wohngeldgesetzes mit einem 10 % Sicherungsaufschlag, abzustellen (BSG 30.1.2019 - B 14 AS 41/18 R; BSG 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R; BSG 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R; BSG 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R; BSG 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R;  BSG 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R).

Das macht die Wuppertaler Sozialverwaltung aber nicht und handelt hiermit rechtswidrig. Wir fordern die Sozialverwaltung auf, dieses rechtswidrige Handeln sofort einzustellen. Sollten die Mietobergrenzen nicht bis Anfang März 2023 angepasst werden, werden wir u.a. fachaufsichtsrechtlich dagegen vorgehen müssen.
Es reicht einfach mal. Auch mit den Ausreden. Von Seiten der Verwaltung hört man, dass es nicht an ihnen läge, dass die Mietobergrenzen nicht festgesetzt werden könnten. Das mag sein, aber für diesen Fall gibt es eben die klaren gesetzlichen Maßgaben und an die hat sich auch die Wuppertaler Sozialverwaltung zu halten.

So, das war es dann wieder für heute.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Tacheles Team

 

Harald Thomé / Tacheles e.V.  

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